Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat das verschärfte Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen zum Beschluss
MedienmitteilungRegierungsrat
Basel-Stadt nimmt das Phänomen der Gewalt rund um Sportveranstaltungen bereits heute ernst und hat daher in den vergangenen Jahren ein gut vernetztes multidisziplinäres Modell entwickelt, das sich an den laufenden Erkenntnisgewinnen «an der Front» orientiert. Dieses Basler Modell hat sich aus Sicht des Regierungsrates für die hiesigen Verhältnisse bewährt. Eine Anpassung des gesetzlichen Instrumentariums erachtet er derzeit als nicht zwingend. Usanzgemäss unterbreitet der Regierungsrat das verschärfte Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen dennoch dem Grossen Rat zum Beschluss.
Das Basler Modell beruht auf der Zusammenarbeit aller beteiligten Parteien. Es enthält repressive und präventive Massnahmen. Die Behörden suchen nach Verbesserungen nicht in immer neuen gesetzlichen Regulierungen, sondern im stetigen Erfahrungsgewinn. Im Vorder¬grund stehen der Dialog und die Erkenntnis, dass sich Erfolge letztlich nur direkt vor Ort er¬zielen lassen. Bei Gesetzesübertretungen wird aber konsequent eingeschritten.
Regionale Vereinbarung und konsequente Verfolgung von Gewalttätern
Wichtigster Pfeiler des Basler Modells ist die regionale Vereinbarung. Diese Vereinbarung hat der Kanton Basel-Stadt im Jahre 2010 gemeinsam mit dem Kanton Basel-Landschaft, der FC Basel 1893 AG und der Stadionbetreiberin Basel United AG unterzeichnet. Sie beruht auf Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD). Das Bundesamt für Polizei und die Schweizerische Zentralstelle für Hooliganismus überprüfen die Einhaltung dieser Vereinbarung und des entsprechenden Sicherheitskonzeptes regelmässig. Die Gesamtbeurteilungen sind bislang immer positiv ausgefallen. Verbesserungs¬vor¬schläge werden von den Vereinbarungspartnern diskutiert und, wo sinnvoll, umgesetzt.
Die Behörden verfolgen Straftatbestände oder Übertretungen auch im Umfeld von Sportveranstal¬tungen konsequent aufgrund der geltenden Gesetze. Identifizierte Täter werden möglichst zeitnah verfolgt; auswärtige Gewalttäter, die später nicht mehr greifbar wären, werden festgenommen und ihre Delikte im Rahmen von Strafbefehlen beurteilt, die den Tätern noch vor Entlassung aus dem polizeilichen Gewahrsam eröffnet werden. Liegt die zu erwartende Strafe nicht mehr im Bereich eines Strafbefehls, wird dem Zwangsmassnahmengericht die Anordnung von Untersuchungshaft beantragt.
Der Regierungsrat erachtet das aktuelle reglementarische und gesetzliche Instrumentarium in Basel-Stadt als derzeit ausreichend. Neben der genannten Vereinbarung sind dies unter anderem das kantonale Polizeigesetz, das Strafrecht und die Strafprozessordnung des Bundes sowie die geltende Fassung des Konkordates, die seit 2010 auch in Basel-Stadt wirksam ist. Ohne die existierende Gewalt rund um Sportveranstaltungen zu bagatellisieren, weist der Regierungsrat darauf hin, dass Experten die gezielt Gewalt suchenden Fans auf eine kleine Minderheit im Verhältnis zu den rund fünf Millionen Zuschauerinnen und Zuschauern von Fussball- und Hockeyspielen der höchsten Schweizer Spielklassen pro Jahr beziffern. Die oft zitierte Spirale der Gewalt lässt sich über die letzten zehn Jahre statistisch nicht nachweisen. Unbestreitbar ist aber eine Spirale der Regelverschärfungen im Gang – mit schwierig messbaren Resultaten. Der Regierungsrat ist skeptisch, ob die ständigen Regelverschärfungen, die gewisse Fangruppierungen weiter radikalisieren könnten, den für alle Kantone gleichermassen Erfolg versprechenden Weg zum gemeinsamen Ziel der Prävention – mehr Sicherheit und weniger Kosten – darstellt. Daraus darf aber nicht geschlossen werden, dass das hiesige Modell für andere Kantone genau gleich funktionieren muss oder dass es Vorfälle in Basel-Stadt ausschliesst.
Dennoch tritt der Regierungsrat dem verschärften Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, das die KKJPD-Plenarversammlung am 2. Februar 2012 einstimmig beschlossen hat, bei und unterbreitet dies dem Grossen Rat zur Genehmigung. Der entsprechende Ratschlag wird in den kommenden Wochen ausgearbeitet.
Im Konkreten würde die Verschärfung des Konkordates für Basel-Stadt nur wenige zusätzliche Massnahmen bringen, von denen nicht bereits Gebrauch gemacht wird oder werden kann. Na¬mentlich die vorgesehene Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele in der obersten Spielklasse ist im Basler Polizeigesetz schon heute verankert, inklusive der Möglichkeit, die Bewil¬li¬gung mit Auflagen zu verbinden. Auf jeden Fall möchte der Regierungsrat am bewährten Basler Modell festhalten.
Zur Verschärfung des Konkordates
Die am 2. Februar 2012 von der KKJPD-Plenarversammlung verabschiedete Verschärfung des Konkordates sieht eine Ausweitung des Geltungsbereiches, die Einführung einer Bewilligungspflicht und eine Ausweitung der polizeilichen Massnahmen vor. So sollen Rayonverbote, für die heute eine Maximaldauer von einem Jahr gilt, künftig für die Dauer von einem bis drei Jahren erlassen werden können. Die Verfügungen können Rayons in der ganzen Schweiz umfassen. In bestimmten Fällen wie etwa schweren Sachbeschädigungen oder bei Wiederholungstäterinnen und -tätern soll direkt eine Meldeauflage angeordnet werden können, ohne dass zuvor die Verletzung eines Rayonverbots nachgewiesen wird.