Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat...
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Roland Engeler-Ohnemus, SP) betreffend „Erneuerung der Hörnliallee in Riehen“ als erledigt abzuschreiben. Für den Perimeter Hörnliallee (zwischen Kohlistieg und Hirtenweg) und Otto Wenk-Platz wird momentan eine Vorstudie erarbeitet. Diese soll die Grundlage für ein Busbetriebskonzept liefern und auch Aspekte der Verkehrssicherheit und des Zugangs zum Friedhof Hörnli untersuchen. Die sich aus der Studie ergebende Umsetzung soll soweit möglich zusammen mit den notwendigen Sanierungsarbeiten in diesem Bereich erfolgen. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Gaetano Castiello, Gestaltung Stadtraum Verkehr, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 42 09)
- dem Grossen Rat beantragt, die Initiative „Strasse teilen – Ja zum sicheren und hindernisfreien Fuss-, Velo- und öffentlichen Verkehr/Strasseninitiative Basel-Stadt“ für zulässig zu erklären und dem Regierungsrat zur Berichterstattung zu überweisen. Er wird sie prüfen und gegebenenfalls einen Gegenvorschlag ausarbeiten. Die Forderungen der Initiative enthalten gemäss dem Regierungsrat interessante Ansätze, sie sind aber teilweise widersprüchlich und kaum umsetzbar. (Auskunft: Simon Kettner, Leiter Mobilitätsstrategie, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 81 19)
- einer Anpassung des Fernwärmetarifs zum 1.1.2014 zugestimmt. Wegen einer Änderung des nationalen CO2-Gesetzes fassen die IWB die bisher getrennte Verrechnung von Fernwärmetarif und CO2-Abgabe im Fernwärmetarif zusammen. Der neue Fernwärmetarif (8.53 Rappen pro Kilowattstunde) enthält neu die CO2-Abgabe und entspricht der bisher verrechneten Summe aus dem Fernwärmetarif 2013 (8.2 Rp./kWh) und der CO2 Abgabe 2013 (0.326 Rp./kWh). Obwohl die CO2-Abgabe zum 1.1.2014 schweizweit ansteigt, bleiben die Kosten für die IWB- Fernwärme damit auf dem Niveau des Jahres 2013. Möglich macht dies die CO2-arme Fernwärmeproduktion von IWB. Damit kann der gemäss aktueller Gesetzgebung geltende CO2-Preis dank des grossen Anteils an erneuerbarer Energie (Holz) und Kehricht unter das Niveau der allgemein gültigen CO2-Abgabe sinken. (Auskunft: Erik Rummer, Kommunikation, IWB, Tel. 061 275 96 58)
- die Steuerverordnung aufgrund von diversen Gesetzesänderungen auf Kantons- und Bundesebene angepasst. (Auskunft: Christian Mathez, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
- festgestellt, dass hinsichtlich der Einkommenssteuer der natürlichen Personen für die Steuerperiode 2014 kein Ausgleich der kalten Progression vorzunehmen ist, weil die Teuerung im dafür massgebenden Zeitraum negativ war. Für die Steuerperiode 2014 gilt erstmals der vom Gesetzgeber beschlossene Wechsel zum jährlichen Ausgleich der kalten Progression. (Auskunft: Christian Mathez, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
- die Nutzungspläne/Linien- und Erschliessungspläne Nr. 5712 bis 5714 des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Bau- Strassenlinien sowie die Umgestaltung der Grenzacherstrasse, Abschnitt Landauerstrasse bis Landesgrenze (Zoll Grenzach Wyhlen) inklusive der Baumfällungen, der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassenlinien, genehmigt. Im Zusammenhang mit der Sanierung der Grenzacherstrasse soll die Oberflächengestaltung den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden. Mit der Verbreiterung des Strassenraums kann die Situation für die Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für die Velofahrenden verbessert werden. Dafür müssen auch die Bau- und Strassenlinien angepasst werden. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der an das Projekt anstossenden Liegenschaften werden separat informiert. (Auskunft: Beat Zahno, Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 69)
- dem Grossen Rat beantragt, der Beratungsstelle der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) für die Jahre 2014 bis 2017 Unterstützungsbeiträge von jährlich 290'000 Franken zu bewilligen. Die PSAG berät psychisch kranke Menschen sowie deren Umfeld und ist mit diesem Angebot eine wichtige Anlaufstelle für diese Zielgruppe. (Auskunft: Michael Martig, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 84 78)
- die Leistungsvereinbarungen mit den Wohnheimen der Behindertenhilfe Basel gemäss der Interkantonalen Vereinbarung der Sozialen Einrichtungen (IVSE) für die Jahre 2014 und 2015 genehmigt. Es gibt keine grösseren inhaltlichen Veränderungen. Die IVSE-Wohnheime bieten momentan 637 Wohnplätze für Menschen mit einer Behinderung, die von insgesamt 18 Trägerschaften geführt werden. (Auskunft: Michael Martig, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 84 78)
- dem Verein insieme Basel für die Kurse des Bildungsclubs Region Basel in den Jahren 2014 und 2015 Unterstützungsbeiträge von jährlich 50'000 Franken bewilligt. Der Bildungsclub Basel ist seit Jahren ein zuverlässiger Partner der Behindertenhilfe Basel-Stadt und seit 2011 Teil des Vereins insieme Basel. (Auskunft: Michael Martig, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 84 78)
- einen Unterstützungsbeitrag von 250'000 Franken an die Weiterführung der Arbeiten für einen Schweizerischen Innovationspark in der Region Nordwestschweiz genehmigt. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft werden die entsprechende Bewerbung Ende März 2014 zu Handen der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz einreichen. (Auskunft: Samuel Hess, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel: 061 267 85 38)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zum Entwurf des Lehrplans 21 das Anliegen, mit einem gemeinsamen Lehrplan die Bildungsziele von 21 Kantonen zu vereinheitlichen und eine didaktische Entwicklung hin zur kompetenzorientierten Förderung und Beurteilung zu unterstützen, ausdrücklich begrüsst. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass es von grosser Wichtigkeit ist, dass der beschlossene Zeitplan eingehalten wird und Basel-Stadt den überarbeiteten Lehrplan 21 im Herbst 2014 erhält, damit er im August 2015 wirksam werden kann. Gleichzeitig hat der Regierungsrat noch einige inhaltliche Vorbehalte zum Entwurf angebracht und die entsprechende Überarbeitung angeregt. (Auskunft: Pierre Felder, Leiter Volksschule, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs abgelehnt, da sich die bisherige Regelung in Basel-Stadt bewährt hat. Die Vorlage sieht vor, dass die den Kantonen zugewiesene Regelungskompetenz im Bereich der gewerbsmässigen Gläubigervertretung aufgehoben wird. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Barbara Derungs, Rechtsabteilung, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 73)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Teilrevision der Registerverordnung MedBG (Medizinalberufegesetz) begrüsst. Die Teilrevision verfolgt vor allem das Ziel, die systematische Nutzung der öffentlich zugänglichen Daten des Medizinalberufsregisters über eine bereits bestehende Standardschnittstelle zu ermöglichen. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Melanie Blaser, Leiterin Kanzlei, Gesundheitsdepartement, 061 267 45 49)
- anstelle des pensionierten Ruedi Braun für den Rest der laufenden Amtsperiode als Mitglied der Kommission für Risikobeurteilung gewählt:
- Dr. Urs Vögeli, Leiter Kontrollstelle für Chemie- und Biosicherheit im Kantonalen Labor
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/beschluesse im Wortlaut veröffentlicht.
Die nächste Regierungsratssitzung findet am 7. Januar 2014 statt.