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Neue Verordnung fasst wichtige Bestimmungen des Justizvollzugs präziser und übersichtlicher zusammen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die neue Verordnung über den Justizvollzug (JVV) verabschiedet. Diese führt sämtliche für die Justizvollzugsbehörden massgebenden kantonalen Bestimmungen in einem einzigen Erlass zusammen. Dies widerspiegelt die für den Erfolg des Justizvollzugs sowie die Sicherheit der Bevölkerung zentrale Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden (Strafvollzug, Bewährungshilfe, Haftanstalten etc.). Die Verordnung, auf Basis derer der Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements die kantonalen Vollzugseinrichtungen einmal jährlich inspiziert, wird per sofort wirksam.

Neben den Vorschriften des Bundes zum Straf- und Massnahmenvollzug gab es bis dato im Kanton Basel-Stadt mehrere Erlasse, die jeweils einen Teilbereich regelten. Die Revision erreicht eine übersichtlichere und vollständigere Abbildung des Justizvollzugs. Die bisherigen Verordnungen sowie die Hauptbestimmungen in den Hausordnungen und Reglementen der Vollzugseinrichtungen (Untersuchungsgefängnis Basel-Stadt, Gefängnis Bässlergut und Vollzugszentrum Klosterfiechten) wurden zusammengeführt. Dies erleichtert die Rechtsanwendung und steigert die Rechtssicherheit.

Der Geltungsbereich der Verordnung erstreckt sich sowohl auf die organisatorischen als auch die materiellen Bestimmungen zum Vollzug von Strafen und Massnahmen, zur Untersuchungshaft, zur Sicherheitshaft, zur ausländerrechtlichen Haft, zur gemeinnützigen Arbeit sowie zur Bewährungshilfe und sozialen Betreuung für Erwachsene. In Ergänzung zu den bestehenden jugendrechtlichen Erlassen enthält die Verordnung im Weiteren einige Vorschriften zum Vollzug von strafrechtlichen Sanktionen gegenüber Jugendlichen.

Anpassungen an das Vollzugsangebot
Ein wichtiger Grund für die Einführung einer Gesamtverordnung bestand in der Erweiterung des Angebots in den Vollzugseinrichtungen. Während das Untersuchungsgefängnis Basel-Stadt bereits seit langem neben der Untersuchungshaft weitere Haftkategorien aufweist, werden im Gefängnis Bässlergut (ehemals: «Ausschaffungsgefängnis») seit Frühjahr 2011 auch Personen untergebracht, die kurze Freiheitsstrafen verbüssen. Neben den aus ausländerrechtlichen Gründen Inhaftierten werden die Strafgefangenen in getrennten Gefängnisstationen untergebracht. Als Folge davon waren die bisherigen Verordnungen über das Untersuchungsgefängnis und das Ausschaffungsgefängnis den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Lernprogramme für Straftäter
Die besonderen Vollzugsformen und -verfahren (zum Beispiel Arbeitsexternat oder Halbgefangenschaft) sind hauptsächlich auf Bundes- und interkantonaler Ebene geregelt. Eine Ausnahme bildet Electronic Monitoring, das im Bundesrecht noch nicht verankert ist. Die «elektronische Fussfessel» wurde 1999 unter der Projektleitung des Kantons Basel-Stadt in sechs Pilotkantonen eingeführt. Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen des Kantons Basel-Stadt wurden nun ebenfalls in die JVV aufgenommen.

Neu ermöglicht die Verordnung, Halbgefangenschaft, Electronic Monitoring und gemeinnützige Arbeit mit der Teilnahme des Straftäters an einem Lernprogramm zu verbinden. Dieses zielt darauf ab, mit kognitiv-verhaltensorientierten Gruppenprogrammen die Rückfallgefahr zu verkleinern.

Regelmässige Visitationen durch Regierungsrat
Mit der neuen Verordnung besucht der Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartementes jährlich sämtliche kantonalen Vollzugseinrichtungen. Dabei spricht er mit allen Beteiligten – mit der Leitung, den Angestellten sowie den Insassen.

Justizvollzug im Kanton Basel-Stadt
Der Kanton Basel-Stadt verfügt derzeit über insgesamt 245 ordentliche Gefängnisplätze (Untersuchungshaft, Strafvollzug, Ausschaffungshaft) und über zusätzlich rund 50 Notbetten. Weiter sind dauernd 14 Fussfesseln für den elektronisch überwachten Hausarrest in Betrieb.

Die Zahl der Freiheitsstrafen stieg in den vergangenen Jahren im Kanton Basel-Stadt fortwährend an. Einen besonders starken Zuwachs verzeichnen die Freiheitsstrafen von ein bis sechs Monaten, die sich in den letzten zwei Jahren beinahe verfünffacht haben. Der Kanton Basel-Stadt liegt mit der Zunahme in diesen Sanktionskategorien, wie auch beim gesamthaften Anstieg der Freiheitsstrafen, weit über dem schweizerischen Durchschnitt, was vorab mit einer ausgeprägten Verschärfung der Sanktionspraxis durch die baselstädtischen Strafbehörden erklärt werden kann. Verschiedene Massnahmen zur Erweiterung der entsprechenden Kapazitäten sind in der Umsetzung, in der Projektierung oder in der Planung.

Hinweise

Sie finden alle Medienmitteilungen des Justiz- und Sicherheitsdepartementes im Internet unter www.jsd.bs.ch und auf twitter.com/jsdbs .

Weitere Auskünfte

Rahel Eglin Takei, Tel. +41 61 267 70 33 Leiterin Rechtsdienst des Bereichs Bevölkerungsdienste und Migration