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Häusliche Gewalt: Der Regierungsrat beschliesst Verordnung zur erweiterten Gefährderansprache

Medienmitteilung

Regierungsrat

Mit dem einjährigen Pilotversuch «Erweiterte Gefährderansprache» stärkt der Regierungsrat die Präventionsarbeit gegen Häusliche Gewalt. Ab dem 1. Januar 2016 kann die zuständige Beratungsstelle gewaltausübende Personen nach einem Polizeieinsatz wegen Häuslicher Gewalt direkt ansprechen. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Verordnung erlassen.

In den letzten vier Jahren kam es im Kanton Basel-Stadt jährlich zu durchschnittlich rund 300 polizeilichen Einsätzen aufgrund von Häuslicher Gewalt. Gestützt auf das Polizeigesetz wurden bei diesen Einsätzen jährlich rund 50 Wegweisungen gegen die gewaltausübenden Personen ausgesprochen. Die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen ermöglichen es heute nur, die Personalien von weggewiesenen Personen an die entsprechenden Beratungsstellen zu übermitteln. Die Spezialistinnen und Spezialisten gehen anschliessend auf die Gewaltausübenden zu und bieten diesen freiwillige Beratungen und Trainings an. In den jährlich rund 250 Fällen von Häuslicher Gewalt, in denen keine Wegweisung ausgesprochen wurde, war es bis dato nicht möglich, auf die gewaltausübenden Personen aktiv zuzugehen, da für die Übermittlung von Personendaten in diesen Fällen eine gesetzliche Grundlage fehlte.

Die heute vom Regierungsrat verabschiedete «Verordnung über die Meldung von gewaltausübenden Personen im Rahmen eines Pilotversuchs (Erweiterte Gefährderansprache)» bildet nun die gesetzliche Grundlage, um auch in Fällen von Häuslicher Gewalt, in denen es nicht zu einer Wegweisung gekommen ist, aktiv auf die gewaltausübende Person zuzugehen. Basierend auf der Verordnung ist es der Kantonspolizei während des Pilotversuchs möglich, die Personendaten auch in diesen Fällen an die Fachstellen zu übermitteln.

Das entsprechende Fachreferat des Justiz- und Sicherheitsdepartements erarbeitete die Verordnung in enger Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe, der Kantonspolizei, der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt und dem Datenschutzverantwortlichen des Kantons. Der Pilotversuch dauert ein Jahr. Nach einer umfassenden Evaluation wird danach geprüft und entschieden, ob dieses Angebot durch eine Gesetzesänderung definitiv eingeführt werden soll.

Die erweiterte Gefährderansprache unterstreicht den in den letzten zwei Jahren deutlich zugenommenen Stellenwert der Thematik der Häuslichen Gewalt. So hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement die zuständige Fachstelle personell verstärkt und organisatorisch besser eingebunden sowie deren Zusammenarbeit mit den operativen Bereichen stark verbessert. Dies kommt auch in der Beantwortung von sieben Schriftlichen Anfragen aus dem Grossen Rat zum Ausdruck, die der Regierungsrat zu dieser Thematik eben verabschiedet hat. Die Antworten zeigen etwa auf, dass die involvierten Gremien wie der «Runde Tisch gegen Häusliche Gewalt Basel-Stadt» mittlerweile gut eingespielt sind oder dem Thema in der Aus- und Weiterbildung der Polizistinnen und Polizisten, die in aller Regel als erste mit akuten Situationen von Häuslicher Gewalt konfrontiert werden, eine grosse Bedeutung eingeräumt wird.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Baschi Dürr, Tel. +41 61 267 70 01 Vorsteher Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt