Denkmalschutz für ein Architekturzeugnis aus der Gründungsepoche des Gundeldingerquartiers
MedienmitteilungRegierungsrat
Das markante Doppelwohnhaus Gundeldingerstrasse 428/430, erbaut 1896/97 in historistischen Architekturformen, gehört zur frühen Bebauung am Fuss des Bruderholzes. Der Regierungsrat hat seine Aufnahme ins kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen.
Als der Baumeister Andreas Petitjean 1896 ein Baubegehren für das Doppelhaus Nr. 428/430 einreichte, führte die östliche, zum Teil unausgebaute Gundeldingerstrasse noch durch freies Feld. Das dreigeschossige Mehrfamilien-Miethaus erhielt reich gegliederte Fassadenausbildung in historistischer Formensprache mit steilen Mansarddächern in entfernter Anlehnung an französische Bauten des 17. Jahrhunderts: Beide Haushälften sind durch einen zweiachsigen Mittelrisalit und Eckpavillons als symmetrische Einheit gestaltet. Für die Entstehungszeit typisch ist die dekorative Kombination von Sichtbacksteinflächen unterschiedlicher Tönung, Architekturgliedern in Werkstein, Holzverziehrungen und weiteren Materialien. Die auf weit auskragenden Steinkonsolen ruhenden Balkons mit ornamentalen Eisengeländern sowie die Dachlandschaft mit spitz bedachten Lukarnen und einem metallenen Zierfirst tragen zur plastisch wirksam gegliederten, charaktervollen Erscheinung des Bauwerks bei.
Der ursprüngliche Innenausbau zeichnet sich vor allem in den strassenseitigen Räumen durch sorgfältig gestalteten und in gediegener Handwerksarbeit ausgeführten Bestand aus: Tafelparketts aus kombinierten Holzarten, Stuckdecken und Schreinerwerk. Wie für die Bebauung der Strassenseite typisch, verfügt das Haus über einen Vorgarten; dessen originale schmiedeeiserne Einfriedung erhalten ist.
Im städtebaulichen Kontext steht das Gebäude im Übergangsbereich zwischen der geschlossenen Blockrandbebauung des Gundeldingerquartiers und der lockerer bebauten Hanglage des Bruderholzes. Es ist aufgrund seines insbesondere architekturgeschichtlichen, stadtbaugeschichtlichen, künstlerischen und kulturhistorischen Wertes als bedeutsames Baudenkmal für das Gundeldingerquartier einzustufen. Auslöser für die vertieften Abklärungen zur Schutzwürdigkeit war ein Abbruch- und Neubauvorhaben im Jahr 2012. Die Eigentümerschaft hat in der Zwischenzeit ein Alternativprojekt erarbeitet, welches die Erhaltung des Altbaus vorsieht. Dem trägt der aktuelle Unterschutzstellungsbeschluss in der Umschreibung des Schutzumfanges Rechnung.