Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Massnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffemissionen in der Stadt Basel

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) verpflichtet die Kantone bei übermässiger Luftbelastung geeignete Massnahmen umzusetzen. Der vorliegende Synthesebericht zum Aktionsplan „Gesunde Luft in Wohnquartieren im Kanton Basel-Stadt" zeigt auf, mit welchen Massnahmen eine Verminderung der Luftbelastung erreicht werden soll.

Der Regierungsrat hat den überarbeiteten Synthesebericht zum Aktionsplan „Gesunde Luft in Wohnquartieren“ genehmigt. Der Beschlussfassung zu den Massnahmen des Aktionsplans ist eine breite Vernehmlassung bei Interessenverbänden und politischen Parteien vorausgegangen. Die Rückmeldungen fielen teilweise kontrovers aus und führten zu punktuellen Anpassungen des Aktionsplans. So wurde u.a. die Problematik der ultrafeinen Partikel (z.B. Dieselruss) ergänzt. Weiterführende Vorschläge, z.B. Massnahmen zum Schiffsverkehr oder weiterhin bestehender Handlungsbedarf, sollen im Luftreinhalteplan 2016 aufgenommen werden.

Als Nächstes folgt die Umsetzung der Massnahmen im Rahmen der geplanten Verkehrsprojekte: Entlastung der Gundeldingerquartiers, Umsetzung von Tempo 30, Ausbauplanung des Tramstreckennetzes 2020 unter Berücksichtigung der Entlastung der Feldbergstrasse, Strukturverbesserung der Osttangente. Die Umsetzung wird mit einem lufthygienischen Monitoring begleitet; eine periodische Berichterstattung ist ebenfalls vorgesehen.

Im Kanton Basel-Stadt wird heute entlang der Mehrheit der verkehrsorientierten Strassen der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 30 Mikrogramm/m3 überschritten. Auch die Belastung an kanzerogenem Russ liegt weit über dem von der eidgenössischen Lufthygienekommission als Toleranzwert empfohlenen Mass. Insbesondere entlang Verkehrsstrassen ist sie durch Dieselruss geprägt. Insgesamt waren im Jahr 2010 rund 40 % der Gesamtbevölkerung BS oder rund 80'000 Personen einer übermässigen NO2-Belastung von mehr als 30 μg/m3 ausgesetzt. Im 2020 werden es immer noch rund 40'000 Personen sein.

Die eidgenössische Luftreinhalteverordnung verpflichtet die Kantone bei übermässiger Luftbelastung einen Massnahmenplan zu erstellen. Der Regierungsrat hat im Luftreinhalteplan 2007 die Massnahme „Aktionsplan gesunde Luft in Wohnquartieren“ beschlossen. Sie sieht die Erarbeitung einer Strategie für den Abbau von lokalen Belastungen vor: an hoch belasteten Standorten soll die Luftbelastung ab 2015 auf die Höhe der Jahresimmissionsgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung für NO2 (30 Mikrogramm/m3) und Feinstaub (20 Mikrogramm/m3) gesenkt werden.

Um die Grenzwerte zu erreichen, müsste der Ausstoss von Luftschadstoffen rund halbiert werden. Trotz erheblicher Fortschritte in der Motoren- und Abgasbehandlungstechnologie bleibt der motorisierte Individualverkehr (MIV) eine Hauptquelle für erhöhte Luftschadstoffbelastungen in der Stadt Basel. Folgerichtig stehen Massnahmen beim MIV im Vordergrund.

Hinweise

Den Synthesebericht „Aktionsplan gesunde Luft in Wohnquartieren im Kanton Basel-Stadt“ finden Sie unter: www.baselland.ch/Aktionsplan.318512.0.html.

Weitere Auskünfte

Andrea von Känel Leiter Lufthygieneamt beider Basel Tel. +41 61 552 62 29 andrea.vonkaenel@bl.ch