Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat...
- festgestellt, dass sich die Bedingungen für die dritte und letzte Teilsenkung des Einkommenssteuersatzes der ersten Tarifstufe für natürliche Personen erfüllt haben. Somit beträgt der Steuersatz ab 2014 noch 22,25 Prozent. Die ersten zwei Teilsenkungen sind bereits wirksam geworden. (Auskunft: Christian Mathez, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Brigitta Gerber (GB) betreffend „Zielvorgabe zur angemessenen Berücksichtigung von Geschlecht in den Kaderpositionen der Basler Verwaltung“ dem Regierungsrat als Anzug zu überweisen. Der Vorstoss steht im Einklang mit den Zielen des Regierungsrates zur Förderung der Chancengleichheit. Der Frauenanteil im Kader konnte in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert werden und beträgt per Oktober 2013 bereits 33,7 Prozent. Für die Erhebung der verbindlichen Zielvorgabe möchte der Regierungsrat weiterhin die von ihm genehmigte Kaderstruktur verwenden Damit wird die Zielvorgabe auf alle Kaderstufen erweitert. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Andrea Wiedemann, Leiterin Zentraler Personaldienst, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 40)
- dem Grossen Rat beantragt, dem Regierungsrat die Motion Andreas Zappala (FDP) betreffend „keine Unterschriftenpflicht für Wahlvorschläge von im Grossen Rat vertretenen Parteien bei kantonalen Wahlen“ als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat stimmt mit dem Motionsanliegen darin überein, dass überzeugende Gründe dafür bestehen, auch bei Grossratswahlen unter gewissen Umständen auf die Pflicht der Unterzeichnung von Wahlvorschlägen zu verzichten. Die Befreiung vom Unterschriftenquorum sollte aber nicht vom Erreichen der Fraktionsstärke im Grossen Rat abhängig gemacht werden sondern wahlkreisspezifisch erfolgen. Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, dass politische Gruppierungen, die bei den vorangegangenen Wahlen in einem Wahlkreis mindestens einen Sitz zugeteilt erhalten haben, in diesem Wahlkreis einen Wahlvorschlag ohne die erforderlichen zehn (im Einerwahlkreis) bzw. 30 Unterschriften gültig einreichen können. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Simone Peter, Rechtsabteilung, Staatskanzlei, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 80 60)
- dem Grossen Rat beantragt, eine Motion von Brigitta Gerber (GB) betreffend „Weiterführung der Zusammenarbeit des Kantons Basel-Stadt mit der Gehörlosen- und Sprachheilschule Riehen (GSR)“ als rechtlich unzulässig anzusehen. Der geforderte Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit einem bestimmten Anbieter im Sonderpädagogikbereich verstösst gegen höheres Verfassungsrecht und fällt zudem nicht in den Zuständigkeitsbereich der Legislative. In seiner Antwort weist der Regierungsrat darauf hin, dass der Kanton Basel-Stadt den gesetzlichen Auftrag zur schulischen Integration behutsam umsetzt und der Leistungsvertrag mit der GSR weitergeführt wird. Um sich mit den Anliegen der Motion inhaltlich befassen zu können, beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, die Motion als Anzug zu überweisen. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Pierre Felder, Leiter Volksschule, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
- dem Grossen Rat beantragt, eine Motion von Thomas Grossenbacher (GB) betreffend „Beibehaltung von Einführungsklassen auf der Primarstufe“ als rechtlich unzulässig anzusehen. Die Forderung, die Einführungsklassen in Paragraf 4 der Sonderpädagogikverordnung als Fördermassnahme aufzunehmen, damit dieses Angebot weitergeführt werden kann, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Grossen Rates. Bei Einführungsklassen handelt es sich nach Einschätzung des Regierungsrates eindeutig um separative Angebote, die nicht als integratives Förderangebot der Schule geführt werden können. Der Regierungsrat hält deshalb an deren geplanter Auflösung auf das Schuljahr 2014/15 fest. Der Prozess zur Einführung des Sonderpädagogik-Konkordates ist anspruchsvoll und bedarf der sorgfältigen Begleitung. Der Hochschule für Heilpädagogik Zürich wurde deshalb der Auftrag erteilt, die Integrative Volksschule Basel-Stadt zu evaluieren. Der Regierungsrat ist bereit, über die Mitte 2014 vorliegenden Ergebnisse der Evaluation und allfälligen, daraus abgeleiteten Anpassungen zu berichten und beantragt deshalb, die Motion als Anzug zu überweisen. