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Eröffnung Vernehmlassung zur Mehrwertabgabe-Revision

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat schickt eine Revision des Bau- und Planungsgesetzes betreffend die Mehrwertabgabe in die öffentliche Vernehmlassung. Die Revision sieht Vereinfachungen zugunsten der Bauherrschaften vor und präzisiert die gesetzlichen Grundlagen insbesondere in speziellen Nutzungszonen. Zudem soll die Zweckbindung erweitert werden, indem künftig Grünanlagen auch in unmittelbar angrenzenden Gemeinden finanziert werden können, wenn sie überwiegend von der Basler Bevölkerung genutzt werden. Wo die innere Verdichtung einen Ausbau des öffentlichen Verkehrs voraussetzt, sollen die entsprechenden Investitionen künftig ebenfalls aus der Mehrwertabgabe finanzierbar sein.

Die vorliegende Revision des Bau- und Planungsgesetzes betreffend die Mehrwertabgabe, die nun in die öffentliche Vernehmlassung geht, sieht Vereinfachungen zugunsten der Bauherrschaften vor. Unter anderem soll ein Sockelfreibetrag von 10'000 Franken eingeführt werden. Zudem können Planungs- und Wettbewerbskosten künftig von den planungsbedingten Bodenmehrwerten abgezogen werden. Auch sollen für die bestehende und bewährte Praxis zur Berechnung der Mehrwertabgabe in speziellen Nutzungszonen die gesetzlichen Grundlagen präzisiert werden.

Ausserdem soll auch die Zweckbindung der Mehrwertabgabe ausgeweitet werden. Heute beschränkt sich die Verwendung auf öffentliche Grünanlagen auf Stadtgebiet. Künftig sollen mit der Mehrwertabgabe auch öffentliche Freiräume ausserhalb von Grünanlagen wie Stadt- und Spielplätze finanziert werden können, wenn diese der Wohnqualität im Quartier zu Gute kommen. In Ausnahmefällen soll es auch möglich werden, öffentliche Grünanlagen oder Freiräume in umliegenden Gemeinden mit der Abgabe zu finanzieren, sofern diese überwiegend von der Basler Bevölkerung genutzt werden (bspw. Margarethenpark). Ferner soll die Mehrwertabgabe künftig auch Erschliessungsmassnahmen durch öffentliche Verkehrsmittel mitfinanzieren können, die zur Reduktion der Verkehrsbelastung in verdichteten Quartieren beitragen. Davon profitieren auch bisher unternutzte, schlecht erschlossene Gewerbeareale, wo eine Verdichtung oft eine verbesserte Erschliessung mit dem Öffentlichen Verkehr voraussetzt.

Mit den vorgesehenen Zweckerweiterungen kann auch den Anliegen von zwei parlamentarischen Vorstössen (Anzug Lukas Engelberger, CVP, betreffend „Flexibilisierung der Mehrwertabgabe“ und Anzug René Brigger, SP, betreffend „Zweckerweiterung des Mehrwertabgabefonds) entsprochen werden.

Die Mehrwertabgabe fördert eine qualitätsvolle innere Verdichtung, indem die Hälfte der Bodenmehrwerte, die durch Aufzonungen entstehen, abgeschöpft und zur Erhaltung und Verbesserung der Wohnqualität in den Quartieren investiert wird. Der Kanton Basel-Stadt hat die Mehrwertabgabe bereits 1977 eingeführt. Das revidierte Eidgenössische Raumplanungsgesetz, das in der Volksabstimmung vom 3. März 2013 angenommen wurde, schreibt die Einführung der Mehrwertabgabe für alle Kantone vor.

Weitere Auskünfte

Pascal Giller, Tel. +41 61 267 91 66 Rechtsabteilung, Bau- und Verkehrsdepartement