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Der Regierungsrat sagt JA zur Unternehmenssteuerreform III

Medienmitteilung

Regierungsrat

Am 12. Februar 2017 kommt die Unternehmenssteuerreform III auf eidgenössischer Ebene zur Abstimmung. Die Reform gibt den Kantonen die nötigen steuerlichen Instrumente und finanziellen Spielraum, um den internationalen Wandel des Steuersystems zu bewältigen. Nach Ansicht des Regierungsrates ist ein Ja die beste Lösung, um Arbeitsplätze, Wertschöpfung und die finanzielle Nachhaltigkeit der öffentlichen Hand zu sichern.

Ungleichbehandlung aufheben
Im heutigen Schweizer Steuersystem werden Erträge aus dem Ausland stark reduziert besteuert. Im Kanton Basel-Stadt beträgt die typische Gewinnsteuerlast einer privilegierten Gesellschaft 8 bis 11 Prozent (inklusive Bundessteuer). Inlandorientierte Gesellschaften bezahlen hingegen mit einer Gewinnsteuerlast von bis zu 22 Prozent deutlich höhere Steuern. Mit der Unternehmenssteuerreform III wird diese Ungleichbehandlung aufgehoben.

Bund gibt den Kantonen die nötigen Instrumente und finanziellen Spielraum
Derzeit werden weltweit vierzig Steuermodelle angepasst, fünf davon in der Schweiz. Seit 2012 haben Bund, Kantone und das Bundesparlament intensiv an einer Lösung für die Schweiz gearbeitet. Die nun vorliegende Unternehmenssteuerreform III ist nach Ansicht des Regierungsrats ein guter Kompromiss, welcher den Kantonen den nötigen Spielraum gibt.

Die Reform schafft einen Werkzeugkasten für die Kantone. Die neuen Instrumente werden heute vom Ausland bereits eingesetzt. Sie sind also nötig, damit die Schweiz gleich lange Spiesse hat. Zweitens gibt der Bund den Kantonen finanzielle Mittel, um die Reform zu bewältigen.

Die kantonale Umsetzung ist noch nicht Teil der jetzigen Abstimmung. Bei einer Annahme der Reform können die Kantone individuell entscheiden, welche Instrumente sie einsetzen wollen.

Inlandgeschäft, KMU und Werkplatz als Gewinner
Steuerlich entlastet werden die eher inlandorientierten Gesellschaften, darunter viele KMU. Hingegen werden die bisher privilegierten internationalen Gesellschaften steuerlich gleich oder etwas stärker belastet als bis anhin. Ein für den Innovationsstandort zentrales Element der Reform ist die Patentbox: Sie schafft Anreize für Forschung, Innovation und damit auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz. Davon profitieren die Bevölkerung und der Kantonshaushalt.

Für die Region besonders wichtige Abstimmung
Die Volksabstimmung ist für die Region Basel von grösster Bedeutung. Die Gesellschaften mit Steuerstatus bieten allein in Basel-Stadt 32‘000 Vollzeitstellen. Sie bezahlen pro Jahr 61 Prozent der Gewinn- und Kapitalsteuern, das sind knapp 500 Millionen Franken pro Jahr.

Mit einem Ja zur Reform wird die Basis gelegt, damit der Regierungsrat seine ausgewogene Politik mit hohen Investitionen in Bildung, Kultur und Infrastruktur und einem gut ausgebauten sozialen Ausgleich fortsetzen kann.

Weitere Auskünfte

Dr. Eva Herzog, Tel. +41 61 267 95 50 Regierungsrätin, Vorsteherin des Finanzdepartements