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Anmeldeverfahren an den Gymnasien wird zentralisiert

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Übertritt an die Gymnasien wird bereits ab dem Schuljahr 2014/15 neu geregelt. Der Regierungsrat hat beschlossen, dass die Anmeldung nicht mehr über die Rektorate, sondern zentral über die künftige Leitung Mittelschulen und Berufsbildung laufen wird. Durch das neue Anmeldeverfahren, bei dem je zwei Wünsche zum Standort und zum Schwerpunkt angegeben werden können, wird sichergestellt, dass die Vorgaben des Schulraumallokationsplans eingehalten werden können.

Der Entscheid zur Beibehaltung des Schwerpunktfaches Philosophie, Psychologie und Pädagogik (PPP) hat auch Konsequenzen für das künftige Anmelde- und Aufnahmeverfahren der Gymnasien. Da der Erziehungsrat beschlossen hat, die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Gymnasien nicht über eine Reduktion der Schwerpunktfächer zu steuern, sondern diese sogar auszubauen, muss die Zuweisungskompetenz neu geregelt werden. Zu diesem Zweck hat der Regierungsrat vorzeitig Änderungen in der Aufnahme- und Lernbeurteilungsverordnung der Gymnasien beschlossen, die in der Schullaufbahnverordnung ohnehin auf das Schuljahr 2018/19 geplant sind.

Wahl des Schwerpunktes und des Standortes
Heute melden sich die Gymnasiastinnen und Gymnasiasten direkt bei den Rektoraten der Gymnasien an. Diese entscheiden über die Aufnahme oder Abweisung. Auf Antrag des Erziehungsrates hat der Regierungsrat nun der zukünftigen Leitung Mittelschulen und Berufsbildung die Kompetenz erteilt, die Schülerinnen und Schüler einem Gymnasium zuweisen zu können. Deshalb sollen die Anmeldungen ab 2014 nicht mehr an das einzelne Gymnasium, sondern an die Leitung Mittelschulen und Berufsbildung gehen. Auf dem Anmeldeformular geben alle Schülerinnen und Schüler sowohl für das Schwerpunktfach als auch für den Standort eine erste und eine zweite Wahl an. Damit ist sicher gestellt, dass die Zuteilungspräferenzen besser bekannt sind als heute. Namentlich wird auch erkennbar, ob einer Schülerin oder einem Schüler das Schwerpunktfach oder der Standort wichtiger ist.

Die Erfüllung all dieser Wünsche kann aber auch mit dem neuen Verfahren nicht garantiert werden. Der Leitung Mittelschulen und Berufsbildung wird aber per Verordnung aufgetragen, die Standortwünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen und die Zahl der nicht erfüllten Wünsche auf ein Minimum zu reduzieren. Wenn mit den Wünschen keine ausgewogene Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die fünf Standorte erreicht wird, so ist wenigstens das in der Erstwahl genannte Schwerpunktfach auf jeden Fall garantiert. Das Verfahren ist mit dem Kanton Basel-Landschaft abgesprochen, sodass es bei der Einführung der beschränkten kantonsüberschreitenden Freizügigkeit im Sommer 2015 nicht mehr geändert werden muss.

Auslastung der fünf Standorte
Die Änderung des Zuteilungsverfahrens braucht es vor allem, um die Vorgaben im Schulraumallokationsplan einhalten zu können, der die Grundlage für die laufenden Renovationen, Um- und Neubauten an den Gymnasien bildet. Durch eine zentrale Steuerung wird sichergestellt, dass sich die Schülerinnen und Schüler so auf die insgesamt 108 Gymnasialklassen verteilen, wie es im Allokationsplan für die fünf Standorte Bäumlihof, Kirschgarten, Leonhard, Münsterplatz und Wirtschaftsgymnasium vorgesehen ist.

Weitere Auskünfte

Hans Georg Signer, Telefon +41 (0)61 267 56 30 Leiter Bildung Erziehungsdepartement