Neue Rechnungslegung führt zu Totalrevision des Basler Finanzhaushaltgesetzes
MedienmitteilungRegierungsrat
Basel-Stadt soll ein total revidiertes Finanzhaushaltgesetz (FHG) erhalten. Anlass zur Revision gibt die Anpassung der Regeln für die Rechnungslegung an das neue “Harmonisierte Rechnungslegungsmodell für Kantone und Gemeinden (HRM2)“. Damit sollen die Rechnungslegungsstandards des öffentlichen Sektors vereinheitlicht, noch transparenter und somit vergleichbarer gemacht werden. Bei den Umsetzungsmöglichkeiten von HRM2 entschied sich der Regierungsrat für die Anbindung des Basler Rechnungslegungsmodells an den internationalen Standard für den öffentlichen Sektor IPSAS, um eine hohe Vergleichbarkeit und Transparenz zu gewährleisten. Wesentliche Neuerungen der Totalrevision sind der umfassendere und neu gegliederte Inhalt der Finanzberichterstattung, die zweistufige Erfolgsrechnung und der Ausweis einer konsolidierten Rechnung.
Neue Regeln zur Rechnungslegung
Im Zentrum der Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes steht die Anpassung der Regeln für die Rechnungslegung des Kantons nach den Empfehlungen der Finanzdirektorinnen- und Finanzdirektorenkonferenz (FDK). Das von der FDK empfohlene Harmonisierte Rechnungslegungsmodell (HRM2) wurde in einigen Kantonen und Gemeinden bereits eingeführt. Der Basler Regierungsrat unterbreitet mit dem vorliegenden Ratschlag und Bericht zur Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes dem Grossen Rat seinen Umsetzungsvorschlag. Er hat sich für die Umsetzungsvariante HRM2 mittels Anbindung an den “International Public Sector Accounting Standards“ IPSAS entschieden, um möglichst transparent, basierend auf einem internationalen Regelwerk die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kantons abzubilden. Die wesentlichen Neuerungen mit HRM2 sind der umfassendere und neugegliederte Inhalt der Finanzberichterstattung sowie die zweistufige Erfolgsrechnung. Beide zusammen sollen für noch mehr Transparenz sorgen und eine bessere Vergleichbarkeit mit anderen Kantonen ermöglichen. Nach HRM2 wird in der Erfolgsrechnung neu zwischen dem Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (betrieblicher Aufwand minus betrieblicher Ertrag) und dem Finanzergebnis (Finanzaufwand minus Finanzertrag) unterschieden, die zusammen das Gesamtergebnis bilden. Zur besseren Beurteilung der Finanzlage des Gemeinwesens werden die Informationen im Anhang zur Jahresrechnung wesentlich erweitert. Zudem wird neu eine konsolidierte Rechnung inklusive der vom Kanton beherrschten Organisationen und Unternehmungen erstellt.
“True and fair view“ als Grundprinzip wo immer möglich angewandt
Mit dem neuen Finanzhaushaltsgesetz wird die Rechnung von Basel-Stadt nach den „tatsächlichen Verhältnissen“ der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt. Das bedeutet, dass dem so genannten “true and fair view“-Prinzip von IPSAS nachgelebt wird, wobei mit einigen wenigen Ausnahmen kantonale Besonderheiten berücksichtigt werden. Dies wird es vereinfachen, sich ein zuverlässiges Bild über die finanzielle Verfassung des Kantons zu machen. Nebst einer periodengerechten Verbuchung von Aufwänden und Erträgen fällt darunter auch die Bewertung der Vermögenswerte (Sachanlagen und Immobilien). Basel-Stadt erfüllt mit der Marktwertbetrachtung im Bereich des Finanzvermögens bereits den IPSAS Standard. Im Bereich des Verwaltungsvermögens – wo kein Markt existiert – müssen die Positionen neu nach der sogenannten At-Cost-Methode (Anschaffungswert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen) bewertet werden. Die damit verbundene Neubewertung der Vermögenswerte des Verwaltungsvermögens wird tendenziell eine Aufwertung des Verwaltungsvermögens zur Folge haben, weil die Anlagen anstatt wie bisher degressiv neu gemäss Lebensdauer linear abgeschrieben werden. Allerdings werden sich die Veränderungen in einem bescheidenen Rahmen halten.
Neue Gliederung des Gesetzes
Nebst der Anpassung der Regeln der Rechnungslegung wurde im Rahmen der Totalrevision auch eine neue Gliederung des Finanzhaushaltgesetzes und eine Straffung von ausgewählten bisherigen Bestimmungen vorgenommen. Um die dreifache Voraussetzung für die Tätigung von Ausgaben (Rechtsgrundlage, Budgetkredit und Ausgabenbewilligung) auch im Gesetz zu widerspiegeln, wird neu eine klare Unterscheidung zwischen Kreditsteuerung und Ausgabenbewilligung vorgenommen: Alle Instrumente, die einen engen Bezug zur Budgetierung aufweisen sind im Kapitel zur “Steuerung des Finanzhaushaltes“ enthalten; die Bestimmungen zur Bewilligung der Ausgaben sind in einem separaten Kapitel zu den “Ausgaben“ subsumiert worden.
Einführung von HRM2 auf das Rechnungsjahr 2013
Das vorliegende total revidierte Finanzhaushaltgesetz wurde heute zuhanden des Grossen Rates verabschiedet und soll nach der Behandlung in der Finanzkommission und im Grossen Rat im April 2012 in Kraft treten. Die Einführung von HRM2 in Anbindung an IPSAS ist auf das Rechnungsjahr 2013 geplant. Über die Auswirkungen der Veränderungen in der Rechnungslegung wird dem Grossen Rat im Herbst 2012 zusammen mit dem ersten Budget nach neuen Grundsätzen (Budget 2013) detailliert Bericht erstattet.