Der Regierungsrat legt den strategischen Fahrplan für das E-Voting fest
MedienmitteilungRegierungsrat
Ab dem Jahr 2016 sollen im Kanton Basel-Stadt nebst den Auslandschweizer Stimmberechtigten auch Stimmberechtigte mit einer (Seh-)Behinderung ihre Stimme elektronisch abgeben können. Ab 2017 soll diese Möglichkeit auf die Stimmberechtigten der Wahlkreise Grossbasel-Ost und Kleinbasel und ab 2019 auf sämtliche Stimmberechtigte im Kanton ausgedehnt werden.
Der Regierungsrat hat am Dienstag den strategischen Fahrplan für das E-Voting festgelegt. Ab dem 1. Januar 2016 sollen im Kanton Basel-Stadt Stimmberechtigte mit einer (Seh-)Behinderung ihre Stimme in eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Sachen elektronisch abgeben können. In seinem Bericht zum „Vote électronique“ hatte der Bundesrat 2013 festgelegt, dass Stimmberechtigte mit einer (Seh-)Behinderung bei der Einführung der Stimmabgabe via Internet priorisiert werden sollen. Ein barrierefreier Stimmkanal entspricht zudem § 8 Abs. 3 der Kantonsverfassung. Danach muss die Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen durch Menschen mit einer Behinderung gewährleistet werden.
Ab 2017 soll die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe auf die Stimmberechtigten der Wahlkreise Grossbasel-Ost und Kleinbasel und ab 2019 auf sämtliche Stimmberechtigte im Kanton ausgedehnt werden. Das E-Voting wird also schrittweise und kontrolliert eingeführt. Nach dem Prinzip „Sicherheit vor Tempo“ werden die erforderlichen Verfahren und Stimmrechtsunterlagen ausgetestet und optimiert.
Bereits seit 2009 können im Kanton Basel-Stadt Auslandschweizer Stimmberechtigte in eidgenössischen Angelegenheiten elektronisch abstimmen und wählen. Dieser Testbetrieb verlief an bislang 17 Abstimmungen und anlässlich der Nationalratswahlen 2011 erfolgreich und störungsfrei. Bis zu 58 Prozent der abgegebenen Stimmen wurden jeweils in die elektronische Urne gelegt.
Die Grundlage für das E-Voting hat der Grosse Rat im Dezember 2008 durch die Einfügung von § 8a ins Wahlgesetz geschaffen. Danach kann die Stimmabgabe auf elektronischem Weg ausgeübt werden, wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemässe Durchführung erfüllt sind.
Das E-Voting soll insbesondere auch Menschen mit einer Behinderung die Ausübung ihrer demokratischen Rechte erleichtern. Für Auslandschweizer Stimmberechtigte erhöht es die Zuverlässigkeit der Stimmabgabe, da sie weniger vom internationalen Postverkehr abhängig ist als die briefliche Stimmabgabe. Generell soll das E-Voting eine einfachere, schnellere und zuverlässigere Ermittlung der Abstimmungsresultate und die Reduktion ungültiger Stimmen bringen. Das E-Voting stellt nicht zuletzt eine Anpassung an die Lebensverhältnisse des Internetzeitalters dar, bei denen auch Bankgeschäfte oder Einkäufe zunehmend am heimischen Computer verrichtet werden.