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Unternehmenssteuerreform III: Ausgewogenes Paket des Bundesrats

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III veröffentlicht. Sie wird einen Umbau des Steuersystems mit sich bringen. Der Regierungsrat begrüsst die Inhalte der Botschaft und das zügige Vorgehen des Bundesrats. Er fordert die Eidgenössischen Räte auf, das austarierte Paket zu unterstützen.

Die Botschaft sieht vor, dass die Schweiz umstrittene Sondermodelle („Statusgesellschaften“) in den nächsten Jahren aufgibt. Die Aufgabe der Sondermodelle ist unausweichlich. Sie sind in der G20, der OECD und der EU stark in der Kritik. Ein Festhalten an international nicht akzeptierten Modellen würde die Rechts- und Standortsicherheit in der Schweiz markant schwächen.

Gezielte Ersatzmassnahmen sind sinnvoll
Die Aufgabe der Statusgesellschaften führt ohne Gegenmassnahmen zu einer erheblichen steuerlichen Mehrbelastung der international ausgerichteten Unternehmen. Die Standortattraktivität wäre in Frage gestellt. Deshalb will der Bundesrat eine Lizenzbox einführen. Mit ihr werden Erträge aus innovativen Aktivitäten reduziert besteuert. Die Kantone sollen zudem die Möglichkeit erhalten, Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen zu begünstigen (Inputförderung).

Steuerlast der betroffenen Unternehmen in Basel-Stadt soll ähnlich bleiben
Ziel der Reform in Basel-Stadt muss es sein, dass die effektive Steuerbelastung für die vom Umbau betroffenen Unternehmen insgesamt ähnlich ausfällt wie heute. Einnahmen und Attraktivität sollen damit ausgewogen gehalten werden. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lizenzbox muss sich an international akzeptierten Massstäben orientieren. Sie dürfte weniger umfassend wirken als ursprünglich angenommen. Deshalb wird auch Basel-Stadt zum Ausgleich eine Senkung der ordentlichen Gewinnsteuersätze angehen müssen. Der Regierungsrat wird die nötigen Schritte für eine nachhaltige Reform prüfen. Umso wichtiger wird die vorgesehene Kompensation durch den Bund.

Gegenfinanzierung: Ausgleich des Bundes und Erhöhung der Dividendenbesteuerung
Die Unternehmenssteuerreform III ist für alle Beteiligten – für die Unternehmen, für Bund und Kantone – eine grosse Herausforderung. Der Regierungsrat begrüsst die zur Finanzierung der Reform vom Bund vorgeschlagenen Ausgleichszahlungen an die Kantone sowie die Anpassungen am Nationalen Finanzausgleich (NFA). Unverzichtbar ist ausserdem, dass die Besteuerung der Dividenden vereinheitlicht und erhöht wird.

Gesamtpaket ist ausgewogen – ein Überladen der Reform wäre gefährlich
In seinem Paket verzichtet der Bundesrat einerseits auf die Kapitalgewinnsteuer. Andererseits hat er auch auf steuerliche Erleichterungen verzichtet, deren negative Auswirkungen auf die Einnahmen nicht genügend abschätzbar sind. Der Regierungsrat erachtet den Vorschlag des Bundesrates als klug und ausgewogen. Er fordert die Eidgenössischen Räte dazu auf, das Paket nicht aufzuschnüren. Es darf nicht mit weiteren Forderungen einseitig überladen werden.

Weitere Auskünfte

Regierungsrätin Dr. Eva Herzog, Tel. 061 267 95 50 Vorsteherin des Finanzdepartements