Wachstum der Gesundheitskosten in Basel-Stadt erneut tiefer als Prämienanstieg 2017
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat den zweiten Bericht über die Leistungs-, Kosten- und Prämienentwicklung sowie die Massnahmen zur Dämpfung der Höhe der Gesundheitskosten gemäss § 67 Abs. 2 des Gesundheitsgesetzes vorgelegt. Die Bruttokosten pro Kopf sind im Bereich der Obligatorischen Krankenversicherung gegenüber dem Vorjahr um 1.4 Prozent gestiegen. Die gestern vom Bundesamt für Gesundheit kommunizierte Erhöhung für Basel-Stadt von 4.0 Prozent hält der Regierungsrat deshalb für zu hoch. Da die Spitalkosten mit einem Anteil von 51 Prozent den grössten Kostenanteil darstellen, sieht sich der Regierungsrat in seinem prioritären Schwerpunkt bestärkt, die kürzlich vorgestellten Entscheide und Massnahmen in der bikantonalen Spitalplanung mit dem Kanton Basel-Landschaft voranzutreiben.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 27. September 2016 den zweiten Bericht über die Leistungs-, Kosten und Prämienentwicklung sowie die Massnahmen zur Dämpfung der Höhe der Gesundheitskosten gemäss § 67 Abs. 2 des Gesundheitsgesetzes über das Jahr 2015 verabschiedet und an den Grossen Rat mit Antrag zur Kenntnisnahme überwiesen. Der jährlich erscheinende Bericht der Basler Regierung zuhanden des Grossen Rats basiert auf der im September 2012 eingereichten, unformulierten Initiative für "bezahlbare Krankenkassenprämien in Basel-Stadt".
Der Bericht zeigt diejenigen Finanzströme auf, die einen direkten Einfluss auf die Prämien im Kanton Basel-Stadt haben. Es handelt sich im Wesentlichen um Kosten für die Pflichtleistungen der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Betrachtet werden die Kosten für alle Leistungen, welche Versicherte mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt bei Leistungserbringern inner- und ausserhalb des Kantons in Anspruch genommen haben.
Die Finanzströme enthalten auch die Leistungen des Kantons Basel-Stadt in seiner Eigenschaft als Co-Finanzierer von OKP-Leistungen im Rahmen der Spitalfinanzierung (Kantonsanteil an stationäre Spitalbehandlungen) und der Pflegefinanzierung (Restfinanzierung in Heimen und für ambulante Pflege, Kantonsanteil an die Akut- und Übergangspflege). Berücksichtigt werden weiter die an die Spitäler gemäss KVG ausgerichteten Staatsbeiträge für gemeinwirtschaftliche Leistungen und ungedeckte Kosten sowie ergänzende Leistungen gemäss baselstädtischem Gesundheitsgesetz (Beiträge an die Pflege zu Hause, Staatsbeiträge an Tagespflegeheime).
Prämienanstieg 2017 über Kostenwachstum
Im Berichtsjahr 2015 haben die Krankenversicherer Bruttoleistungen im Gesamtumfang von rund 888 Mio. Franken zu Lasten der Obligatorischen Krankenversicherung finanziert. Dies entspricht 4'625 Franken pro versicherter Person. Die Pro-Kopf-Kosten sind damit um 1.4 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen (aufgrund einer Veränderung in der Bemessungsgrundlage hat diese Kostensteigerung pro Person noch provisorischen Charakter). Der gestern vom Bundesamt für Gesundheit kommunizierte Prämienanstieg für Erwachsene im Kanton Basel-Stadt von 4.0 Prozent fällt im schweizweiten Vergleich zwar erneut unterdurchschnittlich aus, der Regierungsrat hält jedoch den Prämienanstieg für Basel-Stadt aufgrund der vorliegenden Zahlen im zweiten Bericht nach §67 für zu hoch.
Spitalkosten sind grösster Kostenblock
Der Kanton Basel-Stadt hat im vergangenen Jahr rund 380.2 Mio. Franken für die Spitalfinanzierung und rund 57.6 Mio. Franken für die Pflegefinanzierung gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung aufgewendet. Diese Kosten sind um 1 Prozent respektive 4.8 Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Da die Spitalkosten (ambulant und stationär) mit einem Anteil von 51 Prozent den grössten Kostenanteil darstellen, bildet das Projekt zur vertieften Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft einen prioritären Tätigkeitschwerpunkt des Gesundheitsdepartments. Die Ziele sind eine Optimierung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, eine deutliche Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich und eine langfristige Sicherung der Hochschulmedizin in der Region. Die Regierungen der beiden Basel haben am 13. September 2016 bekräftigt, das Universitätsspital Basel mit dem Kantonsspital Baselland zu einer gemeinsamen Spitalgruppe zusammenzuführen. Zudem streben die beiden Kantone eine gemeinsame Spitalplanung an.