Solides Budget 2016 dank restriktiver Ausgabenpolitik und stabilen Steuererträgen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Kanton Basel-Stadt budgetiert für das Jahr 2016 einen von Sonderfaktoren bereinigten Überschuss von 85.8 Mio. Franken. Dies kommt einerseits aufgrund der kontrollierten Ausgabenpolitik und den Entlastungsmassnahmen 2015-17 zustande. Andererseits ist insbesondere bei den natürlichen Personen eine stete Steigerung der Einkommenssteuern feststellbar. Aufgrund der bereits beschlossenen Pensionskassen-Reform verschlechtert sich das Gesamtergebnis einmalig um 1.02 Mia. auf -932.1 Millionen Franken.
Ein solides und stetiges Gesamtergebnis
Die Finanzlage des Kantons entwickelt sich weiterhin äusserst stabil. Dank der restriktiven Ausgabenpolitik und den Entlastungsmassnahmen einerseits und der stabilen Entwicklung bei den Steuererträgen andererseits budgetiert der Kanton Basel-Stadt, ohne die Einmaleffekte der Pensionskassen-Revision, im 2016 einen Überschuss von 85.8 Mio. Franken in der Gesamtrechnung. Die soliden Jahresergebnisse und der Schuldenabbau der letzten Jahre erlauben es dem Kanton die Pensionskassen-Revision umzusetzen und weiterhin die notwendigen Investitionen in den Lebens- und Wirtschaftsstandort Basel-Stadt zu tätigen.
Fortsetzung der kontrollierten Ausgabenpolitik
Der Regierungsrat setzt seine restriktive Ausgabenpolitik fort und setzt im 2016 weitere Entlastungsmassnahmen im Umfang von 28.3 Mio. Franken um. Nach den bereits im 2015 umgesetzten Massnahmen von 19.0 Mio. Franken, erhöht sich der Entlastungseffekt somit auf jährlich 47.3 Mio. Franken. Der Regierungsrat nimmt gezielte Erhöhungen im Rahmen seiner Schwerpunkte vor: 7.4 Mio. Franken für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, 2.7 Mio. Franken für die Weiterentwicklung der familienergänzenden Tagesbetreuung und -strukturen und 2.3 Mio. Franken für die Hochschul- und Universitätsentwicklung.
Bei den nur schwer zu beeinflussenden Budgetposten entwickelt sich das Zweckgebundene Betriebsergebnis voraussichtlich wie folgt: Im Vergleich zum Budget 2015 wird erwartet, dass aufgrund des Rückgangs der Rückerstattungen aus Sozialversicherungen, des Wegfalls der Rückerstattungen der Heimatkantone gemäss Zuständigkeitsgesetz ZUG und dem erwartenden Anstieg des Bestandes an Asylpersonen die Kosten der Sozialhilfe um 5.8 Mio. Franken ansteigen. Aufgrund einer erwarteten Zunahme sowohl bei den Bezügerinnen und Bezügern als auch den Unterstützungskosten wird mit einer voraussichtlichen Erhöhung bei den Ergänzungsleistungen von 4.1 Mio. Franken und bei den Prämienverbilligungen von 3.8 Mio. Franken gerechnet. Beim Strafvollzug wird mit einer weiterhin hohen Anzahl an Hafttagen gerechnet, wodurch die Ausgaben um 4.0 Mio. Franken steigen. Zudem werden 3.7 Mio. Franken tiefere Busseneinnahmen budgetiert.
Stabile Entwicklung bei den Einkommenssteuern
Bei der Steuerentwicklung ist insbesondere bei den natürlichen Personen weiterhin eine positive Entwicklung feststellbar. Im Vergleich zur Jahresrechnung 2014 erwartet der Regierungsrat einen Zuwachs um 61.9 Mio. Franken, was einer jährlichen Steigerung von 1.8 Prozent entspricht. Aufgrund der Aufhebung der Euro-Untergrenze besteht eine grosse Unsicherheit über die wirtschaftliche Entwicklung. Der Regierungsrat budgetiert deshalb die Einnahmen der juristischen Personen vorsichtig und belässt sie ungefähr auf dem Niveau des Jahres 2014.
