Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Regierungsrat fordert Innovationsbox

Medienmitteilung

Regierungsrat

Seit einiger Zeit stehen gewisse Schweizer Steuermodelle unter internationalem Druck: Die Ungleichbehandlung von inländischen und ausländischen Erträgen wird international nicht mehr akzeptiert. Die politische Steuerungsgruppe mit Vertretern von Bund und Kantonen hat in ihrem Zwischenbericht die Stossrichtung für das weitere Vorgehen vorgestellt: Die Schweiz soll – wie andere europäische Staaten auch – Sonderregeln anwenden, die international akzeptiert sind. Gewinnsteuersenkungen können subsidiär nötig sein. Der Regierungsrat fordert den Bund auf, im Steuerharmonisierungsgesetz eine Innovationsbox zu verankern.

Die EU kritisiert gewisse Steuermodelle der Schweizerischen Unternehmensbesteuerung. Gleichzeitig hat die OECD Schritte zur Überprüfung der Unternehmensbesteuerung in ihren Mitgliedsstaaten eingeleitet. Kritisiert wird die praktizierte Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Erträgen. Diese wird mittelfristig keinen Bestand mehr haben können.

Der Kanton Basel-Stadt hat nie aggressiv mit diesen Steuermodellen geworben. Er ist dank gut ausgebildeten Arbeitskräften, einer hervorragenden Infrastruktur und attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen seit Langem ein erfolgreicher Standort für innovative Unternehmen. Allein in der Region Basel arbeiten mehr als 30'000 Menschen in der Life Science-Industrie. Da diese Firmen stark international tätig sind, profitieren sie heute von den entsprechenden Steuermodellen. Würden diese Steuermodelle ersatzlos abgeschafft, würde sich die Steuerlast für diese Unternehmen deutlich erhöhen; es könnten zahlreiche Arbeitsplätze und bedeutende Steuereinnahmen abwandern.

Der Bund und die Kantone erarbeiten in einer politischen Steuerungsgruppe die notwendige Strategie. Ihr Zwischenbericht schlägt Massnahmen vor, nämlich den Ersatz der Statusgesellschaften durch neue, international akzeptierte Sonderregelungen; subsidiär die Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze; und weitere steuerliche Massnahmen zur Erhöhung der Standortattraktivität.

Der Regierungsrat begrüsst die gewählte Stossrichtung. Solange in Europa Sonderregeln verbreitet sind, kann die Schweiz nicht auf gleich lange Spiesse verzichten. Der Regierungsrat fordert den Bund namentlich dazu auf, im Steuerharmonisierungsgesetz eine Innovationsbox einzuführen. Mit der Innovationsbox sollen Erträge aus Immaterialgütern, die massgeblich auf Innovation beruhen, reduziert besteuert werden. Dieses Instrument ist in zahlreichen Staaten der EU verbreitet. Mit der Innovationsbox kann die Schweiz – als innovativste Volkswirtschaft in Europa – den Werkplatz stärken, zahlreiche Arbeitsplätze in traditionsreichen Branchen wie Pharma, Medizinaltechnik, Maschinen- und Uhrenindustrie sichern. Und nicht zuletzt werden damit die Steuerausfälle der Reform reduziert.

Eine allgemeine Senkung der Gewinnsteuern ist dagegen für sich alleine als Ersatzmassnahme nicht sinnvoll und deshalb nur subsidiär in Betracht zu ziehen. Erstens würde eine deutliche Senkung zu untragbaren Einnahmeausfälle führen, im Kanton Basel-Stadt bis zu 400 Millionen Franken; staatliche Leistungen in Bildung, Infrastruktur und Gesundheitswesen wären in Gefahr. Zweitens würde selbst dann Abwanderung drohen, liegen doch die Steuersätze auf Innovationserträge in Europa sehr tief.

Der Regierungsrat fordert, dass der Bund den betroffenen Kantonen mit Ausgleichsmassnahmen den notwendigen finanzpolitischen Spielraum verschafft und zwar so, dass der Steuerwettbewerb nicht weiter angeheizt wird. Er lehnt hingegen nicht zielgerichtete Massnahmen – namentlich die im Bericht erwähnte zinsbereinigte Gewinnsteuer – ab. Die anstehende, schwierige Reform, die erst in einigen Jahren wirksam werden wird, darf nicht unnötig zusätzlich belastet werden.

Darüber hinaus wird die Reform auch den Nationalen Finanzausgleich (NFA) verändern. Die stark von der Reform betroffenen Wirtschaftszentren wie Basel, Genf, Waadt, aber auch Zürich sind heute bedeutende Nettozahler des NFA. Sie können die dafür notwendigen Mittel nur dann aufwerfen, wenn die anstehende Reform erstens die Wettbewerbsfähigkeit der Zentren sicherstellt und zweitens die Zentrumslasten in angemessenem Umfang, also wesentlich stärker als heute, im NFA berücksichtigt werden.

Weitere Auskünfte

Dr. Eva Herzog, Tel. +41 61 267 95 51 Vorsteherin Finanzdepartement