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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat...

  • dem Grossen Rat beantragt, die Subvention für das Blaue Kreuz Basel-Stadt in bisheriger Höhe von jährlich 210'000 Franken für die Jahre 2013 und 2014 fortzuführen. Für den genannten Zeitraum soll gleichzeitig der bisherige Finanzbeitrag an die Institution aus dem Alkoholzehntel um 50'000 Franken pro Jahr auf künftig jährlich 225'000 Franken erhöht werden. Diese Beitragserhöhung ist erforderlich, um das bestehende Beratungsangebot der Institution im bisherigen Umfang aufrecht erhalten zu können. Die Beratungs- und Behandlungsdienstleistungen des Blauen Kreuzes Basel-Stadt sind seit Jahren ein fester Bestandteil des kantonalen Suchthilfeangebots und werden stark in Anspruch genommen. Ausgabenbericht des Regierungsrates (Auskunft: Philipp Waibel, Leiter Gesundheitsdienste, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 12)
  • dem Grossen Rat beantragt, zwei parlamentarische Vorstösse (Anzug Ernst Mutschler, FDP, und Anzug Christine Locher-Hoch, FDP) betreffend „mehr private Leistungserbringer in der Prävention“ bzw. betreffend „Gesundheitsförderung und Prävention der Gesundheitsdienste“ als erledigt abzuschreiben. Die kantonalen Gesundheitsförderungs- und Präventionsmassnahmen verfolgen eine faktenbasierte Interventionsstrategie und bauen auf klaren Zielen auf. Es wird auf internationale, nationale und kantonale Erkenntnisse zurückgegriffen, die Umsetzung der Massnahmen erfolgt lokal und praxisnah. Dabei wird auf eine optimale Zusammenarbeit und Vernetzung auch mit verwaltungsexternen Dienstleistenden geachtet. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Thomas Steffen, Kantonsarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 257 45 25)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Heidi Mück, GB) betreffend „Änderung des Lohngesetzes: Kein Lohn unter 4'000 Franken beim Kanton“ als erledigt abzuschreiben. Dem Anliegen des Anzugs wurde mit Einführung eines neuen Absatzes 2 in Paragraph 10 der Einreihungsverordnung per 7. August 2012 entsprochen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Unterhaltspflicht werden unter Berücksichtigung der Familien- und Unterhaltszulagen in der Lohnstufe soweit angehoben, dass sie bei einer Vollzeitbeschäftigung eine Einkommensgrenze von brutto 4'000 Franken pro Monat erreichen. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Andrea Wiedemann, Leiterin Zentraler Personaldienst, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 40)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Christine Heuss, FDP) betreffend „Bewerbung Basels als Kulturhauptstadt Europas“ als erledigt abzuschreiben. Aufgrund der hohen Bewerbungskosten von 2 bis 3 Millionen Franken und dem hohen Risiko eines Nicht-Zuschlags sieht der Regierungsrat von einer Bewerbung ab. Basel hatte sich im Jahre 2001 im Rahmen der 500-jährigen Zugehörigkeit zur Eidgenossenschaft erfolglos als Kulturstadt Europas beworben. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Sabine Horvath, Leiterin Aussenbeziehungen und Standortmarketing, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 40 87)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Christine Wirz-von Planta, LDP) betreffend „Konzept zur Schaffung eines mehrkantonalen Raums Nordwestschweiz“ als erledigt abzuschreiben. Die regionale Kooperation in der Nordwestschweiz soll laut Legislaturplan 2009 bis 2013 intensiviert werden. Der Regierungsrat begrüsst deshalb die gegenwärtigen Diskussionsoptionen für diverse Fusions- und Zusammenarbeitsszenarien. Das Legislaturziel wird aber in erster Linie durch eine weitere Stärkung der Metropolitankonferenz Basel und einer damit verbundenen verbesserten Interessensvertretung in Bern weiterverfolgt. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Silvio Tondi, Aussenbeziehungen und Standortmarketing, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 80 79)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Marc Flückiger, SP) betreffend „einem kantonalen Suchthilfegesetz“ als erledigt abzuschreiben. Mit den erfolgten Revisionsprozessen im Bund und auf kantonaler Ebene wurden neue gesetzliche Grundlagen für die Suchthilfe geschaffen. Von besonderer Relevanz ist dabei die bevorstehende Umsetzung des neuen kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes, welches per 1. Januar 2013 das Gesetz über die Vormundschaftsbehörde und den behördlichen Jugendschutz ablösen wird. Ein neues kantonales Suchthilfegesetz würde so keinen Mehrwert bringen. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Philipp Waibel, Leiter Bereich Gesundheitsdienste, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 12)
  • dem Grossen Rat beantragt, den Regierungsrat für die Jahre 2013 bis 2016 zur Aufnahme von langfristigen Schulden auf dem Kapitalmarkt bis zur Höhe von maximal 4 Milliarden Franken zu ermächtigen. Gemäss Paragraph 88 Absatz 1 der Kantonsverfassung beschliesst der Grosse Rat über den Rahmen der Aufnahme von Fremdmitteln, die für die Staatsbedürfnisse erforderlich sind. In den Jahren 2013 bis 2016 werden knapp 2 Milliarden Franken Schulden zur Rückzahlung fällig. Dazu wird der Kanton aufgrund der heutigen Einschätzungen im aktuellen Finanzplan des Regierungsrats ca. 1.4 Milliarden Franken neue Mittel benötigen. Bericht des Regierungsrates (Auskunft: Peter Schwendener, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 01)
