Regierungsrat verabschiedet neue Swisslos-Fonds-Verordnung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Verwendung von Geldern aus dem Swisslos-Fonds (Swisslos-Fonds-Verordnung) revidiert. Der Erlass regelt die Unterstützungsvoraussetzungen klarer und führt neu eine Kategorie «Schwerpunkt-Projekte» ein. Die Revision orientiert sich weitgehend an der aktuellen Praxis und zielt darauf ab, dass die Swisslos-Gelder unter Beachtung des übergeordneten Rechts möglichst stringent vergeben werden.
Die revidierte Swisslos-Fonds-Verordnung unterscheidet die beiden Kategorien «Projekte» und – neu – «Schwerpunkt-Projekte». Das Gesuchsverfahren für jene Projekte, die in die erste Kategorie fallen, bleibt unverändert. Allerdings wurden die Unterstützungsvoraussetzungen klarer formuliert und namentlich der Ausschlusskatalog präzisiert. Veranstaltungen mit regionaler Ausstrahlung oder wechselnden Programmen kann der Swisslos-Fonds wiederkehrend berücksichtigen, wie der Verordnungstext nun explizit festhält. Institutionen, die der Kanton mitfinanziert, können fortan Beiträge erhalten für Projekte, die nicht Bestandteil einer bestehenden Leistungsvereinbarung sind. Die Bewilligungsgrundsätze sehen zudem vor, dass «die Jugendkultur angemessen berücksichtigt» wird.
Bei den «Schwerpunkt-Projekten», die in der Regel den Betrag von 100'000 Franken übersteigen, können die Voraussetzungen zur Vergabe von Geldern abweichen. Sie dürfen jedoch den im übergeordneten Recht vorgeschriebenen Grundsatz der «Gemeinnützigkeit» nicht verletzen. Beiträge an gewinnorientierte Institutionen gelten als gemeinnützig, wenn die Unterstützung eines Projektes im Interesse der Allgemeinheit liegt.
Detaillierte Informationen zur neuen Verordnung sowie eine generelle Übersicht über den Swisslos-Fonds Basel-Stadt können den Erläuterungen auf der Homepage des Justiz- und Sicherheitsdepartements entnommen werden.