Vorübergehende Aufteilung des Gymnasiums in zwei Züge
MedienmitteilungRegierungsrat
Mit der Umsetzung der vom Grossen Rat im Mai 2010 beschlossenen Schulharmonisierung wird der gymnasiale Bildungsgang vom Kindergarten bis zur Matur von 14 auf 15 Jahre verlängert. Nur vier statt heute fünf Jahre dieses Weges deckt in Zukunft aber das Gymnasium ab. Der Regierungsrat hat beschlossen, dass die Verlängerung in zwei Schritten vollzogen werden soll. Grundsätzlich erfolgt die Verlängerung ab jenem Jahrgang, der im Sommer 2012 in eine 1. Gymnasialklasse aufgenommen wird. In einer Übergangszeit erlangen bei vier Jahrgängen je ca. die Hälfte der Schülerinnen und Schüler wie bis anhin in 14 Jahren beziehungsweise nach dem neuen System in 15 Jahren die Maturität. Nach dieser Übergangszeit wird die reguläre Schulzeit bis zur Maturität für alle 15 Jahre dauern. Die Übergangslösung gilt zum ersten Mal für jene Gymnasiastinnen und Gymnasiasten, die im August 2012 in eine 1. Gymnasialklasse aufgenommen werden. Mit dieser Lösung wird die Verlängerung der Schulzeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zeitgleich umgesetzt.
In den Schuljahren 2013/2014 bis 2016/2017 wird am Ende der 2. Gymnasialklasse auf der Basis des Zeugnisses eine Selektion stattfinden. Diese teilt die Schülerinnen und Schüler in zwei Züge ein: Der eine Zug (»normaler« Zug) nimmt das neue System vorweg und führt die weniger leistungsstarken Schülerinnen und Schüler in vier Jahren zur Matur. Dieser vierjährige Zug dauert also gleich lang wie der vierjährige gymnasiale Bildungsgang, der nach der Umsetzung der Schulharmonisierung an die dreijährige Sekundarschule anschliessen wird. Der Kanton Basel-Landschaft wird zeitgleich mit dem Kanton Basel-Stadt die Verlängerung ihres heute dreieinhalbjährigen Gymnasiums auf vier Jahre für jene Gymnasiastinnen und Gymnasiasten vollziehen, die im Schuljahr 2014/15 in eine 1. Gymnasialklasse eintreten werden.
Die Leistungsstärkeren werden dem »beschleunigten« Zug zugeteilt, der während einer vierjährigen Übergangszeit noch nach dem heute geltenden Modell in drei Jahren zur Matur führt. Sie sind auch berechtigt, den »normalen« Zug zu besuchen. Als Selektionskriterium dient der Notendurchschnitt über alle Promotionsfächer, wobei die ungenügenden Fächer doppelt zählen. Ein Durchschnitt von 4.5 und besser berechtigt für den Übertritt in den beschleunigten Zug. Eine statistische Auswertung der Zeugnisse der letzten Jahre hat ergeben, dass mit diesem Selektionskriterium die Schülerschaft in annähernd zwei gleich grosse Hälften unterteilt wird.
Pädagogische Chancen
Der vierjährige »normale« Zug bietet den Gymnasiastinnen und Gymnasiasten Vorteile. Sie haben mehr Zeit, ihre Bildung zu vertiefen und zu festigen, und für eigene Projekte. Selbstständiges Lernen gehört zu den Fähigkeiten, die für ein Hochschulstudium besonders wichtig sind.
Kontinuierliche Entwicklung der Gymnasien
In der Übergangszeit vom alten ins neue System werden die Schülerzahlen an den einzelnen Schulen stark schwanken. Das gilt auch für die Gymnasien: Ab dem Schuljahr 2015/16 wird die dreijährige Sekundarschule aufgebaut. Diese drückt das Gymnasium aus der Volksschulstufe, verkürzt es unten um zwei Jahre und verlängert es oben um ein Jahr: In den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 werden also keine Schülerinnen und Schüler aus der Volksschule in die Gymnasien übertreten. Das bedeutet für die Gymnasien, dass sie ohne Gegenmassnahmen in den vier Schuljahren 2017/18 bis 2020/21 nur noch drei statt wie heute fünf Klassenstufen führen würden. Erst ab dem Schuljahr 2021/22 hätten sie wieder vier Klassenstufen. In den Schuljahren 2017/18 bis 2020/21 läge der Klassenbestand der Gymnasien um circa 40 Prozent unter dem heutigen Niveau und um circa 25 Prozent unter den Zielgrössen, die ab 2021/22 gelten werden. Diese grossen Schwankungen bei den Schülerzahlen würden eine kontinuierliche Entwicklung der Gymnasien behindern. Die Übergangslösung, welche die Verlängerung der Schulzeit etappiert, dämpft die Schwankungen.
Übergangsverordnung
Bereits im Ratschlag zur Schulharmonisierung, den der Grosse Rat im Dezember 2009 mit grossem Mehr genehmigt hat, wurden die notwendigen Mittel für diese Übergangsregelung bereitgestellt. Der Erziehungsrat und der Regierungsrat haben nun rechtzeitig auf das nächste Schuljahr, an dem der erste betroffene Jahrgang in die Gymnasien übertreten wird, die notwendige Übergangsverordnung genehmigt. Neben den Modalitäten zur Selektion werden darin auch die rechtlichen Grundlagen für Repetitionen auf allen Schulstufen in der Umstellungsphase vom alten zum neuen Schulsystem geregelt.