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Enkeltrickbetrüger unterwegs

Medienmitteilung

Staatsanwaltschaft

Innerhalb der letzten 24 Stunden kam es erneut zu mehreren Enkeltrickversuchen. Die Staatsanwaltschaft ruft deshalb zur Vorsicht auf.

Vorgehen der Täter:

Die Opfer werden telefonisch kontaktiert und geschickt in ein Gespräch verwickelt. Der Anrufer gibt sich entweder als Verwandter, als Freund der Familie oder als Lebenspartner eines Angehörigen aus. Dabei wirkt er am Telefon so überzeugend, dass der Angerufene der Meinung ist, tatsächlich mit einem Verwandten zu reden. Im Laufe des Gesprächs kommt der Unbekannte auf eine finanzielle Notlage oder auf einen bevorstehenden Liegenschaftskauf zu sprechen und bittet sein Gegenüber, ihm ein kurzzeitiges Darlehen von mehreren zehntausend Franken zu gewähren. Er ersucht das Opfer, das Geld noch gleichentags bei der Bank abzuheben, damit er es später abholen könne. Sobald die betagte Person das Geld bezogen hat und sich wieder zu Hause befindet, meldet sich der angebliche Verwandte und erklärt, dass er unter Zeitdruck stehe und deshalb leider nicht persönlich vorbeikommen könne. Eine Vertrauensperson werde jedoch das Geld abholen und den Empfang quittieren, was dann auch tatsächlich – natürlich unter Verwendung eines fingierten Namens – geschieht. Es ist davon auszugehen, dass die Täter ihre Opfer zuvor auskundschaften und insbesondere den Bezug des Geldbetrages auf der Bank beobachten.

Vorsicht ist geboten, wenn:

  • Sie von einer unbekannten Person um ein kurzfristiges Darlehen ersucht werden
  • Personen vorgeben, nahe stehende Verwandte zu kennen oder selbst mit Ihnen verwandt zu sein
  • Ihnen jemand von einem finanziellen Engpass berichtet, aus dem nur Sie alleine helfen können
  • Sie jemand bittet, einen grösseren Geldbetrag abzuheben und Sie dabei unter Zeitdruck setzt
  • Ihnen versprochen wird, dass Sie das Geld umgehend zurückerhalten werden.

Sollten Sie von Unbekannten in obiger Weise um Geld angegangen werden, bitten wir Sie unverzüglich die Polizei, Tel. 117, zu verständigen. Haben Sie erst am Bankschalter Zweifel an der Rechtmässigkeit dieser Darlehensgewährung, dann vertrauen Sie sich der Schalterbeamtin oder dem Schalterbeamten an.


Weitere Auskünfte
Peter Gill, Telefon +41 (0)61 267 73 47
Kriminalkommissär, Medien und Information