Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem ...
- die Plakatverordnung insofern geändert, als Werbung für sexuelle Dienstleistungen auf öffentlichem Grund nicht mehr zugelassen wird, und dem Grossen Rat beantragt, einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoss (Anzug Ursula Metzger, SP) betreffend „Änderung der Plakatverordnung betreffend sexueller Dienstleistungen“ als erledigt abzuschreiben. Mit der Verordnungsänderung kann mindestens teilweise vermieden werden, dass die Bevölkerung mit Plakatwerbung konfrontiert wird, die überwiegend Frauen als käufliche Sexobjekte darstellt und dadurch zu diskriminierenden Geschlechter- und Rollenstereotypen beiträgt. (Auskunft: Niklaus Hofmann, Allmendverwaltung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 50)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Noëmi Sibold, SP) betreffend „Aufbau eines Kompetenzzentrums für die Begleitforschung zu den Life Sciences“ als erledigt abzuschreiben. Dem Anliegen des Anzugs wird im aktuellen Forschungsgeschehen bereits Rechnung getragen. Der wissenschaftliche Dialog über die verschiedenen Aspekte der Begleitforschung hat sich über die Fachgrenzen hinweg intensiviert. Die Wissenschaftsforschung an der Universität Basel besteht schon seit Längerem und die Bioethik ist mit einer neuen Professur gestärkt worden. Ausserdem öffnen sich die Hochschulen zunehmend dem Dialog mit der Öffentlichkeit und suchen auch die kritische Debatte mit der forschenden Industrie. Die Tendenz wird dadurch verstärkt, dass auch die kantonalen und nationalen Ethikkommissionen ihre Aufgabe immer selbstbewusster und erfahrener wahrnehmen. Eine Konkurrenzierung dieser politisch legitimierten Kommissionen durch eine universitäre Einheit sollte vermieden werden. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Joakim Rüegger, Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 04)
- eine Verordnung über die Berufsmaturität erlassen. Bisher haben die Berufsmaturitätsschulen im Kanton Basel-Stadt direkt das eidgenössische Recht angewandt. Noch nicht in jeder Hinsicht plausibel sind die Aufnahmebestimmungen im Quervergleich zur Wirtschaftsmittelschule, zur Fachmaturitätsschule und zum Kanton Basel-Landschaft. Das Erziehungsdepartement Basel-Stadt und die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft werden sich diesen Fragen annehmen, um gemeinsame Aufnahmebestimmungen zu erlassen, die „stimmig“ sind. (Auskunft: Hans-Georg Signer, Leiter Bildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Parlamentarischen Initiative „Keine Ausweitung der obligatorischen Auskunftspflicht bei statistischen Erhebungen des Bundes“ kundgetan, dass es nicht nötig sei, dem Bundesrat die Möglichkeit zu entziehen, in begründeten Einzelfällen statistische Erhebungen für natürliche Personen als obligatorisch zu erklären. Aufgrund der bestehenden Datenschutzvorschriften auf Bundes- und Kantonsebene ist bei den aktuellen statistischen Erhebungen des Bundesamts für Statistik der Schutz der Privatsphäre von der Datenermittlung bis zur Publikation gewährleistet. Der Regierungsrat räumt der Sorge um den Schutz der Privatsphäre sehr grosses Gewicht bei. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Peter Laube, Stv. Leiter Statistisches Amt, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 87 49)
- 85 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.