Erweiterung und Konkretisierung der Integrationsgespräche
MedienmitteilungRegierungsrat
In Basel-Stadt führt das Migrationsamt nicht mehr allein mit Drittstaatenangehörigen Integrationsgespräche. Es spricht künftig auch gezielt gewisse Gruppen von EU-Bürgerinnen und -Bürgern an. Der Regierungsrat hat das überarbeitete Konzept zu den seit November 2015 stattfindenden Integrationsgesprächen zur Kenntnis genommen.
Diese Gespräche sind Teil des zweistufigen Integrationsprozesses, der im kantonalen Gesetz über die Integration der Migrationsbevölkerung (Integrationsgesetz) vorgesehen ist. Er besteht aus einem «Begrüssungsgespräch» – der Erstbegrüssung von neuzuziehenden Ausländerinnen und Ausländern durch das Einwohneramt – sowie einem rund sechs Monate später erfolgenden «Integrationsgespräch», welches das Migrationsamt im Hinblick auf die erste Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung durchführt. Die Stimmberechtigten hatten dies am 30. November 2014 im Integrationsgesetz so verankert, indem sie den Gegenvorschlag des Grossen Rates zur Volksinitiative «Für eine bessere Integration von Migrantinnen und Migranten» angenommen hatten.
Welche Ausländerinnen und Ausländer anzusprechen sind, gibt das Gesetz nicht vor. Während dem ersten Jahr der Umsetzung lud das Migrationsamt ausschliesslich Drittstaatsangehörige ein, da diese oftmals höhere Hürden zur Integration zu bewältigen haben. Die interne Evaluation nach den ersten Erfahrungen ergab einen Anpassungsbedarf bei den Zielgruppen der Gespräche.
Drittstaatsangehörige, die sich das erste Jahr in der Schweiz aufhalten, über eine Aufenthaltsbewilligung B verfügen und volljährig sind, gehören auch weiterhin zur Zielgruppe der Integrationsgespräche. Dazu zählen Personen im Familiennachzug, Erwerbstätige, Privatiers sowie Rentnerinnen und Rentner.
Neu werden auch spezifische Personengruppen mit EU-Bürgerrecht zu einem Gespräch eingeladen, die trotz erleichterten Aufenthaltsbedingungen wirtschaftliche und sprachliche Integrationsdefizite aufweisen. Dabei geht es namentlich um Personen, die im Rahmen von prekären oder zeitlich beschränkten Arbeitsverhältnissen zuziehen und somit gefährdet sind, arbeitslos oder von der Sozialhilfe abhängig zu werden. Die betroffenen Personen, von denen ein bedeutender Teil in den sogenannten Niedriglohnbranchen arbeitet, verfügen oft auch über mangelhafte Deutschkenntnisse. Zu den Risikogruppen unter den EU-Bürgerinnen und Bürger zählen überdies Personen, denen Unterhalt gewährt wird. Diese hängen stark von der finanziellen Unterstützung der gewährenden Personen ab und geraten in Schwierigkeiten, sobald diese nicht mehr gewährleistet ist.
Darüber hinaus sieht das überarbeitete Konzept eine Konkretisierung der Zielsetzung der Gespräche, die Einführung eines freiwilligen Integrationsgesprächs auf Anfrage sowie den Einbezug der Arbeitgeber der Migrantinnen und Migranten vor.
Diese Neukonzipierung kann mit den bestehenden Ressourcen umgesetzt werden.