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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat...

  • mit einer Ergänzung der Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung die Möglichkeit geschaffen, dass Geschäftsbetriebe für schwangere Arbeitnehmerinnen eine Pendlerkarte beziehen können, auch wenn deren Arbeitsweg von „Tür zu Tür“ weniger als 60 Minuten beträgt. Diese Pendlerparkkarte gilt für maximal sechs Monate. Ihr Preis beträgt entsprechend den bereits geltenden Berechnungsgrundlagen 380 Franken (gegenüber 740 Franken für eine Jahrespendlerkarte). (Auskunft: Marc Keller, Leiter Kommunikation, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 42 51)
  • die Verordnung und die Gebührenverordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel aus verschiedenen Gründen angepasst. Zum einen wurde der Zuschlag von 20 Prozent auf den Herbstmessegebühren in den Messehallen gestrichen damit auf allen Standplätzen die gleichen Bedingungen gelten. Im Weiteren wurden die Sperrstrasse als Herbstmessestandort und der Claraplatz als zusätzlicher Marktstandort für den Basler Weihnachtsmarkt in der Verordnung verankert. Beide Standorte sind bereits heute in den jeweiligen Platzierungskonzepten enthalten. Schliesslich wurde mit der Verordnungsanpassung die Kompetenz zur Festlegung der Marktzeiten des Weihnachtsmarktes an die Vollzugsbehörde übertragen, wie dies bereits bei der Herbstmesse gehandhabt wird. (Auskunft: Daniel Arni, Leiter Fachstelle Messen und Märkte, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 70 37)
  • die Verordnung über die Kantonale Krisenorganisation beschlossen. Sie wird per 1. April 2015 wirksam und löst die bisherige Verordnung über die Sicherstellung der Regierungs- und Verwaltungstätigkeit in besonderen und ausserordentlichen Lagen ab. Die neue Verordnung ist kürzer und dank Optimierung des Aufbaus stringenter. Die Aufgaben der Kantonalen Krisenorganisation und ihrer Gesamtverantwortlichen haben jedoch keine grundlegenden Änderungen erfahren. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • die Verordnung über die Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität im Landwirtschaftsgebiet Basel-Stadt erlassen. Sie wird per 1. April 2015 wirksam und löst die bisherige Verordnung über Abgeltungsbeiträge zur Schaffung und Erhaltung von ökologischen Ausgleichsflächen ab. Nachvollzogen wird damit insbesondere die neue Agrarpolitik des Bundes. Neu können Landwirtinnen und Landwirte auch Landschaftsqualitätsbeiträge und Beiträge für die Vernetzung von Biodiversitätsflächen anmelden. (Auskunft: Dr. Dominik Keller, stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 23 20)
  • den kantonalen Anteil für stationäre Spitalleistungen für das Jahr 2016 auf 56 Prozent (plus 1 Prozent) festgelegt. Für Leistungen der Akut- und Übergangspflege bleibt der Anteil unverändert bei 55 Prozent. Die Erhöhung um einen Prozentpunkt bei den stationären Spitalleistungen hat der Regierungsrat vorgenommen, um Auswirkungen der geplanten Reduktion der Kantonszahlungen an die Spitäler auf das baselstädtische Prämienniveau zu neutralisieren. Im Rahmen der Entlastungsmassnahmen 2015 bis 2017 hatte der Regierungsrat einen Abbau der Staatsbeiträge zur Finanzierung der ungedeckten Kosten der Lehre und Forschung in den Spitälern von insgesamt 23 Millionen Franken beschlossen. Nach der Erhöhung des Kostenteilers wird der Kanton netto um jährlich 12 Millionen Franken entlastet. (Auskunft: Dr. Peter Indra, Leiter Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 40)
  • zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat die ordentliche Gesamterneuerung des Nationalrates auf das Wochenende vom 18. Oktober 2015 festgesetzt hat. Der Regierungsrat hat die Wahl des Mitglieds des Ständerats ebenfalls auf den 18. Oktober und einen allfälligen zweiten Wahlgang auf den 15. November angesetzt. (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 85 60)
  • in einem Schreiben an den Grossen Rat zur Resolution „betreffend Musikerinnen und Musiker aus Drittstaaten“ festgehalten, dass der Wegzug der Musikerinnen und Musiker für die Basler Musikszene ein Verlust sein werde. Er habe bei der Weiterleitung der Petition „Keine Musikwüste in Basel“ gegenüber Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga klar zum Ausdruck gebracht, dass er es begrüssen würde, wenn es künftig eine Möglichkeit für hochtalentierte Musikerinnen und Musiker aus Drittstaaten geben würde, mit einem erleichterten Verfahren in der Schweiz zu bleiben (vgl. dazu auch die Medienmitteilung vom 10. März 2015). (Auskunft: Hansjürg Dolder, Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel: 061 267 87 50)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Gegenentwurf zur Volksinitiative „Für Ernährungssicherheit“ unterstützt. Im Gegensatz zur Initiative schlägt der Bundesrat ein umfassendes Konzept zum Thema Ernährungssicherheit vor. Dieses beinhaltet neben der nachhaltigen Inlandproduktion auch die Bedeutung der Produktionsgrundlagen, der Wettbewerbsfähigkeit der Wertschöpfungskette, der Lebensmittelimporte und des ressourcenschonenden Konsums für die Ernährungssicherheit. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Dominik Keller, stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 23 20)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zu einer Parlamentarischen Initiative die Aufhebung von Artikel 239 des Strafgesetzbuches, welcher die Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen unter Strafe stellt, abgelehnt. Er schliesst sich damit der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats an. Im Fall von berechtigten Geheimhaltungsinteressen soll der bestmögliche Schutz des Meinungsbildungsprozesses weiterhin bestehen. Konsequenterweise sollte nicht nur die Verletzung des Amtsgeheimnisses unter Strafandrohung stehen, sondern grundsätzlich auch dessen Veröffentlichung. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Yvonne Schaffner, Staatskanzlei, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 80 59)
  • 15 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.