Neuer Teilrichtplan Velo tritt in Kraft
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung den Teilrichtplan Velo erlassen. Damit verfolgt er den Ansatz einer stadtgerechten und umweltfreundlichen Mobilität weiter. Der aktualisierte Teilrichtplan Velo bildet eine wichtige Grundlage zur Entwicklung einer velofreundlichen Infrastruktur und legt die notwendigen Vorgaben für die Planungen der Verwaltung fest.
Der heute vom Regierungsrat erlassene Teilrichtplan Velo ersetzt den bestehenden Teilplan Velo/Mofa aus dem Jahr 1981. Er legt das kantonale Veloroutennetz sowie mögliche Standorte grosser Veloabstellanlagen in einer Karte fest und zeigt den Planungsstand von Netzergänzungen auf. Der neue Teilrichtplan ist für die Behörden des Kantons Basel-Stadt verbindlich. Für den Bund und die Nachbarkantone wird er verbindlich, sobald er vom Bundesrat genehmigt ist.
Der Regierungsrat will mit dem aktualisierten Teilrichtplan Velo eine stadtgerechte und umweltfreundliche Mobilität fördern. Der Teilrichtplan ist eine wichtige Grundlage für velofreundliche Infrastruktur: Der Bericht zum Teilrichtplan enthält Qualitätsanforderungen an die Infrastruktur und legt die Vorgaben für die weiteren Planung verbindlich fest. Der neue Teilrichtplan Velo trägt den sich ändernden Bedürfnissen des Veloverkehrs Rechnung. Zudem berücksichtigt er neue rechtliche und planerische Rahmenbedingungen sowie politische Forderungen des Grossen Rates. Er ist auf den kantonalen Richtplan Basel-Stadt abgestimmt, dessen Aktualisierung der Regierungsrat im Juni dieses Jahres erlassen hat.
Die Überarbeitung des Teilrichtplans Velo stiess in der öffentlichen Vernehmlassung 2013 auf reges Interesse. Vor allem die Aufteilung in zwei unterschiedliche Velonetze – ein Basisroutennetz und ein Pendlernetz – ist in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. Mit dieser Unterscheidung wird erstmals auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Gruppen von Velofahrenden (Pendler, Schüler, Touristen etc.) eingegangen: Pendlerrouten dienen als möglichst rasche, direkte Verbindung von A nach B, während das Basisnetz auch auf Velofahrende mit einem erhöhten Sicherheitsbedürfnis ausgelegt ist. Zudem wurden in den Stellungnahmen eine klare Priorisierung des Veloverkehrs und eine rasche Umsetzung des Veloroutennetzes gefordert. Diese Anliegen hat der Regierungsrat in seinen Beschlüssen zum Teilrichtplan Velo aufgenommen. Er bekräftigt die Priorisierung des Veloverkehrs gegenüber dem motorisierten Individualverkehr gemäss Umweltschutzgesetz Basel-Stadt und unterstützt die rasche Umsetzung wichtiger Massnahmen aus dem Teilrichtplan Velo, die nachweislich einen grossen Nutzen bringen bzw. ein gutes Nutzen-/Kosten-Verhältnis aufweisen.
Mit dem Teilrichtplans Velo hat der Regierungsrat auch über die Beantwortung von vier Anzügen aus dem Grossen Rat entschieden. Darunter der Anzug Vitelli und Konsorten, in dem der Regierungsrat gebeten wird zu prüfen, ob ein öffentliches Veloverleihsystem eingerichtet werden kann. Der Regierungsrat sieht aufgrund des hohen Velobesitzanteils der Basler Bevölkerung – von einem touristischen Zweck abgesehen – keinen grossen Nutzen in einem automatisierten Veloverleihsystem und verzichtet deshalb darauf.
Der Teilrichtplan Velo sowie der Bericht zur öffentlichen Vernehmlassung sind ab Anfang November unter www.mobilitaet.bs.ch abrufbar und zu Bürozeiten im Sekretariat des Amts für Mobilität einzusehen.