Regierungsrat empfiehlt die Volksinitiative „für bezahlbare Krankenkassenprämien in Basel-Stadt“ zur Ausformulierung
MedienmitteilungRegierungsrat
Die hohen Gesundheitskosten und damit auch die hohen Krankenkassenprämien im Kanton Basel-Stadt sind ein grosses Problem für Kanton und Bevölkerung. Die kantonale Volksinitiative für „bezahlbare Krankenkassenprämien in Basel-Stadt“ verlangt, dass die Krankenkassenprämien im Kanton Basel-Stadt, im Vergleich zu anderen Regionen mit ähnlicher Struktur, stabilisiert und auf ein ähnliches Niveau gesenkt werden sollen. Mit diesem Ziel soll der Regierungsrat seine Möglichkeiten zur Senkung der Gesundheitskosten ausschöpfen. Der Regierungsrat teilt die Sorge der Initianten um die hohen Krankenkassenprämien im Kanton Basel-Stadt. Dort wo es in der Kompetenz des Regierungsrats liegt, im Gesundheitswesen regelnd einzuwirken, nimmt er seine Kompetenz auch wahr; im stationären Gesundheitsbereich sind die von Baslerinnen und Baslern verursachten Kosten bereits weniger stark angestiegen als in anderen Kantonen. Diese Kosten weisen trotz der Spitzenmedizin im Kanton Basel-Stadt ein schweizweit vergleichbares Niveau auf. Der Regierungsrat setzt sich auch weiterhin gegen die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen ein. Er schlägt dem grossen Rat eine Ausformulierung der Volksinitiative vor.
Die Krankenkassenprämien im Kanton Basel-Stadt sind die höchsten der ganzen Schweiz. Entsprechend gross ist auch die finanzielle Last für die Bevölkerung. Die unformulierte Volksinitiative für „bezahlbare Krankenkassenprämien in Basel-Stadt“ verlangt, dass der Kanton dafür sorgt, dass die Krankenkassenprämien in Basel-Stadt im Vergleich zu anderen Regionen mit ähnlicher Struktur stabilisiert und auf ein ähnliches Niveau gesenkt werden. Mit diesem Ziel soll der Regierungsrat seine Möglichkeiten zur Senkung der Gesundheitskosten ausschöpfen. Im Vergleich zu den kantonalen Steuern hätten die Krankenkassenprämien ein Niveau erreicht, das nicht mehr tragbar sei, seien doch die Krankenkassenprämien für viele Haushalte bereits höher als die Steuern, was auch zu einem zunehmenden Standortnachteil wird. Die unformulierte Initiative lässt offen, wie das Ziel der Stabilisierung und Senkung der Prämien erreicht werden soll; die Initianten überlassen die Umsetzung dem Regierungsrat.
Die Prämienhöhe im Kanton Basel-Stadt ist ein Abbild der von der basel-städtischen Wohnbevölkerung in Anspruch genommenen Gesundheitsleistungen, wobei aktuell am meisten der ambulante Bereich (Spezialisten und spitalambulante Behandlungen) zum Kostenwachstum beiträgt. In einer aktuellen Studie im Auftrag von santésuisse vom Dezember 2012 wird aufgezeigt, dass der Kanton Basel-Stadt nicht ein Preis-, sondern ein Mengenproblem hat, das zu den hohen Gesundheitskosten führt. In Basel-Stadt werden schweizweit überdurchschnittlich viele Leistungen von der Bevölkerung in Anspruch genommen, was die Kosten und damit auch die Krankenkassenprämien so stark ansteigen lässt. Die Hauptgründe dafür liegen gemäss der Studie vor allem in den soziodemographischen Strukturen (u.a. in der schweizweit höchsten Bevölkerungsdichte, dem höchsten Altersquotienten in der Schweiz, der höchsten Anzahl von Einpersonenhaushalten und dem hohen Anteil von Migranten), sowie der hohen Angebotsdichte im Kanton Basel-Stadt (v.a. wegen der Zentrumsfunktion mit den entsprechenden Spitälern, Einrichtungen, technischen Geräten und der hohen Zahl an Spezialärzten). Zwar ist die Dichte an medizinischen Leistungserbringern in Basel-Stadt doppelt so hoch, wie der Bedarf der basel-städtischen Bevölkerung wäre, doch werden rund 46% der ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen von ausserkantonalen Patienten in Anspruch genommen. Dieser Teil belastet die Krankenkassenprämien von Basel-Stadt nicht.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt teilt die Sorge der Initianten um die hohen Krankenkassenprämien im Kanton Basel-Stadt. Im Gesundheitswesen ist der Handlungsspielraum der Kantone jedoch beschränkt; zum Beispiel wird der Umfang der Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) alleine durch den Bund definiert und der Versicherte hat einen freien Zugang zu allen Leistungserbringern in der ganzen Schweiz. Dort wo es in der Kompetenz des Regierungsrats liegt, im Gesundheitswesen regelnd einzuwirken, hat er seine Kompetenz bisher auch wahrgenommen; im stationären Gesundheitsbereich haben sich die Kosten der basel-städtischen Versicherten deutlich unter dem schweizerischen Durchschnittswert entwickelt und weisen trotz der hohen Dichte an Spitälern und der Versorgung mit spitzenmedizinischen Leistungen im Kanton Basel-Stadt ein nun schweizweit vergleichbares Niveau auf.
Der Regierungsrat teilt die Meinung der Initianten, dass es darum geht, das Mengenwachstum der beanspruchten Leistungen zu kontrollieren, ohne den Zugang zu notwendigen und sinnvollen Leistungen zu verwehren und wird, neben bereits zahlreichen getroffenen und sich in Umsetzung befindlichen Massnahmen, weitergehende Massnahmen gegen die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und damit gegen die Prämienlast für die basel-städtische Bevölkerung prüfen und umsetzen. Der Regierungsrat hat die Initiative mit einer Erweiterung des Gesundheitsgesetzes im Bereiche der Berichterstattung an den Grossen Rat ausformuliert und empfiehlt diese zur Annahme.