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Zusammenarbeit zwischen den Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus und dem Kanton

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ein Trägerschaftsmodell für die Zusammenarbeit zwischen den Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus und dem Kanton genehmigt. In drei Themenkreisen wurde die Zusammenarbeit im Detail geregelt: Erstens die Voraussetzungen für Genossenschaften für die Vergabe eines partnerschaftlichen Baurechtsvertrags Plus, zweitens die grundsätzliche Organisation der Zusammenarbeit und drittens der Projektablauf für konkrete Bauprojekte.

Der Kanton ist seit längeren bestrebt, den gemeinnützigen Wohnungsbau zu unterstützen. Das Ziel ist die Förderung und Aktivierung der Genossenschaften. Dazu hat der Kanton zusammen mit dem SVW (Schweizerischer Verband für Wohnungswesen) den partnerschaftlichen Baurechtsvertrag Plus ausgearbeitet, der auf die Besonderheiten des gemeinnützigen Wohnungsbaus Rücksicht nimmt und die langfristige, zeitgemässe Erneuerung der bestehenden genossenschaftlichen Immobilien und auch deren Ersatzneubauten sichert. Das im Folgenden beschriebene Trägerschaftsmodell findet Anwendung für Genossenschaften, die Baurechtsnehmerinnen des Kantons mit einem Baurechtsvertrag Plus sind.

Der partnerschaftliche Baurechtsvertrag Plus steht Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus offen, die eine Professionalisierung der Genossenschaftsstruktur und Modernisierung des bestehenden Wohnungsbestands aktiv betreiben. Dies sind entweder grosse professionelle Genossenschaften, die über eine hohe Zahl von Wohnungen verfügen und diese professionell bewirtschaften. Oder es sind kleine und aktive Genossenschaften, deren Vorstände zukunftsorientiert sind und sich für eine Professionalisierung ihrer Strukturen und eine Veränderungen des bestehenden Wohnungsangebots engagieren.

In der Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Genossenschaften während der Projektentwicklung bezeichnet die Genossenschaft einen Ansprechpartner für die Baurechtsgeberin (Einwohnergemeinde der Stadt Basel, vertreten durch Immobilien Basel-Stadt). Falls eine Genossenschaft nicht über die notwendige Leitung mit eigenem Baufachorgan verfügt, stellt der SVW als Dachverband sicher, dass die Genossenschaft professionelle Vertretung erhält. Der Kanton wird im Rahmen des geplanten Wohnraumfördergesetzes die Genossenschaften in der Projektentwicklung mit Darlehen oder Bürgschaften unterstützen.

Schliesslich wurde die Aufbau- und Ablauforganisation für einzelne Bauprojekte von Genossenschaften auf Baurechtsparzellen des Kantons definiert. Sie beschreibt insbesondere die finanzielle und die operative Verantwortung in den verschiedenen Entwicklungsphasen eines Bauprojekts.

Der Vorstand des Regionalverbands Nordwestschweiz des SVW hat das beschriebene Trägerschaftsmodell an seiner Sitzung vom 26. Oktober 2011 genehmigt.

Schon vor längerer Zeit hat der Regierungsrat verschiedene Areale definiert, die für genossenschaftliches Wohnen zur Verfügung stehen (Niederholz in Riehen, Rauracherstrasse in Riehen, Hegenheimerstrasse, Landhofareal, Belforterstrasse, Schorenareal). Für die beiden Pilotprojekte Hegenheimerstrasse und Rauracherstrasse in Riehen wurde je ein partnerschaftlicher Baurechtsvertrag Plus abgeschlossen, der Bau an der Hegenheimerstrasse ist bereits realisiert. Die zurzeit anstehenden Projekte sind Niederholz in Riehen, Belforterstrasse in Basel und das Schorenareal. Für die Projekte Niederholz und Belforterstrasse wird demnächst entschieden, welche Genossenschaft als Investorin auftreten wird.

Weitere Auskünfte

Dr. Barbara Neidhart, Telefon +41 (0)61 267 46 27 Leiterin Kommunikation & Marketing Immobilien Basel-Stadt Informationen zum partnerschaftlichen Baurechtsvertrag Plus sind auf der Website von Immobilien Basel-Stadt publiziert: www.immobilien.bs.ch/baurechtsvertrag_plus_broschuere.pdf