Hohe Investitionsausgaben in den Standort Basel-Stadt
Die Nettoinvestitionen befinden sich mit 438 Mio. Franken auf ähnlich hohem Niveau wie im Budget 2015 und um rund 122 Mio. Franken höher als im Rechnungsjahr 2014. Grössere Investitionen werden für die Sanierungen der St. Jakobshalle und des Theaters, in Schulhaussanierungen und -neubauten im Rahmen der Schulharmonisierung, für den Ausbau der Tagesstrukturen, sowie für die Erhaltung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs getätigt. Zusätzlich gehen grössere Darlehen an die BVB und die Universität Basel, 42.6 Mio. Franken für die Beschaffung der neuen Flexity-Trams und 35.7 Mio. Franken für den Neubau des Biozentrums
Mit den hohen Investitionen steigt das Niveau der Abschreibungen auf Grossinvestitionen auf 180.1 Mio. Franken. Dies führt zu einem Selbstfinanzierungsgrad unter Nichtberücksichtigung der PK-Revision von 46.9%. Infolgedessen können nicht alle Investitionen aus eigenen Mittel finanziert werden und die Nettoverschuldung steigt entsprechend an.
Ausserordentliche Auswirkungen aufgrund der Pensionskassen-Reform
Der Grosse Rat hat im Juni 2014 die Pensionskassen-Reform verabschiedet. Diese beinhaltet eine Senkung des technischen Zinssatzes von 4 auf 3 Prozent, eine Erhöhung des Rentenalters von 63 auf 65 und eine Umstellung vom Leistungs- auf das Beitragsprimat. Diese Reform wird per 1.1.2016 umgesetzt und belastet entsprechend einmalig die Rechnung des Kantons. Das Gesamtergebnis verschlechtert sich durch die Revision um 1.02 Mia. Franken. So werden zum einen die Darlehen an die Destinatäre aus der Pensionskassen-Ausfinanzierung der Jahre 2008 und 2010 nicht mehr weiter amortisiert, welche die Erfolgsrechnung um 602 Mio. Franken verschlechtern. Zum anderen belasten die Besitzstandseinlagen infolge des Primatwechsels und der Senkung des technischen Zinssatzes die Erfolgsrechnung um voraussichtlich 414.5 Mio. Franken. Die Pensionskassen-Reform führt zu einer Verschlechterung des Finanzierungssaldos auf -672.1 Mio. Franken. Dies erhöht die Nettoschuldenquote auf 4.4 ‰. Im Gegensatz zu anderen Kantonen vollzieht Basel-Stadt seine Pensionskassen-Reform innerhalb der bestehenden Schuldenbremse.
Ausblick: Positive Jahresergebnisse und abnehmende Neuverschuldung
Aufgrund der Entlastungsmassnahmen und der weiterhin stabilen Erwartungen bei den Steuereinnahmen weist die Finanzplanung in den kommenden Jahren leichte Überschüsse aus. Die Investitionen bleiben weiterhin hoch, was trotz der positiv zu erwartenden Gesamtergebnisse zu einem Selbstfinanzierungsgrad im ganzen Planungszeitraum von unter 100% führt. Die Investitionen müssen somit teilweise durch Schuldenaufnahme finanziert werden. Aufgrund des Schuldenabbaus der letzten Jahre ist der Handlungsspielraum dafür gegeben.
Das Investitionsvolumen wird sich ab 2017 dank der Investitionspriorisierung und der fortschreitenden Projektumsetzung - insbesondere im Rahmen der Schulhäusersanierung und -neubauten - markant reduzieren. Bis 2018 werden die vom Regierungsrat verabschiedeten Entlastungsmassnahmen den kantonalen Finanzhaushalt um wiederkehrend 64.8 Mio. Franken pro Jahr entlasten. Die Schuldenaufnahme reduziert sich dadurch insbesondere gegen Ende des Planungszeitraums massgeblich. Nach einem aufgrund der Pensionskassenrevision markanten Anstieg der Nettoschulden im Jahr 2016 auf rund 2.9 Mia. Franken, steigen diese bis 2019 noch um voraussichtliche 0.4 Mia auf 3.3 Mia. Franken. Die Nettoschuldenquote entwickelt sich dementsprechend und wird nach aktueller Planung mit 4.6 ‰ bei einem Wert zu liegen kommen, welcher sich noch deutlich unter der maximal zulässigen Nettoschuldenquote von 6.5 ‰ befindet.
Die finanziellen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III fliessen noch nicht in die aktuelle Finanzplanung mit ein, da sie frühestens ab Rechnungsjahr 2020 wirksam werden dürften.