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Kantonale Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III: Nachhaltiges und dringendes Reformpaket für Standort, Wirtschaft und Bevölkerung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur kantonalen Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III eröffnet. Mit einem Massnahmenpaket will der Regierungsrat die enorme Herausforderung für den Kanton nachhaltig und ausgewogen lösen. Das Paket steht auf drei Säulen: Erstens bleibt der Standort für Unternehmen dank einem Umbau des Steuersystems wettbewerbsfähig. Zweitens bewirken Begleitmassnahmen – darunter auch eine Senkung der Einkommensteuer – eine finanzielle Entlastung der Bevölkerung. Drittens ist das Reformpaket dank dem strukturellen Überschuss des Kantons und dem finanziellen Ausgleich des Bundes für den Kanton Basel-Stadt nachhaltig finanzierbar.

Aufgabe der kantonalen Steuerstatus
So genannte Statusgesellschaften (Holdings, gemischte Gesellschaften, Domizilgesellschaften) werden heute bei der kantonalen Gewinn- und Kapitalsteuer stark reduziert besteuert. Die Gewinnsteuerlast dieser oft international ausgerichteten Unternehmen beträgt in allen Schweizer Kantonen rund 8 bis 11%. Als Folge daraus sind alle Schweizer Kantone im internationalen Vergleich steuerlich sehr wettbewerbsfähig. Wegen des hohen Anteils dieser Unternehmen liegt die durchschnittliche effektive Gewinnsteuerlast in Basel-Stadt mit aktuell 12% vergleichsweise tief.

Die Schweiz muss jedoch – wie viele andere Staaten – international nicht mehr akzeptierte Steuermodelle aufgeben. Die damit verbundene Reform ist dringend: Staaten und Unternehmen, die weiterhin auf solche Modelle setzen, drohen schwerwiegende Gegenmassnahmen.

Betroffene Unternehmen sind für den Standort unverzichtbar
Die von der Reform betroffenen Unternehmen haben eine sehr hohe Bedeutung für Kantonsfinanzen und Volkswirtschaft des Kantons Basel-Stadt: Sie tragen zu 61% der Einnahmen aus der Gewinn- und Kapitalsteuer bei (493 Mio. Franken), machen 48% der Wertschöpfung aus und bieten 32‘000 Vollzeitstellen im Kanton an. Wenn der Kanton Basel-Stadt keine Massnahmen ergreift, wären mittelfristig Einnahmen und Stellen gefährdet. Die Herausforderung für den Kanton Basel-Stadt ist folglich ausserordentlich gross.

Kantonales Massnahmenpaket löst die enorme Herausforderung
Dank dem strukturellen Überschuss des Kantons und den Ausgleichszahlungen des Bundes hat der Kanton die nötigen Mittel, um eine nachhaltige Reform umzusetzen, von welcher die Unternehmen und zugleich auch die Bevölkerung direkt profitieren. In seinem Reformpaket orientiert sich der Regierungsrat am Vorbild des Kantons Waadt: Dort wurde die nötige Steuerreform im Rahmen eines Gesamtpakets mit Begleitmassnahmen für die Bevölkerung im März 2016 von 87% der Stimmbevölkerung angenommen.

Attraktivität und Standortsicherheit für die Unternehmen
Das Paket beinhaltet neue und international akzeptierte steuerliche Massnahmen: Mit der Patentbox werden Erträge aus Forschung und Entwicklung entlastet, mit der zinsbereinigten Gewinnsteuer wird ein Zinsabzug auf Eigenkapital eingeführt. Der kantonale Gewinnsteuersatz wird auf effektiv 13% (inkl. direkte Bundessteuer) gesenkt und der Kapitalsteuersatz auf 1 Promille reduziert. Die neue, ordentliche Gewinnsteuerbelastung von 13% bringt in Kombination mit den neuen steuerlichen Massnahmen folgende Auswirkungen auf die Unternehmen mit sich:

  • Gesellschaften, welche nicht von den Steuerstatus begünstigt sind, tragen heute eine Gewinnsteuerlast von bis zu 22%. Insbesondere KMU profitieren erheblich von der Senkung auf 13%.
  • Die Gewinnsteuerlast von international ausgerichteten Unternehmen steigt typischerweise von heute rund 8 bis 11% auf die neue Belastung von 13%.
  • Mittels der Patentbox können die Unternehmen ihre Gewinnsteuerlast auf bis zu 11% reduzieren. Diese Reduktion wird im Einklang mit den internationalen Standards nur Unternehmen gewährt, die bedeutende Forschungsausgaben in der Schweiz tätigen. Die Maximalentlastung der kantonalen Gewinnsteuer („Entlastungsbegrenzung“) beträgt 40%.

Um die starke Senkung der ordentlichen Steuersätze teilweise auszugleichen, wird die Teilbesteuerung der Dividenden von 50% auf 80% erhöht. Trotz dieser Erhöhung bleibt die Steuerbelastung der Unternehmen und Anteilseigner gesamthaft tiefer als vor der Reform.

Finanzielle Entlastung für die Bevölkerung und Beitrag der Unternehmen
Das Reformpaket soll nicht einzig und allein den Unternehmen zu Gute kommen. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, bedeutende finanzielle Mittel zu Gunsten der Bevölkerung einzusetzen. Darüber hinaus erwartet der Regierungsrat auch einen Beitrag der Unternehmen.

  • Der Freibetrag wird um 1‘000 Franken für Einzelpersonen und 2‘000 Franken für Ehepaare erhöht. Die Einkommenssteuer für natürliche Personen wird so um 30 Mio. Franken gesenkt.
  • Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden um 100 Franken pro Monat erhöht. Damit wird ein Teil der Einsparungen der Unternehmen an die Arbeitnehmenden weitergegeben.
  • Drittens sollen die kantonalen Beiträge an die Prämienverbilligungen für die Krankenversicherung um 10 Mio. Franken erhöht werden.

Nachhaltigkeit für die Kantonsfinanzen
Das Reformpaket ist nur finanzierbar, weil der Kanton Basel-Stadt über einen strukturellen Überschuss verfügt. Die zweite Bedingung für die Finanzierbarkeit des Reformpakets ist die Annahme der Bundesreform: Der Kanton erhält infolge der vorgesehenen Unternehmenssteuerreform des Bundes einen zusätzlichen Spielraum von rund 70 Mio. Franken pro Jahr. Sie stammen aus Ausgleichsmassnahmen des Bundes und einer Reform des Finanzausgleichs, welche den Kanton Basel-Stadt entlasten soll.

Reformpaket sichert Standort, entlastet Bevölkerung und ist für den Kanton tragbar
Das Reformpaket stellt die dringend erforderliche Standortsicherheit für die Unternehmen wieder her. In Kombination aller Massnahmen führt das Paket zudem zu einer Entlastung der Unternehmen um insgesamt 100 Mio. Franken pro Jahr. Die Bevölkerung wird um insgesamt 110 Mio. Franken pro Jahr entlastet. Die Mindereinnahmen des Kantons betragen nach Wirksamkeit aller Massnahmen und nach Berücksichtigung des Ausgleichs des Bundes 140 Mio. Franken pro Jahr. Diese Mindereinnahmen sind dank dem strukturellen Überschuss und dem Ausgleich des Bundes für den Kanton Basel-Stadt tragbar.

Weitere Auskünfte

Regierungsrätin Dr. Eva Herzog Tel. 061 267 95 50 Vorsteherin des Finanzdepartements