Leistungstests an den Schulen
MedienmitteilungRegierungsrat
Mit der Einführung von Leistungschecks schafft der Kanton die Möglichkeit, die Leistungen der Schülerinnen und Schüler der Volksschule im Sinne einer Standortbestimmung überprüfen zu können. Die Checks werden nicht benotet und nur in anonymisierter Form veröffentlicht.
Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn haben vereinbart, in Zukunft gemeinsame Leistungstests durchzuführen, sogenannte Checks. Die standardisierten Checks werden jeweils in der 3. und 6. Klasse der Primarschule sowie der 2. und 3. Klasse der künftigen Sekundarschule durchgeführt. In Basel-Stadt wurden die ersten Tests im vergangenen September in allen dritten Klassen der Primarschulen geschrieben.
In einer Interpellation werden zum einen Fragen nach dem Nutzen solcher Leistungstests gestellt. Zum anderen wird der Datenschutz angesprochen, insbesondere wie ein Erstellen von Schulranglisten, also ein sogenanntes Ranking, zu verhindern sei.
Instrumente zur Leistungsmessung kannten die Kantone des Bildungsraums Nordwestschweiz schon zuvor. Die neuen flächendeckenden Checks dienen in erster Linie dazu, den Lehrpersonen Rückmeldung über den Lernerfolg in ihren Klassen und damit Impulse für die eigene Unterrichtsentwicklung respektive dem Kollegium für die gesamte Schulentwicklung zu geben. Zudem lassen sich schulische Leistungen über die Kantonsgrenzen hinweg vergleichen. Zu den Checks gehört eine Aufgabensammlung, die von den Lehrpersonen, aber auch den Schülerinnen und Schülern selber über ein Internet-Portal genutzt werden kann und die auf nationalen Bildungszielen beruht. Diese Aufgabensammlung soll das selbstorganisierte Lernen unterstützen und hilft bei der Standortbestimmung.
Die Leistungstests werden nicht benotet und haben keine Auswirkung auf die Selektion, etwa auf die Zuweisung in ein bestimmtes Niveau der Sekundarschule. Damit soll verhindert werden, dass einseitig auf die Tests hin gelernt wird und dabei andere Fächer oder Lerngebiete vernachlässigt werden.
Veröffentlicht werden die Durchschnittsergebnisse in anonymisierter Form, ohne Nennung von Schulen, Klassen oder Schülerinnen und Schülern. Damit wird verhindert, dass Schulrankings oder Beurteilungen von Lehrpersonen konstruiert werden können. Missbräuchliche Verwendung der Daten wird so verhindert. Der Grosse Rat hat auf gesetzlicher Ebene festgelegt, wer welche Ergebnisse erhält und mit wem er sie austauschen darf. Zuwiderhandlungen können mit rechtlichen Schritten geahndet werden. Dazu ist es bei den bisher durchgeführten flächendeckenden Tests innerhalb des Kantons Basel-Stadt aber noch nie gekommen.