  • dem Grossen Rat beantragt, die formulierte Volksinitiative „Gebührenfreies und faires Mietverfahren für alle!" den Stimmberechtigten mit der Empfehlung auf Verwerfung und ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung vorzulegen. Die Einführung der eidgenössischen Zivilprozessordnung hat sich für die Mieterinnen und Mieter nicht nachteilig ausgewirkt. Die von der Initiative geforderte Kostenlosigkeit des Schlichtungsverfahrens bei mietrechtlichen Auseinandersetzungen ist bereits heute gesetzlich vorgeschrieben. Eine vollständige Kostenbefreiung bei gerichtlichen Entscheidverfahren ist demgegenüber nicht angebracht. Zum einen berücksichtigt die geltende Gebührenregelung im Kanton Basel-Stadt den speziellen Charakter der mietrechtlichen Auseinandersetzungen bereits heute, indem für diese Streitigkeiten die Kosten der Verfahren vor den kantonalen Gerichten um 70 Prozent reduziert werden. Zum andern würde die vollständige Kostenlosigkeit des gerichtlichen Verfahrens die Stellung der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten erheblich schwächen. Die Aussicht auf ein kostenloses Gerichtsverfahren würde sich negativ auf die Vergleichsbereitschaft der Parteien im Schlichtungsverfahren auswirken. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Simone Peter, Staatskanzlei, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 80 60)
  • bei der Beantwortung der Petition „Kulturvielfalt willkommen heissen“ betont, dass ein Miteinander in Respekt und Würde von allen in Basel-Stadt lebenden Menschen auch dem Regierungsrat ein Kernanliegen ist. Asylsuchende sind bei diesem Miteinander explizit eingeschlossen. Mit Beschäftigungsprogrammen, menschenwürdigen Unterkünften, professioneller Betreuung und nachhaltiger Unterstützung bei der Integration von Flüchtlingen mit Bleiberecht werden in Basel-Stadt klare Zeichen gesetzt. Es ist dabei wichtig, Ängste und Befürchtungen in der Bevölkerung abzubauen. (Auskunft: Renata Gäumann, Koordination Asyl- und Flüchtlingswesen, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 685 17 67)
  • das Bau- und Verkehrsdepartement und das Präsidialdepartement beauftragt zu überprüfen, wie zusätzliche Kleinplakatflächen für städtische Kulturveranstaltungen auf Allmend und auf Privatparzellen geschaffen werden können. Dabei soll nicht möglichst viel, sondern möglichst wirkungsvoll auf das Kulturangebot aufmerksam gemacht werden. Mit einer Standortanalyse soll der Frage nach der besten Wirkung nachgegangen werden. Durch die Einführung des Kleinplakatierungskonzepts im Jahr 2009 wird das Stadtbild heute zwar deutlich weniger durch wilde Plakate beeinträchtigt, die Werbemöglichkeiten für kleinere Kulturbetriebe haben sich dadurch aber reduziert. Für die Wahrnehmung der Basler Kulturangebote und die Vermittlung der grossen kulturellen Qualität und Vielfalt vor Ort sollten jedoch mehr Bewerbungsmöglichkeiten geschaffen werden. Ein Vergleich mit den Städten Bern, Luzern, St.Gallen und Winterthur hat zwar ergeben, dass Basel mit 1.9m2 Plakatierungsfläche pro 1'000 Einwohner bereits heute mehr Fläche zur Verfügung stellt als diese Städte. Zürich jedoch bietet doppelt soviel Plakatfläche. Um dieselbe Fläche in Basel anzubieten, wären zwischen 600 und 900 zusätzliche Stellen im Format A2 nötig. (Auskunft: Niklaus Hofmann, Leiter Allmendverwaltung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 50)
  • den Vertrag betreffend die Aufgabenteilung im Bereich Ergänzungsleistungen und Beihilfen für Personen mit Wohnsitz in Riehen und Bettingen genehmigt. (Auskunft: Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)
  • den Halbjahresbericht 2012 der Fachhochschule Nordwestschweiz zur Kenntnis genommen und als deren Revisionsstelle für die Jahre 2012 bis 2014 die BDO AG gewählt. (Auskunft: Ariane Bürgin, Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 40 10)
  • in der eidgenössischen Anhörung zur neuen Verordnung des UVEK über die Leistungen und Vorhaltekosten der öffentlichen Wehrdienste für den Einsatz auf Eisenbahnanlagen die Kostenbeteiligung der Infrastrukturbetreiberinnen ausdrücklich begrüsst. Die Berechnung der Höhe der Beteiligung an den Vorhaltekosten und deren Verteilung auf die Kantone ist jedoch nicht nachvollziehbar. Ungeachtet der fehlenden Transparenz der Bemessungsgrundlagen stehen die zu erwartenden Abgeltungen der Infrastrukturbetreiberinnen für die Vorhaltekosten in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand der Wehrdienste des Kantons Basel-Stadt für den Einsatz auf Eisenbahnanlagen. Der Abschluss einer Leistungsvereinbarung durch den Kanton Basel-Stadt kann deshalb nicht in Aussicht gestellt werden. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Dominik Walliser, Kommandant Rettung, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 316 72 04)

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/beschluesse im Wortlaut veröffentlicht.