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Regierungsrat nimmt Stellung zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 des Bundes

Medienmitteilung

Regierungsrat

Im Rahmen der Vernehmlassung nimmt der Kanton Basel-Stadt Stellung zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 des Bundes. Der Regierungsrat lehnt Sparmassnahmen, welche auf Kosten der Kantone umgesetzt werden oder nicht mit den momentanen Gegebenheiten vereinbar sind, ab. Insbesondere wehrt sich der Regierungsrat gegen die vorgesehenen Sparmassnahmen im Bereich der Ergänzungsleistungen AHV/IV, der Migration und Integration, der Prämienverbilligung sowie der Bildung, Forschung und Innovation.

Infolge der starken Aufwertung des Frankens erwartet der Bundesrat um bis zu fünf Milliarden Franken (7 %) tiefere Einnahmen. Um ein strukturelles Defizit zu verhindern, soll der Bundeshaushalt gegenüber dem provisorischen Finanzplan 2017–2019 im Jahr 2017 um knapp 800 Millionen Franken und in den Jahren 2018 und 2019 um rund eine Milliarde Franken entlastet werden. Das Stabilisierungsprogramm des Bundes sieht insgesamt 25 Massnahmen vor.

Einschätzung des Kantons Basel-Stadt
Der Regierungsrat unterstützt in seiner Vernehmlassungsantwort grundsätzlich den Willen des Bundesrates, ein strukturelles Defizit zu vermeiden. Jedoch werden Sparmassnahmen abgelehnt, welche auf Kosten der Kantone gehen, nicht mit den momentanen Herausforderungen vereinbar sind oder nicht beurteilbare Folgen für die Kantone haben. In diese Kategorien fallen die Sparmassnahmen im Bereich der Ergänzungsleistungen AHV/IV, der Migration und Integration, der Prämienverbilligung sowie der Bildung, Forschung und Innovation.

Zu hohe Kürzungen im Bereich der Bildung, Forschung und Innovation
Mit rund 555 Millionen Franken soll im Bereich Bildung, Forschung und Innovation am meisten gespart werden. Der Regierungsrat lehnt diese Einsparungen ab. Zudem ist er der Ansicht, dass der Schweiz ihre Führungsrolle im Bereich Bildung, Forschung und Innovation nicht durch Sparmassnahmen strittig gemacht werden darf, vor allem nachdem durch die Masseneinwanderungsinitiative bereits der Zugang zum europäischen Forschungsraum erschwert ist. Auch vor dem Hintergrund der bevorstehenden Verschärfung des Fachkräftemangels kommen diese Sparbemühungen zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Der Regierungsrat warnt davor, in diesem Bereich eine zu kurzfristige Sicht einzunehmen. Es besteht die Gefahr, dass die fehlenden Investitionen die Position der Schweiz nachhaltig schwächen und sich somit das Budgetdefizit des Bundes langfristig erhöhen, anstatt wie angedacht reduzieren wird.

Einsparungen bei Sozialleistungen auf Kosten der Kantone
Um rund 75 Millionen Franken möchte der Bund seinen Beitrag an der Prämienverbilligung kürzen. Gerechtfertigt wird diese Kürzung mit der anstehenden Ergänzungsleistungs-Reform, infolge derer die Kantone Einsparungen erzielen würden. Die Ergänzungsleistungs-Reform ist aber weder beschlossen, noch ist klar, ob die Kantone überhaupt davon profitieren werden. Vor dem Hintergrund, dass Basel-Stadt bereits in der Vergangenheit seinen Anteil gesteigert hat, lehnt der Regierungsrat auch diese Sparmassnahme ab.

Im Bereich der Ergänzungsleistungen AHV/IV möchte der Bund insgesamt 4.2 Millionen Franken einsparen. Vor dem Hintergrund, dass bereits in der Vergangenheit der Bundesanteil an den Gesamtkosten der Ergänzungsleistungen kontinuierlich abgenommen hat, lehnt der Regierungsrat diese Massnahme ab. Er möchte verhindern, dass die Kostenverlagerung zulasten der Kantone noch zusätzlich beschleunigt wird.

Falscher Zeitpunkt für Sparmassnahmen im Bereich Migration und Integration
Der Bund plant einerseits die neuen Bundeszentren zur Aufnahme von Asylsuchenden erst später in Betrieb zu nehmen. Andererseits soll der Beitrag an die Integrationsmassnahmen gekürzt werden. Für den Regierungsrat wird hier am falschen Ort gespart. So wurde nicht nur im Jahr 2015 eine starke Zunahme von Asylgesuchen registriert, es wird auch für das aktuelle Jahr mit keiner Abnahme der Flüchtlingsströme gerechnet. Der Bund sollte die Kantone und Gemeinden bei deren Integrationsmassnahmen wenn schon zusätzlich unterstützen, aber sicher nicht belasten. Denn eine erschwerte Integration führt langfristig zu höheren volkswirtschaftlichen Kosten.

Weitere Auskünfte

Dr. Markus König, Tel. +41 61 267 96 01 Leiter Finanzverwaltung Finanzdepartement