Regierungsrat präsentiert Finanzkontrollbericht zu seinen Nebeneinkünften
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat heute den Finanzkontrollbericht zu seinen Nebeneinkünften präsentiert. Dieser bestätigt, dass bei Regierungsrat Carlo Conti keine zusätzlichen Fehlbeträge bestehen als diejenigen, die er im Januar bekannt gegeben hatte. Zudem wurde bei keinem der weiteren amtierenden Regierungsmitglieder Differenzen in annähernder Grössenordnung festgestellt. Die Differenzen sind vor allem auf Fehlbeurteilungen beim Zentralen Personaldienst und auf Mängel der Organisationen und Institutionen zurückzuführen, in denen die Regierungsmitglieder Einsitz nahmen. Der Regierungsrat wird notwendige Korrekturen bis Ende Jahr in die Wege leiten.
Im Januar 2014 hat Regierungsrat Carlo Conti die Öffentlichkeit darüber informiert, dass er im Zeitraum von 2000 bis 2013 Einkünfte von 111‘000 entweder nicht deklariert oder falsch verbucht hat. Er habe die Summe inzwischen zurückbezahlt, gleichzeitig erklärte er seinen Rücktritt auf Ende Juli 2014. In der Folge hat der Regierungsrat der Finanzkontrolle den Auftrag erteilt, die korrekte und vollständige Deklaration der Nebeneinkünfte im Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2013 zu überprüfen, in einem ersten Schritt für alle amtierenden Regierungsmitglieder, in einem zweiten Schritt auch der ehemaligen Regierungsmitglieder und der Staatsangestellten.
Der Regierungsrat hat heute den ersten Teil des Prüfungsauftrags vorgelegt. Die Überprüfung der Abrechnungen von Carlo Conti durch die Finanzkontrolle brachte nur geringfügige Abweichungen zutage, die verifizierte Differenz beträgt im Untersuchungszeitraum nun rund 107‘000 Franken.
Gleichzeitig hat der Finanzkontrollbericht bei keinem der weiteren amtierenden Regierungsmitglieder Differenzen in annähernder Grössenordnung festgestellt. Die Nebeneinkünfte von Regierungspräsident Guy Morin und den Regierungsräten Hans-Peter Wessels und Baschi Dürr haben jeweils die gesetzliche Freigrenze nicht erreicht, weshalb keine Ablieferung nötig war. Bei den Regierungsmitgliedern Christoph Eymann, Eva Herzog und Christoph Brutschin ergaben sich gewisse Differenzen. Sie liegen für den ganzen Zeitraum von 2004 bis 2013 pro Person zwischen 3‘500 und 6‘200 Franken.
Die Differenzen sind auf Fehlbeurteilungen beim Zentralen Personaldienst (ZPD) und auf Mängel der Organisationen und Institutionen, in denen die Regierungsmitglieder Einsitz nahmen (fehlende oder mangelhafte Lohnausweise), zurückzuführen, aber auch auf Deklarationsfehler bei einzelnen Regierungsratsmitgliedern. Der ZPD hatte Nebeneinkünfte, welche die Regierungsräte Conti, Eymann und Brutschin korrekt deklariert hatten, nicht berücksichtigt. Bis 2009 mussten zudem Lohnausweise und Belege nicht systematisch eingereicht werden. Viele der Differenzen stammen aus dieser Zeit vor 2009.
Korrekturen werden überprüft und eingeleitet
Die Finanzkontrolle spricht verschiedene Empfehlungen zur Verbesserung der Abläufe aus. Einige davon hat der Regierungsrat bereits umgesetzt, andere werden noch geprüft und bis Ende 2014 in die Wege geleitet. Die ausstehenden Differenzen der amtierenden Regierungsratsmitglieder werden unabhängig von einer allfälligen Verjährung beglichen. Das interne Kontrollsystem im ZPD wurde bereits verbessert und die Einreichung von Lohnausweisen und Belegen systematisiert. Die Behörden, Kommissionen oder Institutionen sollen die Nebeneinkünfte inskünftig direkt auf Konten des Kantons Basel-Stadt einzahlen. Schliesslich wird die Formulierung klarerer Richtlinien und Praxisanweisungen geprüft.