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Nachhaltige Integration dank Erstinformation und Folgebegleitung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Regierungsrätlicher Gegenvorschlag zur Integrationsinitiative -- Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat einen wirkungsvollen und effizienten Gegenvorschlag zur Integrationsinitiative der SVP vor. Mit der gesetzlichen Verankerung von Begrüssungs- und Integrationsgesprächen werden dort Integrationsmassnahmen ergriffen, wo sie erforderlich und sinnvoll sind. Im Gegensatz dazu fordert die Initiative den grundsätzlichen Abschluss von Integrationsvereinbarungen mit allen Ausländerinnen und Ausländern.

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat beantragt, die Initiative „Für eine bessere Integration von Migrantinnen und Migranten“ dem Stimmvolk mit der Empfehlung zur Ablehnung und den Gegenvorschlag zu einer Änderung des Integrationsgesetzes mit der Empfehlung zur Annahme vorzulegen. Der Gegenvorschlag sieht ein 2-Stufen-Modell von Begrüssungs- und Integrationsgesprächen vor.

Die geplanten Begrüssungsgespräche haben zum Ziel, Neuzuziehende einerseits individuell willkommen zu heissen und sie andererseits über ihre Rechte und Pflichten sowie über die örtlichen Lebensbedingungen und Integrationsangebote passend zur jeweiligen Lebenssituation zu orientieren. Die Verknüpfung des Begrüssungsgesprächs mit der persönlichen Anmeldung beim Einwohneramt ermöglicht es zudem, auch schwer erreichbare Personen, die eher nicht an öffentliche Veranstaltungen gehen, gezielt zu informieren. Nach einem Aufenthalt im Kanton von mindestens sechs Monaten, werden Drittstaatsangehörige - vor allem Personen, die im Rahmen des Familiennachzuges eingereist sind - im Hinblick auf die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung zu einem einstündigen Integrationsgespräch eingeladen. Je nach Bildungsniveau, wirtschaftlichen Verhältnissen, Sprachkenntnissen etc. wird vertieft auf integrationsfördernde Angebote, das Thema Rechte und Pflichten oder die Voraussetzungen für die Bewilligungsverlängerung eingegangen. Sollte im Gespräch eine mangelnde Integrationsbereitschaft festgestellt werden, kann eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen oder eine Integrationsempfehlung abgegeben werden.

Mit dem 2-Stufen-Modell können insgesamt rund 8'700 Neuzuziehende pro Jahr erreicht werden. Das Begrüssungsgespräch auf der ersten Stufe richtet sich an alle Neuzuziehenden, während das Integrationsgespräch auf der zweiten Stufe auf die Drittstaatsangehörigen mit Absicht auf einen längeren Verbleib ausgerichtet ist. Dank dieses 2-Stufen-Modells können Migrantinnen und Migranten, bei denen sich der Integrationsprozess ungünstig entwickelt, frühzeitig erfasst und geeigneten Integrationsmassnahmen zugeführt werden. Damit schafft der Kanton eine solide Grundlage für die sorgfältige Abklärung des individuellen Integrationsbedarfs und den gezielten Einsatz von Integrationsvereinbarungen.

Die Initiative auf der anderen Seite schreibt vor, dass sowohl bei der Erteilung als auch bei der Verlängerung von Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen grundsätzlich Integrationsvereinbarungen mit der Verpflichtung zum Besuch eines Sprach- oder Integrationskurses abgeschlossen werden müssen. Die Ausnahmen werden in einer abschliessenden Aufzählung definiert. Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab, weil sie nicht halten kann, was sie verspricht, nämlich entweder die umfassende Integration oder umgehende Wegweisung der betroffenen Migrantinnen und Migranten. Der Personenkreis, bei dem überhaupt Massnahmen ergriffen werden könnten, ist aufgrund höher stehenden Rechts sehr gering. Demgegenüber würden die erforderlichen Abklärungen einen unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand verursachen. Der zwingende Abschluss einer Integrationsvereinbarung macht vor allem bei Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligung keinen Sinn, da sich diese nur für eine vorübergehende Dauer von höchstens einem Jahr im Kanton aufhalten.

Ebenfalls gegen die Initiative spricht, dass ihre Forderungen zu einem Perspektivenwechsel in der Integrationspolitik führen würden, indem grundsätzlich von einem Misslingen der selbstständigen und eigenverantwortlichen Integration ausgegangen wird. Für Basel-Stadt würde dies eine Rückkehr zum Defizitansatz bedeuten. Dadurch steht die Initiative im Widerspruch zur bisherigen Integrations- und Wirtschaftspolitik und läuft deshalb Gefahr, sich negativ auf die Standortattraktivität auszuwirken.

Zu beachten ist schliesslich dass der zwingende Abschluss von Integrationsvereinbarungen der vorgesehenen Revision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) widerspricht, welche diesbezüglich auf ausdrücklichen Wunsch der Kantone eine "Kann-Bestimmung" formuliert.

Weitere Auskünfte

Regierungspräsident Dr. Guy Morin, Tel. +41 61 267 80 45 Rathaus, Marktplatz 9 CH-4001 Basel Regierungsrat Baschi Dürr, Tel. +41 61 267 70 04 Spiegelgasse 6-12 CH-4001 Basel