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Bebauungsplan „Vorderer Jakobsberg“

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der im Bereich des vorderen Jakobsbergs geltende Bebauungsplan von 1996 soll aufgehoben und durch flexiblere Vorschriften ersetzt werden. Die gültige Planung hat sich als zu detailliert und restriktiv erwiesen, um den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen, wie zum Beispiel nach Solaranlagen und Veloabstellplätzen, zu entsprechen. Der neue Bebauungsplan sieht die Möglichkeit einer Weiterentwicklung des Siedlungsbildes bei angemessener Respektierung des wertvollen Siedlungscharakters vor.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Aufhebung von speziellen Bauvorschriften und die Neufestsetzung eines Bebauungsplans im Geviert des Vorderen Jakobsbergs. Gleichzeitig sollen die zwei Einsprachen, die sich beide auf Denkmalaspekte beziehen, abgewiesen werden. Die Planung erfüllt die Anliegen der Motion von Christophe Haller und Jörg Vitelli.

Die Siedlung, die von 1943 bis 1947 nach einem Bebauungsvorschlag von Hermann Baur realisiert wurde, ist ein siedlungshistorisch wichtiges Zeugnis der Kriegs- und Nachkriegsjahre, das auch künftig angemessen zu respektieren ist. Mit dem neuen Bebauungsplan soll der mögliche Entwicklungsspielraum nicht wie bisher im Voraus exakt verortet und festgelegt werden. Der Vorschlag zielt vielmehr darauf, die Spielregeln für die Entwicklung von künftigen baulichen Vorhaben festzulegen. Dabei gilt der Grundsatz, dass Abweichungen von dem bisherigen Bestand um so besser zu begründen sind, je grösser sie sind. Entsprechende Vorhaben sollen mit den relevanten Behördenstellen frühzeitig beraten werden, um im Einzelfall gute Lösungen zu finden. Mit der Planung werden auch Aussagen zu Solaranlagen, Garten- und Veloschöpfen gemacht. Für die Beurteilung von baulichen Massnahmen soll künftig die Stadtbildkommission zuständig sein.

Die kantonale Denkmalpflege prüft für den gesamten Kanton, welche Gebäude gemäss dem Denkmalschutzgesetz zu inventarisieren sind. Eine entsprechende Überprüfung, die nicht im Rahmen der Nutzungsplanung erfolgt, steht für das Bruderholz 2012/ 2013 an und soll für den Bereich des vorderen Jakobsbergs im Sommer 2012 abgeschlossen sein. Bei künftig allfällig inventarisierten Gebäuden auf dem vorderen Jakobsberg wäre bei baulichen Veränderungen dann auch die Denkmalpflege hinzuzuziehen. Im Rahmen der vom Grossen Rat gesetzten Frist zur Beantwortung der Motion konnte daher keine vollumfängliche Abwägung von den denkmalpflegerischen Belangen vorgenommen werden. Hierbei kommt auch zur Geltung, dass im Verlaufe der Planung die Siedlung des Vorderen Jakobsbergs in das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) aufgenommen wurde. Das entsprechende Inventarblatt wird im April 2012 vom Bundesamt für Kultur publiziert werden.

Weitere Auskünfte

Axel Schubert, Telefon +41 (0)61 267 92 13 Projektleiter, Planungsamt, Bau- und Verkehrsdepartement