Der Regierungsrat konkretisiert den Auftrag an die Finanzkontrolle
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat heute den Auftrag an die Finanzkontrolle, die Deklaration der Nebeneinkünfte zu überprüfen, konkretisiert und ausgeweitet. Massgeblicher Zeitraum für die Überprüfung sind die Jahre 2004 bis 2013. Neben den amtierenden Regierungsmitgliedern werden auch ehemalige Regierungsmitglieder und Kantonsangestellte miteinbezogen, die in diesen Jahren als Delegierte des Kantons in Beteiligungen und Gremien Einsitz hatten. Erste Ergebnisse sollten vor Ostern 2014 vorliegen.
Im Nachgang an die Rücktrittsankündigung des Vorstehers des Gesundheitsdepartements hatte der Regierungsrat letzte Woche beschlossen, die Finanzkontrolle zu beauftragen, die Deklaration der Nebeneinkünfte der Regierungsratsmitglieder zu überprüfen. Heute hat der Regierungsrat diesen Auftrag konkretisiert und zuhanden der Finanzkontrolle verabschiedet.
Der Überprüfungszeitraum erstreckt sich auf zehn Jahre: Die Finanzkontrolle untersucht die Periode vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2013. Dies entspricht der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Bücher. Der Auftrag wird entsprechend auf alle Personen ausgeweitet, die in diesen Jahren als Delegierte des Kantons in Institutionen und Gremien Einsitz hatten. Betroffen sind deshalb neben den amtierenden Regierungsmitgliedern auch ehemalige Regierungsmitglieder und Kantonsangestellte.
Die Überprüfung wird wegen ihres Umfangs in zwei Etappen erfolgen: In der ersten Etappe wird die Deklaration der Nebeneinkünfte der gegenwärtigen Regierungsmitglieder im Zeitraum der Jahre 2004 bis 2013 untersucht. In der zweiten Etappe werden auch die ehemaligen Regierungsmitglieder und die Kantonsangestellten in die Überprüfung miteinbezogen. Erste Ergebnisse sollten vor Ostern 2014 vorliegen. Danach wird der Regierungsrat informieren.
Nebeneinkünfte sind gemäss § 20 des Lohngesetztes Vergütungen, die kantonale Mitarbeitende für die Mitwirkung „in Behörden, Kommissionen oder anderen Institutionen, an denen der Kanton Basel-Stadt beteiligt oder interessiert ist“, erhalten. Soweit die Nebeneinkünfte den Betrag von 20'000 Franken pro Jahr übersteigen, sind sie an den Staat abzuliefern. Bei Nebeneinkünften von mehr als 20'000 Franken jährlich verbleibt den Mitarbeitenden ein Freibetrag im Umfang von 5% derjenigen Einkünfte, die den Betrag von 20'000 Franken übersteigen.