Der Regierungsrat legt Gegenvorschlag zur Bodeninitiative vor
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat einen Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative „Boden behalten – Boden gestalten“ (Bodeninitiative) vor. Der Regierungsrat teilt die politischen Anliegen der Initiative, erachtet aber deren Umsetzungsvorschläge als nicht praktikabel. Er schlägt deshalb in einem Gegenvorschlag eine Teilrevision des Finanzhaushaltgesetzes vor. Dieser unterstützt eine aktive kantonale Boden- und Immobilienpolitik und erhält den dafür notwendigen Handlungsspielraum im Immobilienmarkt.
Die im Frühjahr 2012 eingereichte Bodeninitiative fordert, dass der Kanton Basel-Stadt grundsätzlich Land nur noch im Baurecht abgeben darf. Verkaufen darf er Grundstücke nur dann, wenn er gleichzeitig einen bezüglich Nutzung und Fläche gleichwertigen Ersatz erwirbt. Gleichzeitig soll der Kanton einen Landerwerbsfonds errichten, dessen Mittel für den Erwerb von Liegenschaften für die Stadtentwicklung, insbesondere für den gemeinnützigen, familienfreundlichen und/oder Ressourcen und Umwelt schonenden Wohnungsbau verwendet werden. Gespiesen würde dieser Landerwerbsfonds aus Mitteln des Mehrwertabgabefonds.
Die Anliegen der Initiative, eine aktive Bodenpolitik zu betreiben und Immobilien vermehrt im Baurecht abzugeben, teilt der Regierungsrat und er verfolgt diese bereits heute. Allerdings erachtet er den vorgeschlagenen Weg zu diesem Ziel als nicht praktikabel und zum Teil sogar kontraproduktiv. Er hat deshalb einen Gegenvorschlag für eine Teilrevision des Finanzhaushaltgesetzes ausgearbeitet.
Die neuen Regelungen zum Verkauf von Immobilien im Finanzvermögen sollen eine aktive Boden- und Immobilienpolitik unterstützen und den dafür notwendigen Handlungsspielraum im Immobilienmarkt erhalten. Die Immobilienstrategie für das Finanzvermögen aus dem Jahr 2007 sieht vor, dass Immobilien nur in Ausnahmefällen verkauft werden. An dieser restriktiven Verkaufsbeschränkung soll auch weiterhin festgehalten werden. Die Veräusserung von Immobilien soll neu aber nur noch zulässig sein, wenn die Nettoveränderung vergleichbarer Immobilen jeweils über fünf Jahre ausgeglichen oder positiv ist. Das heisst, das Immobilienportfolio muss am Ende der 5-Jahresperiode gleich gross oder grösser sein als zu Beginn. Die neuen Regelungen sollen gewährleisten, dass der heutige Immobilienbestand als "Tafelsilber" nicht veräussert wird, der Regierungsrat aber gleichzeitig einen ausreichenden Spielraum für eine aktive Boden- und Immobilienpolitik behält. Auf die in der Initiative vorgeschlagenen einschränkenden und umfangreichen Detailbestimmungen, die zu einem faktischen Verkaufsverbot im Finanzvermögen führen, will der Regierungsrat aber verzichten. Es ist aus heutiger Sicht nicht möglich, alle künftig notwendigen Ausnahmen verbindlich zu erfassen.
Den in der Initiative formulierten Vorschlag, Mittel aus dem Mehrwertabgabefonds für den Erwerb von Liegenschaften einzusetzen, erachtet der Regierungsrat als nicht sinnvoll. Die Mehrwertabgabe ist zweckgebunden. Sie soll verdichtetes Bauen durch quantitative und qualitative Verbesserungen des Freiraums begleiten und somit einen Ausgleich zur Intensivierung der Nutzungsdichte schaffen. Mittel aus dem Mehrwertabgabefonds für Wohnungsbau vorzusehen, widerspricht diesem Ziel diametral.
Dass die derzeitigen Bestimmungen zur Verwendung der Mehrwertabgabe zu restriktiv sind, hat der Regierungsrat erkannt. Sie sollen auf Massnahmen ausgedehnt werden, die generell die Aufwertung des Wohnumfelds verfolgen (bspw. Begegnungszonen, Stadt- und Quartierplätze). Diese Arbeiten sind zurzeit im Gang. Mit der Ausweitung des Verwendungszecks des Mehrwertabgabefonds wird einem wesentlichen Ziel der Bodeninitiative, nämlich demjenigen der mit einer gemeinnützigen und familienfreundlichen Wohnbaupolitik verbundenen Wohnumfeldaufwertung, entsprochen.
Der Regierungsrat ist überzeugt, mit seinem Gegenvorschlag für eine Teilrevision des Finanzhaushaltgesetzes gute gesetzliche Grundlagen für eine Bodenpolitik zu Gunsten der gesamten Bevölkerung zu schaffen.