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Aktualisierung des Denkmalschutzgesetzes

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat eine Vorlage zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes an den Grossen Rat verabschiedet. Die vorgesehenen Änderungen, die in der Vernehmlassung überwiegend positiv aufgenommen wurden, sollen vor allem die Rechtssicherheit der Eigentümer stärken und energetische Sanierungen erleichtern. Damit wird das Denkmalschutzgesetz an die heutigen Bedürfnisse angepasst. Dies wurde in verschiedenen Anzügen und Motionen des Grossen Rates gefordert.

Das Denkmalschutzgesetz soll aktualisiert werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage an den Grossen Rat weitergeleitet.

Erhaltung der wertvollen historischen Bausubstanz
Zwischen 1860 und 1980 wurden rund zwei Drittel der Basler Altstadt abgebrochen. Von der Abbruchwelle betroffen waren auch die Quartiere vor den ehemaligen Stadtmauern, die ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden: Im Quartier am Ring zum Beispiel verschwanden nach 1930 die Hälfte der Wohnbauten aus der Zeit des Historismus und Jugendstils. Erst mit Erlass des Denkmalschutzgesetzes 1980 gelang es, die Abbrüche in der mittelalterlichen Basler Altstadt zu stoppen. Das Gesetz ist seither eine wichtige Grundlage für die Erhaltung der wertvollen historischen Bausubstanz Basels.

In verschiedenen Anzügen und Motionen hat der Grosse Rat 30 Jahre nach Einführung des Denkmalschutzgesetzes eine Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen verlangt. Im Vordergrund standen dabei die Bedeutung des Denkmalschutzes für eine nachhaltige Stadtentwicklung, die Rechtssicherheit der Hauseigentümer sowie die Förderung von energiesparenden Massnahmen in der Schutzzone.

Eine Vorlage zur Umsetzung dieser Anliegen schickte der Regierungsrat von Sommer bis Herbst 2011 in die öffentliche Vernehmlassung. Die Vorlage wurde überwiegend positiv aufgenommen. Die Vernehmlassungsteilnehmer begrüssten die Änderungsvorschläge grossmehrheitlich und unterbreiteten zu einigen Punkten Anregungen, wie die Vorlage optimiert werden könnte. Diese Anregungen wurden weitgehend bei der Überarbeitung der Vorlage mit Änderungen im Gesetzestext oder im Ratschlag umgesetzt.

Einvernehmliche Unterschutzstellung
Der Regierungsrat schlägt nun unter anderem die Möglichkeit einer einvernehmlichen Unterschutzstellung von Baudenkmälern vor. Bisher konnten schutzwürdige Bauten nur mit einer Verfügung des Regierungsrates geschützt werden. Neu sollen die Eigentümer in Verträgen mit dem Kanton ihre Anliegen langfristig sichern und einbringen können. Dies führt zu einer Stärkung der Eigentümerposition sowie zu einer Vereinfachung der Verfahren. Ausserdem sollen das Inventar der nicht eingetragenen Denkmäler und der archäologische Plan gesetzlich verankert werden, was die Rechtssicherheit der Betroffenen verbessert. Das Inventar dient der frühzeitigen Information der Eigentümer erhaltenswürdiger Gebäude, während der archäologische Plan Auskunft darüber gibt, in welchen Gebieten im Rahmen von Bauarbeiten archäologische und naturgeschichtliche Funde zu erwarten sind.

Der Denkmalrat soll von elf auf sieben Mitglieder verkleinert werden. Seine Aufgaben werden neu formuliert, so wird er künftig die Denkmalpflege bei wichtigen Vertragsverhandlungen unterstützen.

Thermische Solaranlagen in Schutzzonen
Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat auch eine Änderung der Schutzzonen-Bestimmung im Bau- und Planungsgesetz vor. In der Schutzzone sollen künftig thermische Solaranlagen vermehrt zugelassen werden und Ausnahmen zur Gewährleistung eines zeitgemässen Wohnstandards oder zur Einhaltung umweltrechtlicher und energetischer Standards möglich sein. Die Schutzzone hat in der Vergangenheit einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, das Stadtbild von Basel grossflächig zu bewahren. Auf den besonderen Schutz der Gebäude in dieser Zone soll deshalb nicht verzichtet werden. Es wird aber künftig stärker zwischen Gebieten in der Schutzzone innerhalb und ausserhalb der historischen Ortskerne unterschieden. Auf diese Weise können die Vorschriften der Schutzzone noch stärker mit ökologischen Anliegen in Einklang gebracht und gleichzeitig das kulturell und auch touristisch bedeutende Stadtbild geschützt werden.

Weitere Auskünfte

Dr. Daniel Schneller, Tel. 061 267 66 29 Kantonaler Denkmalpfleger Bau- und Verkehrsdepartement