eHealth-Modellversuch in Basel
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat Basel-Stadt hat die rechtlichen Grundlagen für einen eHealth-Modellversuch in Basel genehmigt. Kantonsbewohnerinnen und –bewohner sollen damit die Möglichkeit erhalten, ein eigenes elektronisches Patientendossier zu eröffnen.
Gemäss der im Jahr 2007 entstandenen Strategie „eHealth Schweiz“ sowie der “Strategie Gesundheit 2020“ ist es das Ziel des Bundesrats, dass die Menschen in der Schweiz „den Fachleuten ihrer Wahl unabhängig von Ort und Zeit relevante Informationen über ihre Person“ geben können. Das elektronische oder virtuelle Patientendossier (ePD) ist dafür Basis. Im Jahr 2017 ist mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossiers (EPDG) zu rechnen. Mit diesem werden Spitäler mit einer Übergangsfrist von drei Jahren und die übrigen stationären Leistungserbringer im Gesundheitswesen mit einer Frist von fünf Jahren zur Teilnahme verpflichtet. Der Bund delegiert die Implementierung von eHealth an die Kantone, da er selbst nicht über die gesetzliche Legitimation verfügt, eigene Umsetzungsprojekte durchzuführen. Kantone, die bereits vor 2017 ein solches System einführen und testen wollen, müssen dafür selbst eine kantonale rechtliche Grundlage schaffen. Dies hat der Regierungsrat mit der heute genehmigten Verordnung getan.
Die Verordnung über den eHealth-Modellversuch Basel tritt auf 1. Juni 2016 in Kraft. Mit dem Anlegen von ersten Dossiers können Interessierte gegen Ende Jahr rechnen. Die Eröffnung eines eigenen elektronischen Patientendossiers ist freiwillig und kostenlos, sowohl für Behandelnde wie für Patientinnen und Patienten. Im Behandlungsfall werden vom Behandelnden Dokumente und Daten in diese elektronischen Patientendossiers abgelegt. Unabhängig von Ort und Zeit können weitere Behandelnde sowie die Patientin oder der Patient selbst auf das elektronische Patientendossier zugreifen. Die Patientin respektive der Patient bestimmt, welcher Leistungserbringer welche Zugriffsrechte hat.
Mit der Bereitstellung einer eHealth-Basisinfrastruktur im Kanton Basel-Stadt soll anhand einer konkreten Umsetzung erprobt werden, in welchem Ausmass ein elektronisches Patientendossier Qualität, Effizienz und Sicherheit im Gesundheitswesen fördern kann. Ein weiteres Ziel ist die bessere Information für die Patientinnen und Patienten über ihre eigene Krankheitsgeschichte.
Der Kanton Basel-Stadt ist vom Potenzial von eHealth überzeugt und engagiert sich bereits seit einigen Jahren in diesem Bereich. Mit der Verabschiedung des EPDG auf nationaler Ebene im Juni 2015 wurde nun der Weg geebnet, auf kantonaler Ebene das Projekt voranzutreiben. Mit der Verabschiedung seiner eHealth-Verordnung machte der Regierungsrat Basel-Stadt nun einen grossen Schritt. Gemeinsam mit dem Universitätsspital Basel arbeitet das Gesundheitsdepartement unter strenger Berücksichtigung des Datenschutzes an der praktischen Implementierung eines eDossier-Systems. Dieses System ist auch für die Teilnahme von weiteren Kantonen offen.
Es ist vorgesehen, noch in diesem Jahr einen Trägerverein eHealth Basel für Leistungserbringer und weitere Akteure im Gesundheitswesen zu gründen. Dieser Verein hat die Weiterentwicklung, Verbreitung und Finanzierung von eHealth zum Zweck. Der Trägerverein eHealth soll sicherstellen, dass alle Interessenvertreter und vor allem die Leistungserbringer und die Patientinnen und Patienten selbst die Möglichkeit haben, sich in die Entwicklung von eHealth in der Region einzubringen