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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat…

  • dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes betreffend die Tagesbetreuung von Kindern überwiesen und gleichzeitig beantragt, den Anzug Brigitta Gerber (GB) betreffend „Mitfinanzierung von Tagesheimen ohne Leistungsauftrag“ als erledigt abzuschreiben. In den heutigen gesetzlichen Grundlagen zur Tagesbetreuung wird zwischen subventionierten und mitfinanzierten Tagesheimen unterschieden. Der Regierungsrat schlägt nun vor, die ergänzenden Beiträge für Kinder in mitfinanzierten Tagesheimen von heute maximal 75 Prozent der durchschnittlichen Tageskosten subventionierter Tagesheime auf 80 Prozent zu erhöhen. Damit kann die finanzielle Schlechterstellung der mitfinanzierten Tagesheime bis zu einem gewissen Grad nivelliert werden. Ratschlag des Regierungsrates (Auskunft: Sandra Dettwiler, Leiterin Abteilung Jugend- und Familienangebote, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 85)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Frist zur Erfüllung der Motion von Anita Heer (SP) betreffend „Wahl und Organisation der Richterinnen und Richter“ um zwei Jahre zu verlängern. Die Motion soll im Rahmen der laufenden Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes umgesetzt werden. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Alfred Sommer, Leiter Bereich Recht und Volksrechte, Staatskanzlei, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 63 00)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Annemarie von Bidder, EVP) betreffend „Stärkung der IGPKs durch mehr Mitsprache“ als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die geltenden staatsvertraglichen Bestimmungen ausreichend sicherstellen, dass die Interkantonalen Geschäftsprüfungskommissionen (IGPKs) die ihnen übertragenen Aufsichtsaufgaben wirkungsvoll wahrnehmen können. Darüber hinaus fehlt auch in den Nachbarkantonen ein breiter politischer Wille, die Bestimmungen der bestehenden Verträge neu zu verhandeln. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Simone Peter, Staatskanzlei, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 80 60)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Salome Hofer, SP) betreffend "studentische Vertretung im Universitätsrat der Universität Basel“ als erledigt abzuschreiben. Die Mitwirkungsrechte der Studierenden an der Universität Basel sind im Rahmen des Statuts wirkungsvoll und angemessen verankert. Darüber hinaus pflegen sowohl das Rektorat wie der Präsident des Universitätsrats den regelmässigen Kontakt zum Vorstand der studentischen Körperschaft der Universität Basel. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Joakim Rüegger, Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 04)
  • die Revision des Denkmalschutzgesetzes sowie des Bau- und Planungsgesetzes rückwirkend per 1. Januar 2013 für wirksam erklärt.
  • die Petition „Für mehr Wohn- und Lebensqualität für unsere Bürger im Kleinbasel!" abgelehnt. Der Regierungsrat schliesst sich der Einschätzung der Petitionskommission des Grossen Rates an, welche die Petition für fremdenfeindlich und diskriminierend hält und gleichzeitig festhält, dass diese dem Gebot der Rechtsgleichheit der Bundesverfassung und der Kantonsverfassung widerspricht. Die Petition verlangt, dass in Zukunft die kantons- und gemeindeeigenen Liegenschaften – sobald diese frei werden – nur noch an Schweizerinnen und Schweizer oder sehr gut integrierte Einwohnerinnen und Einwohner vermietet werden. (Auskunft: Dr. Barbara Neidhart, Leiterin Marketing und Kommunikation, Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 46 27)
  • für Massnahmen zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs Ausgaben in der Höhe von 2,7 Millionen Franken bewilligt. Die Mittel stammen aus der Rahmenausgabenbewilligung zur Förderung des Langsamverkehrs. Der grösste Einzelposten beträgt 520'000 Franken und ist für einen öffentlichen Fuss- und Radweg in der Friedrich Miescher-Strasse vorgesehen. (Auskunft: Barbara Auer, Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 40 39)
  • die Leistungsvereinbarung mit dem Verein HELP! For Families für die Jahre 2013 bis 2016 genehmigt. Der Verein bietet seit 20 Jahren sozialpädagogische Familienbegleitungen an. Diese Leistungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der kantonalen Jugendhilfe. (Auskunft: Sandra Dettwiler, Leiterin Abteilung Jugend- und Familienangebote, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 85)
  • die Anpassung der Spitalliste für den Kanton Basel-Stadt rückwirkend per 1. Januar 2013 genehmigt. Bei der Erstellung der Spitalliste Ende 2011 wurden bei drei Spitälern Leistungsaufträge befristet erteilt, um noch genauere Erfahrungen mit den Zuteilungen der Leistungsgruppensystematik zu sammeln. Nun braucht es eine entsprechende Anpassung. (Auskunft: Dr. Peter Indra, Leiter Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 40)
  • die Leistungskontingente des Bürgerspitals und des Lighthouses für die stationäre Wohnbegleitung per 1. Januar 2013 jeweils um einen Platz erhöht. Aufgrund der Bedarfsplanung und des neuen Konzepts der Behindertenhilfe wird die Schaffung von neuen stationären Wohnplätzen sehr restriktiv gehandhabt, der Bedarf für mehrfach behinderte Menschen kann aber zuwenig gedeckt werden. (Auskunft: Michael Martig, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 84 78)
  • aus dem Anteil der Einwohnergemeinde am Ertrag der Christoph Merian Stiftung einen Beitrag von 68'000 Franken an den Designwettbewerb Papier-Schrift-Druck genehmigt. Die Christoph Merian Stiftung wird im laufenden Jahr den Designwettbewerb ausschreiben mit dem Ziel, für die Basler Papiermühle verkaufsfähige neue Produkte zu entwickeln und zu produzieren. In den Wettbewerb miteinbezogen ist auch die Basler Hochschule für Gestaltung und Kunst (HGK). (Auskunft: Sven Michal, Generalsekretariat, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 60; Toni Schürmann, Kommunikation, Christoph Merian Stiftung, Tel. 061 226 33 36)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur vorgesehenen Änderung des Bundesgesetzes über die Sammlung des Bundesrechts und das Bundesblatt die Optimierungsbestrebungen des Bundes (Publikationsgesetz) begrüsst, eine zentrale, online zugängliche und stetig aktualisierte Regelwerksammlung zu unterhalten. Unterstützt wird auch der angestrebte Wechsel des massgebenden Publikationskanals von der gedruckten Form zur elektronischen Version einer online zugänglichen Publikationsplattform. (Auskunft: Dr. Simone Peter, Staatskanzlei, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 80 60)

Weitere Auskünfte

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/beschluesse im Wortlaut veröffentlicht.