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Motion zur Sterbehilfe soll nicht überwiesen werden

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) eine Motion betreffend „Zugang von Sterbehilfeorganisationen zu öffentlich unterstützten Spitälern und Alters- und Pflegeheimen“ nicht zu überweisen. Der Regierungsrat möchte darauf verzichten, in diesem ethisch heiklen Bereich gesetzliche Vorgaben zu machen. Stattdessen möchte er die Angebote der palliativen Behandlung fördern.

Ein parlamentarischer Vorstoss (Motion Luca Urgese, FDP) möchte die Listen-Spitäler und Pflegeheime im Kanton Basel-Stadt gesetzlich verpflichten, Sterbehilfeorganisationen Zugang zu Patientinnen und Patienten resp. Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern zu gewähren. Der Regierungsrat möchte darauf verzichten, in diesem ethisch heiklen Bereich gesetzliche Vorgaben zu machen und beantragt dem Grossen Rat deshalb, die rechtlich zulässige Motion nicht zu überweisen.

Umsetzung würde Probleme mit sich bringen
Die Umsetzung der Motion würde das Personal sowie die Spitäler und Pflegeheime selber vor grosse moralische und praktische Probleme stellen. Mitarbeitende können nicht dazu verpflichtet werden, an der Beihilfe zur Selbsttötung mitzuwirken. Das Zulassen von assistiertem Suizid betrifft nicht nur die sterbewillige Person, sondern auch Angehörige, die Institution, Mitbewohnende in einem Heim und die Gesundheitsfachleute. Somit sind insbesondere auch die Grundrechte des Personals in den Institutionen davon betroffen, welche gegenüber den Grundrechten der sterbewilligen Personen abzuwägen sind.

An die vorgeschlagene gesetzliche Regelung müssten sich alle Spitäler der Spitalliste und alle Heime der Pflegeheimliste halten. Wenn sich ein Spital oder ein Alters- und Pflegeheim weigern würde, Sterbebegleitung in seinen Räumlichkeiten zuzulassen oder durchzuführen, müsste die sich weigernde Institution als Konsequenz von der Spital- oder Pflegeheimliste ausgeschlossen werden. Somit könnte sie in der Folge nicht mehr zu Lasten der Krankenpflegeversicherung Leistungen erbringen und abrechnen.

Institutionen wollen keine gesetzliche Regelung
Eine Befragung bei den in Basel-Stadt ansässigen Alters- und Pflegeheimen sowie den auf der kantonalen Spitalliste aufgeführten Institutionen hat ergeben, dass diese keine neue gesetzliche Regelung, sondern die heutige Situation beibehalten möchten. Die Wahlfreiheit zum Umgang mit dem Thema soll bei den jeweiligen Institutionen belassen und nicht vom Staat vorgegeben werden. Bereits heute gewähren rund zwei Drittel der Basler Alters- und Pflegeheime Sterbehilfeorganisationen Zugang zu ihren Bewohnerinnen und Bewohnern oder lassen die Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten zu. Die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Sterbebegleitungen ist mit total ein bis zwei Fällen in den letzten zehn Jahren jedoch sehr gering.

Von Seiten der Spitäler kam klar zum Ausdruck, dass sie keine Suizidbeihilfe in ihren Räumen dulden möchten. Der Zugang von Sterbehilfeorganisationen zu Spitälern für individuelle Beratungsgespräche wird jedoch gewährt. Wünscht sich eine Patientin oder ein Patient einen assistierten Suizid, so wird der Austritt aus dem Spital und in gewissen Fällen der Transport an den gewünschten Ort ermöglicht.

Kein Konsens in der Bevölkerung
Der Regierungsrat begründet seine Haltung auch damit, dass es derzeit keinen Konsens in der Bevölkerung zur Sterbehilfe gibt. Dies ist im Kanton Basel-Stadt so, aber auch in anderen Kantonen. So haben die meisten Kantone keine gesetzliche Regelung zum Thema Sterbehilfe und überlassen den Entscheid den jeweiligen Institutionen. Der Kanton Basel-Stadt würde bei Annahme der Motion sehr weit gehen.

Spezielle Regelungen kennen einzig die Stadt Zürich unter gewissen Bedingungen sowie die Kantone Waadt und Neuenburg. Die in der Motion ausdrücklich als Beispiel angeführte neue Regelung des Kantons Neuenburg ist beim Bundesgericht angefochten worden. Das Bundesgericht wird die Frage der Vereinbarkeit mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit klären müssen. Dieses Verfahren ist hängig.

Förderung der palliativen Behandlungsmöglichkeiten
Der Regierungsrat möchte anstelle der Sterbehilfe die Angebote der palliativen Behandlung fördern und besser bekannt machen.

Aus den genannten Gründen ist der Regierungsrat zum Entscheid gekommen, dem Grossen Rat zu empfehlen, die Motion nicht zu überweisen.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Lukas Engelberger, Tel. +41 61 267 95 21 Vorsteher Gesundheitsdepartement