Verkehrskonzept Innenstadt: Ausdehnung der Güterumschlagszeiten beschlossen – Entscheid des Grossen Rats zu weiteren Änderungen bis zu den Sommerferien
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Güterumschlagszeiten des Verkehrskonzepts Innenstadt werden leicht erweitert. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beschloss an seiner heutigen Sitzung eine entsprechende Änderung der Verordnung betreffend die ausnahmsweise Zufahrt in die Innenstadt. Weitere Vorschläge für die Konkretisierung der vom Grossen Rat geänderten konzeptionellen Leitplanken des Verkehrskonzepts wird der Regierungsrat dem Grossen Rat noch vor den Sommerferien vorlegen.
Wie bereits im Februar angekündigt, führt das Rückkommen des Grossen Rats auf einige Parameter des Verkehrskonzepts Innenstadt zu einer Verzögerung der fussgängerfreundlichen Innenstadt. Gemäss den Aussagen der Vorsteher des Bau- und Verkehrs- (BVD) sowie des Justiz- und Sicherheitsdepartements in den Grossratssitzungen vom März und April werden die Anpassungen aber so rasch wie möglich vorgenommen und entsprechend umgesetzt. Dies erfolgt in zwei Schritten.
Der Regierungsrat ist heute mit der Ausdehnung der Güterumschlagszeiten von Montag bis Samstag auf 05:00 bis 11:00 Uhr einem politisch weitgehend unbestrittenen Bedürfnis nachgekommen. In diesem Zusammenhang gilt es festzuhalten, dass die erweiterten Güterumschlagszeiten im Vergleich zu den seit Jahren für die Innenstadt geltenden Zufahrtsfenstern immer noch deutlich verkürzt sind. Diese Verordnungsänderung erlaubt es dem BVD, die Verkehrsanordnungen in der Kernzone der Innenstadt bezüglich den Güterumschlagszeiten erneut zu publizieren und – sofern keine Einsprachen vorliegen – ab Spätsommer die neuen Signale mit den erweiterten Güterumschlagszeiten aufzustellen. Keinen Einfluss zeitigt dieser Beschluss auf die Umsetzung des Verkehrsregimes Innenstadt ausserhalb der Kernzone (Tempo-30-Zone). Die Signalisationen und Markierungen, die unabhängig von Zufahrtsbeschränkungen sind, werden ab nächster Woche auf der Strasse angebracht.
In einem nächsten Schritt wird der Regierungsrat dem Grossen Rat bis zur Juni-Sitzung einen integralen Bericht zu mehreren parlamentarischen Vorstössen vorlegen, die teilweise konzeptionelle Änderungen am Verkehrskonzept verlangen, das der Grosse Rat im Januar 2011 beschlossen hatte. Dieser Bericht wird die veränderten Leitplanken des Grossen Rats konkretisieren. Folgt der Grosse Rat den regierungsrätlichen Beschlussanträgen, werden die Konzeptänderungen in der Verordnung und in der Folge auf der Strasse umgesetzt. Weicht der Grosse Rat von den Beschlussanträgen des Regierungsrats ab, wird unverzüglich die bestehende Verordnung zur Umsetzung gelangen.
Solange die neuen Signalisationen nicht ausgeführt sind, ändert sich an den bisherigen Zufahrtsregelungen nichts.