Fusionsinitiative ist rechtlich zulässig
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die kantonale Initiative „Für die Fusion der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft“ für rechtlich zulässig zu erklären und die Initiative dem Regierungsrat zur ausführlichen Berichterstattung zu überweisen. Besonders wichtig ist es dem Regierungsrat, die gegenwärtigen und zukünftigen Rahmenbedingungen auszuleuchten.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die kantonale Initiative „Für die Fusion der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft“ für rechtlich zulässig zu erklären und die Initiative dem Regierungsrat zur ausführlichen Berichterstattung zu überweisen. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass keine Abstimmung über die Initiative erfolgen sollte, ohne dass sich ein Bericht vorgängig vertieft mit den Folgen befasst hätte, die mit einer allfälligen Annahme der Initiative verbunden wären.
Besonders wichtig ist es dem Regierungsrat, die gegenwärtigen und zukünftigen Rahmenbedingungen auszuleuchten. Die Menschen in der Region Basel sind beispielsweise viel mobiler als etwa vor 50 Jahren, zur Zeit der letzten Fusionsinitiative. Die kommunalen oder kantonalen Grenzen stimmen immer weniger mit dem Aktionsradien der Bewohnerinnen und Bewohner überein. Es stellt sich die Frage, ob das seit Jahrzehnten unveränderte politische Grundsystem der Region mit den zwei Kantonsverwaltungen genug beweglich für die Bedürfnisse der Bevölkerung ist. Dies beantwortet sich weniger mit einem Blick auf die Vergangenheit oder auf die Gegenwart. Die Einsetzung eines Verfassungsrats, wie sie von der Initiative verlangt wird, muss vor allem auch mit Blick auf die Zukunft beurteilt werden.