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Mehr Wohnqualität und Sicherheit durch erweiterte Tempo 30-Zonen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat am 22. Mai 2012 den Ratschlag für eine neue Rahmenausgabenbewilligung von 3 Mio. CHF zur weiteren Umsetzung von Tempo 30 genehmigt. Rund 50 zusätzliche Strassenabschnitte sollen zu Tempo 30-Zonen werden. So werden sowohl die Wohnqualität wie auch die Verkehrssicherheit erhöht.

Mit der Einführung von Tempo 30 wird die Verkehrssicherheit erhöht und die Wohnqualität verbessert. Negative Auswirkungen des Individualverkehrs wie Unfälle, Abgase, Lärm oder Nutzungskonflikte werden durch Tempo 30 gemildert. Geschwindigkeitsbegrenzungen in bestimmten Strassenabschnitten führen zudem zu einem gleichmässigeren Verkehrsfluss. Sie kanalisieren den Durchgangsverkehr auf die Hauptachsen und helfen, quartierfremden Verkehr aus den Wohnquartieren fernzuhalten.

Mit dem aktualisierten Tempo 30-Konzept verabschiedet der Regierungsrat die Grundlage für den weiteren Ausbau der Tempo 30-Zonen sowie für alle hängigen Begehren für Tempo 30. Insgesamt wurden 77 Strassenabschnitte im Tempo 30-Konzept geprüft. 50 davon haben sich als für Tempo 30 geeignet erwiesen, acht müssen bei den anschliessenden vertieften Planungsarbeiten genauer geprüft werden und 19 Strassenabschnitte wurden als ungeeignet für die Einführung von Tempo 30 beurteilt. Bevor Tempo 30 eingeführt wird, erfolgt eine abschliessende Eignungsüberprüfung aller Strassenabschnitte. Ebenso werden während der konkreten Projektausarbeitung Kompensationsmassnahmen bei allfälliger Fahrzeitverlängerungen des öffentlichen Verkehrs erarbeitet. Dabei ist ein vom Bundesrecht vorgegebenes Gutachten zu Tempo 30 zu erstellen, das erfüllt sein muss.

Grundsätzlich sollen siedlungsorientierte Strassen in Tempo 30-Zonen integriert werden. Das überarbeitete Tempo 30-Konzept ermöglicht eine Grobbeurteilung, ob siedlungsorientierte Strassen in eine Tempo 30-Zone integriert werden können. Speziell betrachtet wurden Strassenabschnitte mit öffentlichem Verkehr, insbesondere wie und wo ein „Nebeneinander“ zwischen Tempo 30 und öffentlichem Verkehr möglich ist. Dabei wurde unterschieden, ob es sich um Bus- oder Tramstrecken und um Eigentrasse oder Mischverkehr handelt. Weiter untersucht worden ist, wie die heutige Verkehrssituation und die Nutzung des Umfelds auf den betroffenen Abschnitten sind.

Tempo 30-Abschnitte in verkehrsorientierten Strassen sind im Umfeld von Schulen, in stark genutzten Strassenräumen von Quartierzentren sowie bei hohen Sicherheitsdefiziten auf Quartierplätzen denkbar. Gerade bei Schulen bieten sich auch temporäre Lösungen an, welche die Schulzeiten berücksichtigen und damit für alle Verkehrsteilnehmer gut nachvollziehbar sind. Auf verkehrsorientierten Strassen ist nur in begründeten und rechtlich genau definierten Ausnahmefällen permanent oder temporär Tempo 30 möglich und sinnvoll. Die Vorgaben und Rahmenbedingungen für Tempo 30-Projekte auf verkehrsorientierten Strassen sind im Tempo 30-Konzept klar festgehalten.

Die Rahmenausgabenbewilligung von 3 Mio. CHF zur weiteren Umsetzung von Tempo 30 dient der Projektierung, Umsetzung, Wirkungskontrolle und Kommunikation von Tempo 30-Zonen, die neu geschaffen oder optimiert werden. Dies solange die Arbeiten nicht im Rahmen eines Grossprojektes oder eines eigenen Programms erfolgen können.

Weitere Auskünfte

Barbara Auer, Telefon 061 267 40 39 Projektleiterin Mobilitätsplanung, Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt