Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat…
- die vom Grossen Rat beschlossenen Änderungen von Kantonsverfassung (angenommen in der obligatorischen Referendumsabstimmung vom 9. Februar 2014) und Wahlgesetz per sofort wirksam erklärt. Die neuen Bestimmungen ermöglichen Schweizerinnen und Schweizern, die im Ausland wohnen und in eidgenössischen Angelegenheiten im Kanton Basel-Stadt stimmberechtigt sind, sich an der Wahl des Mitglieds des Ständerats des Kantons Basel-Stadt zu beteiligen (vgl. dazu auch Medienmitteilung vom 9. April 2013). (Auskunft: Dr. Simone Peter, Rechtsabteilung, Staatskanzlei, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 80 60)
- in der Beantwortung der Petition „Keine Musikwüste in Basel“ festgehalten, dass von den 55 Musikerinnen und Musikern, die aus rechtlichen Gründen künftig keine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung mehr bekommen können, deren 17 dank einer Härtefallregelung oder im Rahmen des Familiennachzugs in der Schweiz bleiben und arbeiten können. Für die weiteren Betroffenen gilt eine lange Übergangsfrist bis Ende August 2015. Wie den Antworten auf parlamentarische Vorstösse zu entnehmen ist, sieht der Bundesrat derzeit keine grundlegende Regelungslücke, insbesondere keinen generellen Überarbeitungsbedarf der Weisungen zum Ausländergesetz. Wie der Regierungsrat in einem Brief an Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga festhält, würde er begrüssen, wenn es künftig eine Möglichkeit für hochtalentierte Musikerinnen und Musiker aus Drittstaaten gäbe, mit einem erleichterten Verfahren in der Schweiz zu bleiben. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit hatte 2013 festgestellt, dass Musikerinnen und Musiker aus Drittstaaten in den vergangenen Jahren im Kanton Basel-Stadt Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen erhalten hatten, die gemäss Ausländergesetz so nicht hätten erteilt werden dürfen. (Auskunft: Antonina Stoll, Geschäftsleitung Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)
- den Baurechtsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Basel und der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt betreffend die Parzelle Dorfstrasse, Dorfkirche Kleinhüningen, genehmigt. Die Evangelisch-reformierte Kirche möchte auf der Parzelle einen Gemeindepavillon für die Dorfkirche Kleinhüningen bauen, da sie das Kirchgemeindehaus am Wiesendamm aufgrund der Sanierungsbedürftigkeit und der Distanz zur Dorfkirche Kleinhüningen aufgeben möchte. Durch den Bau eines Gemeindepavillons möchte die Evangelisch-reformierte Kirche das Angebot und die Infrastruktur auf das Areal der Dorfkirche konzentrieren. (Auskunft: Dr. Barbara Neidhart, Leiterin Marketing und Kommunikation, Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 46 27)
- für die Opferhilfe beider Basel für die Jahre 2015 bis 2018 Betriebsbeiträge in der Höhe von jährlich 660‘000 Franken (insgesamt 2,64 Millionen Franken) bewilligt. Das Opferhilfegesetz schreibt vor, dass die Kantone Beratungsstellen für Opfer von Gewalttaten zur Verfügung stellen. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vom Bundesrat beantragte inhaltlich unveränderte Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas bis 2024 unterstützt. Damit wird auch der Schweizer Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union beibehalten. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Samuel Hess, Geschäftsleitung Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehenen Änderungen des Strassentransportunternehmens- und des Verkehrsstrafrechts begrüsst. Diese Anpassungen sind vorwiegend administrativer Natur und erleichtern das Bewilligungsverfahren für Strassentransportunternehmen sowie für grenzüberschreitende Personenbeförderung. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
- anstelle des zurückgetretenen Jean-Pierre Prétôt für den Rest der laufenden Amtsperiode als Mitglied des Stiftungsrats der Louise Aubry-Kappeler-Stiftung gewählt:
- Philippe Wenger
- als Vertreter der BVB in die Paritätische Kommission BVB/BLT gewählt:
- Erich Lagler, Direktor BVB