Regierungsrat bekräftigt Forderung zum Ausstieg aus der Atomenergie
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt ist über den Entscheid des Bundesrates bezüglich Atomenergie erfreut, wonach die AKW in der Schweiz am Ende der Betriebszeiten ersatzlos abzuschalten sind. Dieses Vorgehen zum Ausstieg stellt für den Regierungsrat aber nur die minimale Forderung dar. Er verlangt, dass die von der Bundesregierung genannten Ausstiegsdaten als verbindlich erachtet werden. Für die AKW Mühleberg, Beznau 1 und 2 sollte überprüft werden, ob diese nicht früher vom Netz genommen werden müssten. Zudem bekräftigt der Regierungsrat, dass er sich weiterhin für die stärkere Förderung von Effizienzmassnahmen und erneuerbaren Energien einsetzt.
Im Weiteren akzeptiert der Regierungsrat dieses Vorgehen nur, wenn die bestehenden AKW so nachgerüstet werden, dass sie den höchstmöglichen Schutz für die Bevölkerung gewährleisten. Diejenigen AKW, welche diese Bedingungen nicht erfüllen, müssen früher vom Netz genommen werden. Die Richtlinien müssen zudem laufend den neusten Erkenntnissen angepasst, deren Einhaltung durch das ENSI bei den Kraftwerkbetreibern eingefordert und die Umsetzung innerhalb nützlicher Fristen erfolgen.
Die Sicherheitsprüfung des ENSI hat gezeigt, dass die meisten Schweizer AKW im Bereich Erdbeben- und Hochwassersicherheit den Ansprüchen bezüglich Bevölkerungsschutz nicht entsprechen. Das ENSI ist trotz der festgestellten Mängel zum Schluss gekommen, dass für die Schweizer Bevölkerung keine unmittelbare Gefahr besteht. Für den Regierungsrat hat der Schutz der Bevölkerung aber absoluten Vorrang vor energiepolitischen Überlegungen. Entsprechend verlangt er beim ENSI Einsicht in die Berichte der Sicherheitsüberprüfung, um darauf aufbauend entscheiden zu können, ob er die Einschätzung des ENSI teilt.
Der Regierungsrat erachtet es auch als wegweisenden Entscheid, dass der Bundesrat den Umbau des Energiesystems nun vorantreiben will, ohne dass der Ausstieg aus der Atomenergie zu Versorgungsengpässe führt. Der Kanton Basel-Stadt ist bereit, seine Erfahrungen betreffend Förderung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz beim Bund einzubringen. Er verfolgt diesen Weg bereits seit bald dreissig Jahren. Das kantonale Energiegesetz stellt ein breites Fundament dafür dar. Dieses Gesetz begründet eine Anzahl von Massnahmen: So die Förderabgabe auf Strom, die jährlich einen Ertrag von zehn bis zwölf Millionen Franken einbringt und insbesondere der Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden und erneuerbaren Energien dient. Im Weiteren zielen gesetzliche Bestimmungen mit hohen Anforderungen auf gute Gebäudetechnik und Gebäudeisolierungen ab. Und schliesslich hat Basel-Stadt als erster Kanton auch eine kostendeckende Einspeisevergütung für Solarstrom eingeführt. Dies in Ergänzung zu der nicht genügenden Lösung des Bundes.
Diese Politik zeigt auch konkrete Wirkungen: Zwar nimmt der Stromverbrauch auch in Basel-Stadt zu, indes nur ungefähr halb so viel wie im Rest der Schweiz. Im vergangenen Jahr hat er sogar um 1,1 Prozent abgenommen, während in der Schweiz insgesamt eine Zunahme um vier Prozent registriert worden ist. Letztlich zeigt eine neue Untersuchung auch, dass Basel-Stadt sowohl beim Gesamt-Energieverbrauch pro Kopf als auch beim CO2-Ausstoss die schweizerischen Durchschnittswerte deutlich unterschreitet.