Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat…
- dem Grossen Rat beantragt, die Initiative für ein „Kantonales Vermummungsverbot im öffentlichen Raum (Vermummungsverbots-Initiative)“ für rechtlich unzulässig zu erklären. Es besteht weder ein öffentliches Interesse an einem generellen Vermummungsverbot im öffentlichen Raum noch wäre ein solches verhältnismässig. Damit sind die kumulativen Voraussetzungen für die Einschränkung der tangierten Grundrechte (Recht auf persönliche Freiheit, Gleichheitsgebot, Diskriminierungsverbot sowie Glaubens- und Gewissensfreiheit) nicht erfüllt. Die Initiative will einen neuen Paragrafen in das Übertretungsstrafrecht einfügen, wonach bestraft werden soll, wer sich auf öffentlichem Grund, ausserhalb von bewilligungspflichtigen Versammlungen, Demonstrationen und sonstigen Menschensammlungen in irgendeiner Art und Weise das Gesicht verdeckt, verhüllt oder verschleiert, um sich unkenntlich zu machen. (Auskunft: Dr. Davide Donati, Leiter Bereich Recht, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 70 03)
- dem Grossen Rat eine Anpassung des Gesetzes über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung beantragt. Dabei sollen die beiden bewährten Adventssonntagsverkäufe gesetzlich verankert werden. Diese waren in der abgelehnten Vorlage betreffend Verlängerung der Ladenöffnungszeiten am Samstag unbestritten. Im weitern soll der Bettag nicht mehr als „hoher“ sondern nur noch als „übriger“ Feiertag bezeichnet werden. Ratschlag des Regierungsrates (Auskunft: Antonina Stoll, Geschäftsleitung Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Ursula Kissling-Rebholz, SVP) betreffend „Sicherheitsmassnahmen an der Inzlingerstrasse in Riehen“ als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat erachtet das Anliegen für ein Trottoir in der Inzlingerstrasse als berechtigt. Die Umsetzung als Einzelmassnahme zum jetzigen Zeitpunkt wäre allerdings mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden, die Einrichtung eines Trottoirs soll deshalb im Rahmen der in vier bis fünf Jahren vorgesehenen Gesamtsanierung der Inzlingerstrasse geprüft werden. Im Sinne einer Sofortmassnahme wird in der zweiten Hälfte des laufenden Jahres entlang des beanstandeten Abschnitts zwischen Hinterengeli und Zoll ein Längsstreifen zugunsten des Fussverkehrs markiert. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Dagmar Kruch, Gestaltung Stadtraum Verkehr, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 92 35)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug David Wüest-Rudin, GLP) betreffend „Verdoppelung und Optimierung Energieförderfonds“ als erledigt abzuschreiben. Die kantonalen Regelungen zur Vergabe der Förderbeiträge, die Integration der Energiekommission in die Fragen der Energieförderung sowie die Erhöhung der Förderabgabe bei Bedarf durch den Regierungsrat haben sich sehr gut bewährt. So kann auch auf die Auswirkungen der Energiestrategie 2050 reagiert werden, welche unter anderem in den nächsten Jahren eine Verdoppelung der Fördergelder vorsieht. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Jürg Hofer, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 22 26)
- den Nutzungs- und Erschliessungsplan Nr. 5705 des Tiefbauamts betreffend die Umgestaltung der Luzernerringbrücke, Abschnitt Lothringerplatz bis Brückenkopf Flughafenstrasse genehmigt. Im Rahmen der anstehenden Sanierungsarbeiten wird die Oberflächengestaltung der Luzernerringbrücke den aktuellen Bedürfnissen angepasst. Neu werden zu Gunsten der Bahnpassagiere zwei grosse Parkbuchten erstellt mit Veloabstellplätzen, Taxistandplätzen sowie der Möglichkeit zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der an das Projekt anstossenden Liegenschaften werden separat informiert. (Auskunft: Beat Zahno, Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 69)
- Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt ermächtigt, zum „Aktionsplan gesunde Luft in Wohnquartieren im Kanton Basel-Stadt“ ein externes Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Der Aktionsplan zeigt auf, mit welchen Massnahmen bis 2020 eine Entlastung der Luftbelastung erreicht werden könnte. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Mai. Der Grosse Rat hatte im September 2009 für die Erarbeitung einer Strategie für den Abbau von lokalen Luftbelastungen einen Kredit von 350'000 Franken bewilligt. (Auskunft: Cosimo Todaro, Leiter Abteilung Industrie und Gewerbe, Lufhygieneamt beider Basel, Tel. 061 552 61 45)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Teilrevision des Vernehmlassungsgesetzes die vorgeschlagene transparente Ausgestaltung des Vernehmlassungsverfahrens sowie die ebenfalls vorgesehene Vereinheitlichung und Vereinfachung des Meinungsbildungsprozesses im Bund begrüsst. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Alfred Sommer, Leiter Bereich Recht und Volksrechte, Staatskanzlei, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 63 00)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vom Bundesrat beabsichtigte Ratifikation des Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen als folgerichtigen und konsequenten Schritt zum Schutze der Menschenrechte begrüsst. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Dominique Rita Carparelli, Rechtsabteilung, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 74 07)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagene Änderung des Obligationenrechts (Handelsrecht sowie Anpassungen im Aktien- GmbH- und Genossenschaftsrecht) sowie des Revisionsaufsichtsrecht grundsätzlich begrüsst, gleichzeitig aber auch einige Änderungen im Vorentwurf beantragt. Zentrale Punkte der vorgesehenen Revision sind Modernisierungsbemühungen beim Aufbau einer nationalen Infrastruktur des Handelsregisters durch den Bund, wobei die Kantone für die die Führung des Handelsregisters zuständig bleiben. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Thomas Vogt, Leiter Handelsregisteramt, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 91 40)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung einer Verordnung des Bundes, welche bei einer Dienstleistungserbringung aus dem Ausland festlegt, welche Berufe meldepflichtig sind und wie das Verfahren zur Berufsanerkennung ausgestaltet wird, grundsätzlich zugestimmt. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Hansjürg Dolder, Geschäftsleitung Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 50)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehenen Anpassungen der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektronische Anlagen grundsätzlich begrüsst. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Jürg Hofer, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 22 26)
- als Mitglied des Pendlerfondsrates gewählt:
- Jörg Jermann, Leiter Mobilität Tiefbauamt BL
- Walter Holderried, erster Landesbeamter und Verkehrsdezernent im Landkreis Lörrach
- Etienne Heinrich, Directeur Général Adjoint des Services, Ville de Saint-Louis
- Patrick Leypoldt, Geschäftsführer Agglomerationsprogramm Basel
- Christina Spoerry, Leiterin Verkehrsstrategie im Tiefbauamt der Stadt Zürich
- René Neuenschwander, Partner im Büro ecoplan, Bern
Den Vorsitz des Fondsrates hat der Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartements, vgl. auch Medienmitteilung vom 8. Februar 2013.(Auskunft: Simon Kettner, Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 81 19)
- anstelle des zurückgetretenen Hansjörg Becherer für den Rest der laufenden Amtsperiode bis zum 30. Juni 2013 als Sekretärin der staatliche Kommission für Familiengärten gewählt:
- Helga Imbach Gloor
- in den Verwaltungsrat des Universitätsspitals Basel gewählt:
- Robert-Jan A. Bumbacher, dipl. Wirtschaftsprüfer
Hinweise
Die nächste Regierungsrats-Sitzung findet am 9. April 2013 statt.
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/beschluesse im Wortlaut veröffentlicht.