Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat...
- nach seinem Entscheid, die mit der Umsetzung des Projekts Systempflege ausgelaufene Arbeitsmarktzulage für Polizeifunktionen bei Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft nicht zu verlängern, heute beschlossen, den Frankenbesitzstand in analoger Anwendung der Überführungsrichtlinie Systempflege zu gewähren. Basis für diesen Entscheid bildete ein gemeinsam von Kantonspolizei und Zentralem Personaldienst in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Von dieser Massnahme profitieren sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die per 1. Februar 2015 wegen des Wegfalls der Arbeitsmarktzulage das vorherige Einkommensniveau (ordentlicher Bruttolohn zuzüglich Arbeitsmarktzulage) nicht erreichen würden und somit von einer Einkommensreduktion betroffen wären. Die Gesamtkosten dieser Massnahme belaufen sich 2015 auf 0,7 Millionen Franken. Das Auslaufen der Arbeitsmarktzulage steht in keinem Zusammenhang mit dem kantonalen Entlastungspaket. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
- die Bestimmung betreffend die Schwerpunktprojekte in der Verordnung über die Verwendung von Geldern aus dem Swisslos-Fonds präzisiert. Die Verordnung ist am 19. August 2014 totalrevidiert worden. Durch eine klarere Regelung der Unterstützungsvoraussetzungen sowie die Einführung von Schwerpunkt-Projekten wurde eine möglichst nachvollziehbare Vergabe der Gelder erreicht. Allerdings hat die Auslegung der Bestimmung der Schwerpunktprojekte teilweise Kritik ausgelöst; die Ausdehnung des Begriffs der «Gemeinnützigkeit» sei mit den bundesrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar. Die Einhaltung des übergeordneten Rechts – wie den Erläuterungen zur neuen Verordnung zu entnehmen ist – war aber nie in Frage gestellt. Wegen der Unklarheiten nimmt der Regierungsrat in § 5 der Swisslos-Fonds-Verordnung nun eine Präzisierung vor. Eine Zuwendung an gewinnorientierte Unternehmungen soll somit auch weiterhin nicht a priori ausgeschlossen sein. Sie unterliegt aber engen Voraussetzungen. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Jörg Vitelli, SP) betreffend „Bewerbung für die Velo-City-Konferenz 2019“ als erledigt abzuschreiben. Trotz einer erwarteten regionalen Ausstrahlung der Konferenz konnte keine substanzielle Mitfinanzierung durch andere Gebietskörperschaften erreicht werden. Angesichts der angespannten Finanzlage und den ergriffenen Sparmassnahmen möchte der Regierungsrat auf eine Bewerbung für die Velo-City-Konferenz im 2019 verzichten. Der Kanton Basel-Stadt hätte für die Ausrichtung der Konferenz etwa eine Million Franken aufbringen müssen. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Martin Dolleschel, Mobilität, Tel. 061/ 2678167, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 40 39)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Thomas Mall, LDP) betreffend „kohärente Regelungen bezüglich „sans papiers“ als erledigt abzuschreiben. Das Anliegen des Anzugs, die Zahlen über die Anwesenheit von „Sans-Papiers“ zu kennen, wird mit den Resultaten von verschiedenen Studien im Rahmen des Möglichen erfüllt. Eine auf Bundesebene neu in Auftrag gegebene Untersuchung könnte einen weiteren diesbezüglichen Richtwert liefern. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
- den Abgabetarif der Schweizerischen Rheinhäfen genehmigt. Der neue Tarif reduziert die bisher elf Gütergruppen auf drei und schafft damit eine bessere Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Hafenfirmen. Durch die Einführung von Einheitstarifen wird die Marktsituation besser wiedergegeben und gleichzeitig der administrative Aufwand für die Gebührenpflichtigen und die Schweizerischen Rheinhäfen minimiert. (Auskunft: Hans-Peter Hadorn, Direktor Schweizerische Rheinhäfen, Tel. 061 639 95 77)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung den Entwurf zur überarbeiteten Steuererlassverordnung grundsätzlich begrüsst. Allerdings wurden auch gewisse Vorbehalte angebracht, so sollte beispielsweise auf die Statuierung eines Rechtsanspruchs auf Steuererlass verzichtet werden. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Christian Mathez, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zum Entwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer sich dem Vorschlag der Minderheit der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben angeschlossen, wonach die Deklarationsfrist für die Geltendmachung des Meldeverfahrens bei der Verrechnungssteuer weiterhin als Verwirkungsfrist gelten soll. Die Frist soll aber sinnvollerweise auf 90 Tage verlängert werden. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Christian Mathez, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
- 34 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- anstelle der zurückgetretenen Tanja Soland für den Rest der laufenden Amtsperiode als Mitglied der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten (Ersatzmitglied der Mietervertreterin) gewählt:
- Heidi Mück
Weitere Auskünfte
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.
Die nächste Regierungsratssitzung findet am 3. März 2015 statt.