Der Regierungsrat verabschiedet neue strategische Leitplanken für das kantonale Beschaffungswesen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat das Beschaffungswesen auf seine Stärken und Schwächen untersucht und Leitplanken zu einer neuen Beschaffungsstrategie verabschiedet. Gleichzeitig hat er die Verordnung zum Submissionsgesetz angepasst und den Aufbau einer zentralen Anlaufstelle für Beschaffungsfragen initiiert.
Das Beschaffungsvolumen des Kantons Basel-Stadt beträgt jährlich grob 500 Millionen Franken. Aufgrund ihrer finanziellen Bedeutung ist die Beschaffung gewisser Güter und Dienstleistungen in verschiedenen Einzelregelungen reglementiert und erfolgt in einem departementsübergreifenden Rahmen.
Der Regierungsrat hat das kantonale Beschaffungswesen hinsichtlich seiner Stärken und Schwächen analysiert, eine Beschaffungsvision entwickelt und entsprechende Ziele definiert. Damit soll eine rechtskonforme, nachhaltige Beschaffung und die wirtschaftliche, qualitäts- und termingerechte Versorgung der Verwaltung im Interesse der Öffentlichkeit gewährleistet werden.
Wesentlichstes Element der Beschaffungsstrategie ist die verstärkte departementsübergreifende und warengruppenspezifische Koordination der Beschaffung, um so Synergiepotential abzuschöpfen. Hierzu wurde ein neues organisatorisches Modell, respektive Beschaffungsgovernance ausgearbeitet, welches für die erweiterte Beschaffungskoordination innerhalb der kantonalen Verwaltung sorgen soll.
Parallel dazu hat der Regierungsrat die Verordnung zum Submissionsgesetz angepasst mit dem Ziel, die Beratungsdienstleistungen der heutigen Fachstelle für Submissionen des BVD gegenüber den anderen Departementen zu erweitern. Die heutige Fachstelle soll durch die Neuordnung zu einer zentralen Anlaufstelle für Beschaffungsfragen im Kanton ausgebaut werden und ab 2016 die offenen und selektiven Ausschreibungsverfahren der anderen Departemente begleiten. Entsprechend wird die Fachstelle im BVD in „Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen“ umbenannt. Damit reagiert der Regierungsrat auch auf die ausdrückliche Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission.
Damit sind die Grundlagen gelegt, um auch künftig effiziente, effektive und rechtskonforme Beschaffungen und Auftragsvergaben sicherzustellen. Die strategischen Beschaffungsziele und die entsprechenden organisatorischen Massnahmen werden in den nächsten drei Jahren umgesetzt. Als Nächstes wird nun eine interdepartementale Projektgruppe gegründet und die Strategieumsetzung in die Wege geleitet.