Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat…
- beschlossen, am eidgenössischen Abstimmungswochenende vom 14. Juni 2015 den Basler Stimmberechtigten den Grossratsbeschluss vom 12. November 2014 betreffend „Abfallentsorgung mit Containern (Massnahmenpaket für eine verbesserte Sauberkeit und zur Abfallvermeidung in Basel, Teil II)“ zur Abstimmung vorzulegen.
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion André Auderset (LDP) betreffend „konsequente Bestrafung von Verletzungen der Toleranzzone“ als Anzug zu überweisen. Sämtliche Tatbestände des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes, wie auch die Einführung einer Normbusse, werden aktuell vertieft auf ihre Aufnahme in die Ordnungsbussenverordnung geprüft. Dabei wird bereits evaluiert, ob das Anwerben von Kunden ausserhalb der Toleranzzonen künftig mittels Ordnungsbussen sanktioniert werden kann und soll. Der Regierungsrat möchte dem Grossen Rat diesbezüglich gleichzeitig mit dem Anzug Ullmann betreffend „Erhöhung der Kompetenz der Polizistinnen und Polizisten zur direkten Bussenerhebung bei Verstössen gegen das kantonale Übertretungsstrafgesetz“ Bericht erstatten. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Alexander Gröflin (SVP) betreffend „gesetzliche Grundlage im Sozialhilfegesetz zur Benützung von Fahrzeugen“ dem Regierungsrat nicht zu überweisen. Zur Verhinderung von Missbrauch und für einen zweckkonformen Einsatz der Sozialhilfemittel ist ein gezieltes und konsequentes Vorgehen im Einzelfall klar zielführender als ein generelles Autobenutzungsverbot für Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Jacqueline Lätsch, stv. Leiterin Sozialhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 685 16 93)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Emmanuel Ullmann (GLP) betreffend „Anpassung von § 36 Gastgewerbegesetz – Lösung für eine liberale kantonale Praxis bei der Abendruhe“ als erledigt abzuschreiben. Nur in neun Fällen von neu eröffneten Gartenrestaurants in geschlossenen Innenhöfen mit Anwohnerinnen und Anwohnern ist der Betrieb bis 20 Uhr eingeschränkt. Das Umweltrecht des Bundes verpflichtet die Behörden, Einzelfallprüfungen vorzunehmen. Der Kanton kann von dieser Pflicht nicht abweichen und eine allgemeine Regelung im kantonalen Recht festschreiben. Im Kanton Basel-Stadt gibt es rund 900 Gastgewerbebetriebe, 500 davon bewirten ihre Gäste auch im Aussenraum. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Dominik Keller, stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 23 20)
- dem Grossen Rat beantragt, dem Beitritt von Basel-Stadt zur interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen zuzustimmen. Die Vereinbarung sieht vor, dass eine einheitliche Abgeltung der ärztlichen Weiterbildungsstellen unter den Kantonen geregelt wird. Es handelt sich dabei um einen Mindestbetrag pro Weiterbildungsstelle und Jahr von 15‘000 Franken. Enthalten in der Vereinbarung ist auch ein Ausgleichmechanismus unter den Kantonen, von dem der Kanton Basel-Stadt profitieren würde. Der Kanton Basel-Stadt weist, gemessen an seiner Wohnkantonsbevölkerung, überproportional viele Weiterbildungsplätze zum eidgenössischen Facharzt aus. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Peter Indra, Leiter Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 40)
- für bauliche Massnahmen zur energetischen Optimierung bei sieben öffentlichen Gebäuden Ausgaben in der Höhe von rund 3,2 Millionen Franken zu Lasten der Rahmenausgabenbewilligung „Klimaneutrale Verwaltung“ bewilligt. Sämtliche Massnahmen sind mit dem Amt für Umwelt und Energie abgesprochen worden. (Auskunft: Bashkim Dyla, Energiemanagement, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 65)
- aus dem Anteil der Einwohnergemeinde am Ertrag der Christoph Merian Stiftung einen Beitrag von 55‘000 Franken für die vom Verein Robi-Spiel-Aktionen betriebene Kindertankstelle Liesbergermatte genehmigt. Mit diesem einmaligen Startkapital soll der Betrieb der Kindertankstelle gesichert werden. Die Buvette für Kinder und Erwachsene und der Spielgeräteverleih haben im Pilotjahr 2014 zentral zur Belebung der Liesbergermatte beigetragen. (Auskunft: Kaspar Sutter, Generalsekretär, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 62; Toni Schürmann, Kommunikation, Christoph Merian Stiftung, Tel. 061 226 33 36)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die Vorlage zur Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und der damit verbundenen Revision des Steueramtshilfegesetzes grundsätzlich gutgeheissen. Zu begrüssen ist insbesondere, dass die Schweizer Steuerbehörden Bankinformationen, die sie spontan von ausländischen Steuerbehörden erhalten, für die Anwendung und Durchsetzung des schweizerischen Rechts verwenden dürfen. Hingegen sollte den Schweizerischen Steuerbehörden die Beschaffung von Bankinformationen nicht verwehrt werden. Eine solche Beschränkung erschwert die Bekämpfung der Steuerhinterziehung im Inland unnötig. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Christian Mathez, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die Einführung des automatischen Informationsaustauschs begrüsst. Dieser dient der Bekämpfung von Steuerflucht und Steuerhinterziehung. Der Regierungsrat hat bei der entsprechenden Zustimmung zur multilateralen Vereinbarung und zu einem Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen aber auch einige Verbesserungsvorschläge angebracht. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Christian Mathez, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehenen Änderungen der Tierseuchenverordnung, der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten sowie der Tierschutzverordnung begrüsst. Insbesondere entsprechen die zusätzlichen Bestimmungen zur Überwachung der Antibiotikaresistenzen der Haltung des Kantons Basel-Stadt. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Anne Lévy, Leiterin Gesundheitsschutz, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 70)
- die Änderung des Gebührentarifs der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Gas und Fernwärme genehmigt. Aufgrund einer Preissenkung des Vorlieferanten der IWB (Gasverbund Mittelland) wird per 1. April 2015 eine Senkung der Tarife für Erdgas und Fernwärme vorgesehen. Die Reduktion der Verbrauchkosten liegt beim Erdgas je nach Tarifgruppe 3 bis 11 Prozent, bei der Fernwärme rund 6 Prozent. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
- 5 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- in Übereinstimmung mit dem Partnerkanton Basel-Landschaft den bisherigen Verwaltungsrats-Präsidenten der Schweizerischen Rheinhäfen, Benedikt Weibel, für die nächste Amtsperiode vom 1. April 2015 bis 31. März 2019 wiedergewählt. Ebenfalls wiedergewählt wurden die zwei bisherigen Verwaltungsratsmitglieder Martin Dätwyler und Jürg Rämi. Der Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Regierungsrat Christoph Brutschin, wird vom Regierungsrat direkt in den Verwaltungsrat der Schweizerischen Rheinhäfen delegiert, so wie auf Seiten des Kantons Basel-Landschaft Regierungsrat Thomas Weber, Vorsteher der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion.
- anstelle der zurückgetretenen Fabienne Thiévent für den Rest der laufenden Amtsperiode als Mitglied der der Kantonalen Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen (Vertretung Arbeitgeberorganisationen) gewählt:
- Daniela Beck
- anstelle der zurückgetretenen Claudia Dubacher für den Rest der laufenden Amtsperiode als staatliche Delegierte der Stiftung Frauenhaus beider Baselgewählt:
- Sonja Roest Vontobel
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.
Die nächste Regierungsratssitzung findet am 14. April 2015 statt.