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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat...

  • dem Grossen Rat beantragt, für gemeinsame Subventionen für Tanz- und Theaterprojekte der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Jahre 2013 bis 2016 insgesamt 2,26 Millionen Franken (jährlich 565'000 Franken) zu bewilligen. Dies entspricht einer jährlichen Erhöhung um 100'000 Franken. Erhöht wurde auch der Beitrag des Kantons Basel-Landschaft (auf 600'000 Franken jährlich). In der Region Basel ist ein sehr beachtliches Potential von Künstlerinnen und Künstlern vorhanden, die in den Sparten Tanz und Theater arbeiten. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Philippe Bischof, Leiter Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 23)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Jürg Stöcklin, GB) betreffend „beschleunigter Bau von Sonnenkollektoren auf Basler Hausdächern“ als erledigt abzuschreiben. Mit der neuen Energieverordnung aus dem Jahr 2010 und der darin enthaltenen Pflicht, sowohl bei Neubauten als auch beim Ersatz der bestehenden Heizung 50 Prozent des Brauchwarmwasserbedarfs mit erneuerbaren Energien zu decken, werden überall dort thermische Solaranlagen eingebaut, wo sie sinnvoll sind und dies zum richtigen Zeitpunkt, nämlich wenn die bestehenden Anlagen ohnehin ersetzt werden müssen. In diesem Bereich sind keine weiteren Anstrengungen nötig. Mit der Aktion „Solarkraftwerk“ soll auch im Bereich Stromproduktion mit Solaranlagen eine deutliche Steigerung erreicht werden. Mit der Eignungsprüfung aller kantonalen Liegenschaften im Finanz- und Verwaltungsvermögen für den Einbau einer Solaranlage und der Errichtung dieser Anlagen nach einem klaren Konzept nimmt der Kanton auch die nötige Vorbildrolle wahr. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Jürg Hofer, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 22 26)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Christophe Haller, FDP) betreffend „Herbstmesse im Gundeldingerquartier“ als erledigt abzuschreiben. Da sich der Meret Oppenheim-Platz nicht im definierten Perimeter der Basler Innenstadt befindet, ist aufgrund der gesetzlichen Grundlage nicht vorgesehen, die Basler Herbstmesse auf diesem Platz stattfinden zu lassen. Im Gesetz über die Basler Herbstmesse ist festgelegt, dass die Basler Herbstmesse in der Innenstadt, welche sich vom Bahnhof SBB zum Badischen Bahnhof erstreckt, stattfindet. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Sabine Horvath, Leiterin Aussenbeziehungen und Standortmarketing, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 40 87)
  • dem Zentrum Selbsthilfe für die Jahre 2013 und 2014 einen Unterstützungsbeitrag in der Höhe von insgesamt 600'000 Franken (jährlich 300'000 Franken) bewilligt. Das Zentrum Selbsthilfe Basel ist eine Fachstelle für Gruppenberatung und Empowerment und Teil eines anerkannten und etablierten Bereichs der sozial-psychiatrischen Versorgungsstruktur im Kanton Basel-Stadt. (Auskunft: Dr. Peter Indra, Leiter Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 40)
  • für Atelieraufenthalte in den Jahren 2013 bis 2015 eine Subvention von insgesamt 225'000 Franken (jährlich 75'000 Franken) bewilligt. Die Subvention ermöglicht Kulturschaffenden aus Basel-Stadt Atelieraufenthalte im Ausland. Die Atelieraufenthalte sind ein bewährtes und erfolgreiches Instrument der baselstädtischen Kulturförderung, das insbesondere durch die Zusammenarbeit mit iaab (Internationales Austausch- und Atelierprogramm Region Basel) auch international viel beachtet wird. (Auskunft: Philippe Bischof, Leiter Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 23)
  • für den Ersatz von zwei Rettungswagen der Sanität gebundene Ausgaben in der Höhe von 680'000 Franken, verteilt auf die Jahre 2012 und 2013, bewilligt. (Auskunft: Dominik Walliser, Kommandant Rettung, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 316 72 04)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zustimmend Kenntnis genommen von der vorgesehenen Änderung der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung. Im aktuellen Ausgleichverfahren werden Versicherer und Versicherte je nach Risikostruktur ungleich behandelt. Diese unterdessen bekannten Nachteile dieser Berechnungsmethode sollen nun korrigiert werden. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/beschluesse im Wortlaut veröffentlicht.