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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat...

  • das neue Pensionskassengesetz des Kantons Basel-Stadt auf den 1. Januar 2016 für wirksam erklärt. Die notwendigen organisatorischen und regulatorischen Vorkehrungen dafür konnten getroffen werden. (Auskunft: Dr. Alexandra Schilling, Generalsekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
  • dem Grossen Rat eine Vorlage für eine Änderung des Wahlgesetzes unterbreitet und dem Grossen Rat gleichzeitig beantragt, eine entsprechende Motion von Sibel Arslan (GB) als erledigt abzuschreiben. Im angepassten Wahlgesetz ist vorgesehen, dass das bisherige Quorum von vier Prozent der Stimmen pro Wahlkreis durch ein kombiniertes Quorum ersetzt wird. Neu sollen Listen, die ein Quorum von fünf Prozent der Stimmen in einem Wahlkreis oder drei Prozent im Kanton erreicht haben, zur Sitzverteilung zugelassen werden. Bei der Berechnung des kantonalen Quorums soll auch der Wahlkreis Bettingen berücksichtigt werden. Die Motion Arslan war dem Regierungsrat – entgegen seinem Antrag – zur Ausarbeitung einer Vorlage überwiesen worden. Der Regierungsrat hatte sich insbesondere aus Gründen der Rechtssicherheit gegen eine erneute Anpassung der Quorumsbestimmung ausgesprochen. Sollte das Wahlgesetz nun dennoch angepasst werden, scheint der Wählerwille mit der vorgeschlagenen Lösung am besten berücksichtigt zu werden. (Auskunft: Anina Weber, Leiterin Bereich Recht und Volksrechte, Staatskanzlei, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 63 00)
  • dem Grossen Rat für die Sanierung und Aufwertung der Güterstrasse im Abschnitt Thiersteinerallee bis Reinacherstrasse Ausgaben in der Höhe von 1,538 Millionen Franken beantragt. Neben den Sanierungsarbeiten sollen eine neue Baumreihe gepflanzt, die Verkehrssicherheit erhöht und 22 zusätzliche Veloparkplätze geschaffen werden. (Auskunft: Martina Münch, Leiterin Gestaltung Stadtraum Verkehr, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 72)
  • dem Grossen Rat beantragt, zur Stärkung der Innovationsförderung dem Standortförderungsfonds einmalig einen Beitrag von 22 Millionen Franken zuzuweisen und dem Verein BaselArea für die Jahre 2016 bis 2019 Unterstützungsbeiträge von jährlich maximal 1‘030‘026 Franken (insgesamt 3‘934‘620 Franken) zu bewilligen. Mit einer Reihe von Massnahmen, die eng mit den Nachbarkantonen Basel-Landschaft und Jura abgestimmt sind, will der Regierungsrat die Innovationsförderung in den Jahren 2016 bis 2025 weiter verstärken, um einen positiven Beitrag zur Entwicklung von Wertschöpfung und Arbeitsmarkt zu leisten. (Auskunft: Hansjürg Dolder, Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel: 061 267 87 50)
  • dem Grossen Rat beantragt, der GGG Stadtbibliothek Basel für die Jahre 2016/2017 Unterstützungsbeiträge in der Höhe von jährlich 6‘221‘750Franken (insgesamt 12‘443‘500 Franken) zu bewilligen. Die Stadtbibliothek gewährleistet ein zeitgemässes und bedürfnisgerechtes Angebot zur medialen Unterhaltung, Bildung und Weiterbildung für die ganze Bevölkerung. Die Führung einer öffentlichen Bibliothek ist in Basel der GGG Stadtbibliothek Basel übertragen. (Auskunft: Philippe Bischof, Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 23)
  • dem Grossen Rat beantragt, der Beyeler Museum AG für die Jahre 2016 bis 2019 Unterstützungsbeiträge in der Höhe von jährlich 1‘965‘000 Franken (insgesamt 7‘860‘000 Franken) zu bewilligen. Der Regierungsrat schätzt und würdigt die erfolgreiche Arbeit, Qualität und Ausstrahlung der Fondation Beyeler weit über die Region hinaus als bemerkenswerte Erfolgsgeschichte. (Auskunft: Philippe Bischof, Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 23)
  • für die Untersuchung von flankierenden Massnahmen entlang der Osttangente Ausgaben in der Höhe von 295‘000 Franken beantragt. Die von Basel-Stadt geforderten Massnahmen müssen in die vom Bund zu realisierenden Massnahmen integriert und vom Bund – mit adäquater Kostenbeteiligung von Basel-Stadt – umgesetzt werden. (Auskunft: Roger Reinauer, Leiter Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 24)
  • die Verordnung zum Bau- und Planungsgesetz insofern angepasst, dass temporäre Bauten wie beispielsweise Verkaufsstände neu bewilligungsfrei auf Parzellen aufgestellt werden dürfen. Dies sofern die Provisorien insgesamt weniger als zwei Wochen pro Jahr dauern. Bereits heute können viele Nutzungen ohne Bewilligung oder mit einer einfachen und kostenlosen Meldung realisiert werden. (Auskunft: Roger Reinauer, Leiter Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 24)
  • vom Zwischenbericht zum „Aktionsplan Kinderfreundliche Stadt Basel 2013 – 2017“ Kenntnis genommen und beschlossen, die Re-Zertifizierung der Auszeichnung zu beantragen. Unicef Schweiz verlieh der Stadt Basel Ende 2013 die Auszeichnung „Kinderfreundliche Gemeinde“. Voraussetzung dafür war die Erstellung eines entsprechenden Aktionsplanes. Dessen Umsetzung läuft gut, wie ein Zwischenbericht aus den verschiedenen Departementen zeigt. (Auskunft: Marc Flückiger, Leiter Abteilung Jugend- und Familienförderung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 80 68)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehenen Änderungen der Vernehmlassungsverordnung begrüsst. Die Kantone wurden frühzeitig in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Bund in die Vorbereitungsarbeiten einbezogen. (Auskunft: Anina Weber, Leiterin Bereich Recht und Volksrechte, Staatskanzlei, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 63 00)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Bundesbeschluss über die Neue Finanzordnung 2021 begrüsst. Er dient dazu, eine unbefristete Verfassungsgrundlage für die Kompetenz des Bundes zur Erhebung der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer zu schaffen. Diese beiden Steuern bilden die Haupteinnahmequelle des Bundes und sind heute nicht mehr wegzudenken. Ihre bisherige Befristung ist deshalb überholt. (Auskunft: Christian Mathez, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagene Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten begrüsst. Sie stimmt überein mit dem Massnahmenplan Neobiota des Kantons Basel-Stadt. (Auskunft: Ural Tufan, stv. Bereichsleiter Gesundheitsschutz, Gesundheitsdepartement Tel. 061 205 32 71)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung der Verkehrsregelverordnung begrüsst. Vorgesehen ist eine neue Regelung, wonach für das nicht diensthabende Personal der Blaulichtorganisationen bei Rettungseinsätzen – wie für alle anderen Personen – eine ordentliche Promillegrenze von 0,5 gilt. Vorgesehen ist auch eine Zulassung von Rundstreckenrennen für Elektrofahrzeuge. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)