Basel-Stadt baut Leistungen für Familien aus
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat beschlossen, die Leistungen für Familien auszubauen. Dies aber nicht mit der Einführung einer neuen Sozialleistung, sondern im Rahmen des bestehenden und bewährten Basler Modells. Mit den Instrumenten der Familienmietzinsbeiträge, der Tagesbetreuung und der Alimentenhilfe soll die finanzielle Unterstützung von Familien mit bescheidenem Einkommen verbessert werden.
Familien – insbesondere kinderreiche sowie Einelternfamilien – sind aufgrund eingeschränkter Erwerbsmöglichkeiten und hoher Ausgaben für die Kinder überdurchschnittlich von Armut bedroht. Die Anzüge Rita Schiavi und Beat Jans fordern in diesem Zusammenhang die Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien. Der Regierungsrat erachtet das Anliegen der beiden Vorstösse als begründet. Er möchte jedoch, statt der Einführung einer neuen Sozialleistung, die Familien im Rahmen des bestehenden Systems besser unterstützen. Dabei sieht er Massnahmen bei den Familienmietzinsbeiträgen, der Tagesbetreuung und der Alimentenhilfe vor.
Verbesserung bei den Familienmietzinsbeiträgen
Bei den Familienmietzinsbeiträgen hat der Regierungsrat beschlossen, per 2013 die Leistungen auszubauen. Er hat die Verordnung entsprechend angepasst. Familienmietzinsbeiträge sind bedarfsabhängige Leistungen an Haushalte mit mindestens einem Kind. Die Höhe des Beitrags ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Haushalts sowie von der Höhe des Mietzinses. Basel-Stadt verfügt mit diesem Instrument als einer der wenigen Kantone über eine spezifisch auf Familien ausgerichtete bedarfsabhängige Sozialleistung. Neu werden einerseits die Leistungen im bestehenden Einkommenssegment erhöht. Andererseits werden die Einkommensgrenzen angehoben, so dass auch Haushalte mit etwas höherem Einkommen Zugang zu den Familienmietzinsbeiträgen erhalten. Der Regierungsrat rechnet dabei mit jährlichen Mehrausgaben von CHF 4,9 Mio.
Entlastung durch Tagesbetreuung
Bei der Tagesbetreuung möchte der Regierungsrat Familien, die mehrere Kinder betreuen lassen, entlasten. Dazu soll der Geschwisterrabatt für Vorschulkinder in der Tagesbetreuung erhöht werden. Das zuständige Erziehungsdepartement wird einen entsprechenden Vorschlag ausarbeiten.
Ausbau bei der Alimentenhilfe
Bei der Alimentenhilfe schlägt der Regierungsrat ebenfalls einen Ausbau der Leistungen vor. Er unterbreitet dem Grossen Rat eine entsprechende Änderung des kantonalen Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch. Vorgesehen ist die Ausdehnung der Inkassohilfe und der Alimentenbevorschussung auf mündige Kinder in Erstausbildung bis zum Erreichen des 25. Altersjahrs. Heute wird die Alimentenhilfe bereits beim Erreichen des 18. Altersjahrs beendet. Ebenso sollen für Kinder neu allfällige Verfahrens- und Übersetzungskosten übernommen werden. Für die Massnahmen bei der Tagesbetreuung und der Alimentenhilfe sollen zusätzliche CHF 1,3 Mio. pro Jahr zur Verfügung gestellt werden.
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass Basel-Stadt auch für Familien mit tieferen Einkommen gute Rahmenbedingungen bietet. Nebst verschiedenen staatlichen und staatlich subventionierten Beratungsangeboten (z.B. Familien-, Paar- und Erziehungsberatung, Budget- und Schuldenberatung Plusminus) unterstützt der Kanton einkommensschwache Familien mit verschiedenen finanziellen Leistungen. Dazu gehören die Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung, Familienmietzinsbeiträge, Alimentenhilfe, Ausbildungsbeiträge, Sozialhilfe sowie einkommensabhängige Tarife für die Tagesbetreuung und für die öffentlichen Zahnkliniken. Der Regierungsrat möchte das bewährte Basler Modell gezielt weiter verbessern, verzichtet aber aus systemischen wie auch aus finanzpolitischen Gründen auf die Einführung einer neuen kantonalen Sozialleistung.