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Pierre Felder, Leiter Volksschule, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
- dem Grossen Rat beantragt, dem Regierungsrat die Motion der UVEK betreffend „Ausgabenkompetenz beim Mehrwertabgabefonds“ nicht zu überweisen. Mit dem Entscheid des Grossen Rates, Gelder in einen Fonds fliessen zu lassen, trifft dieser zugleich auch bereits die Abmachung darüber, wie diese Gelder später verwendet werden sollen, da die Mittelverwendung von Fonds bereits engen Schranken unterliegt. Die ohnehin zweckgebundenen Mittel aus dem Mehrwertabgabefonds können unter der Zuständigkeit des Regierungsrates schnell und effizient bewilligt werden, was zu einer schnelleren Realisierung der Aufwertungsmassnahmen führt. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Alexandra Schilling, Generalsekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Annemarie Pfeifer (EVP) betreffend „IWB-Landbesitz in Riehen“ dem Regierungsrat nicht zu überweisen. Das Vorkaufsrecht an den IWB-Parzellen ist für den Kanton von hoher strategischer Bedeutung und wird deshalb auch nicht abgegeben. Der Kanton berücksichtigt aber – wie auch die jüngsten Beispiele zeigen (z.B. Moostal) – bei strategischen Entscheiden zu Arealen und Liegenschaften die Interessen der Gemeinde Riehen. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Barbara Neidhart, Leiterin Marketing und Kommunikation, Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 46 27)
- dem Grossen Rat beantragt, an die Kosten der Ersatz- und Erweiterungsbauten Adullam-Pflegeheim Riehen und Demenzheim Marthastift einen Beitrag von 93'000 Franken pro Pflegeplatz zu bewilligen. Der Kanton Basel-Stadt hat momentan eine deutliche Unterkapazität in Pflegeplätzen. Die Investitionsbeiträge des Kantons belaufen sich für die 60 Plätze im Adullam-Pflegeheim auf 5,58 Millionen Franken und für die 102 Plätze im Marthastift auf 9,486 Millionen Franken. Die mit den beiden Neubauten zu erreichende Kapazitätserhöhung um 24 allgemeine Plätze und 59 spezialisierte Plätze kann die angespannte Angebotssituation deutlich mildern und damit zu einer Verkürzung der Wartezeiten bis zum Eintritt in ein Pflegeheim beitragen. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Peter Indra, Leiter Bereich Gesundheitsversorgung, Tel. 061 205 32 40)
- dem „Confucius Institute at the University of Basel“ für die Jahre 2014 bis 2017 Unterstützungsbeiträge in der Höhe von jährlich 50'000 Franken (insgesamt 200'000 Franken) bewilligt. Das Institut ist eine Bereicherung des Bildungs- und Wissensstandortes Basel und soll mit seiner gesellschaftlichen und kulturellen Relevanz die guten Beziehungen zu China stärken. (Auskunft: Sabine Horvath, Leiterin Aussenbeziehungen und Standortmarketing, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 40 87)
- aus dem Anteil der Einwohnergemeinde am Ertrag der Christoph Merian Stiftung Beiträge von je 35'000 Franken für die Jahre 2014/15 an die Mittwoch-Mittag-Konzerte bewilligt. Diese finden jeweils von 12.15 bis 12.45 Uhr in der Offenen Kirche Elisabethen statt und sind sehr beliebt. (Auskunft: Sven Michal, Generalsekretariat, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 60; Toni Schürmann, Kommunikation, Christoph Merian Stiftung, Tel. 061 226 33 36)
- 38 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
Weitere Auskünfte
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/beschluesse im Wortlaut veröffentlicht.